Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie regelt einige substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Gesellschafterversammlungen u. a. der GmbH, von General- und Vertreterversammlungen der Genossenschaft sowie von Mitgliederversammlungen von Vereinen. Der Bundestag hat die Geltung dieses Gesetzes nun bis 31. August 2022 verlängert. Im Einzelnen betrifft es nachfolgende Regelungen:
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