Landwirtinnen und Landwirte müssen zukünftig damit rechnen, dass betriebseigene Daten wie der Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmittel an Dritte weitergegeben werden. Das haben der NABU Deutschland und ein Wasserversorger beim Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg eingeklagt. Das Urteil hat bundesweite Folgen, auch Thüringen ist davon betroffen.
Voraussetzung für die Herausgabe der Daten ist, dass dies beim zuständigen Landesamt beantragt wurde. Der NABU Deutschland hat in Thüringen einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Landesamt gestellt. Vergangene Woche wurden 88 Betriebe durch den Pflanzenschutzdienst des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) per Brief über den Sachverhalt informiert und zur Zusendung der entsprechenden Daten aufgefordert. Im Einzelnen geht es hier um die Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz der Jahre 2018 und 2019. Vom Landesamt wurden die betroffenen Flächen mittels der Feldblockident im Brief angegeben.
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