Ab dem 1. Januar 2022 ändern sich die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung der Minijob-Zentrale für geringfügig Beschäftigte. Diese betragen dann:
- Umlage 1: 0,09 Prozent (Erstattung bei Krankheitsfall, bisher 1,0 Prozent)
- Umlage 2: 0,29 Prozent (Erstattung bei Mutterschaft, bisher 0,39 Prozent)
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