Im Rahmen der Förderung des ökologischen Landbaus über die GAK (Fördermaßnahme 4 B 1.0) gab es in Deutschland bisher die Möglichkeit, einen Teil der Kontroll-/Zertifizierungskosten für die Einhaltung der Vorschriften der EU-Öko-Verordnung zu fördern. In der ab 1. Januar 2022 geltenden EU-ÖkoVO wird auf die VO (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen (EU-KontrollVO) verwiesen.
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