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Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft – Beteiligung an Monitoring dringend erforderlich

Seit dem 2. September 2021 ist der temporäre Rückstandshöchstgehalt (tRHG) von Chlorpropham von 0,4 ppm in Kraft. Gemäß der entsprechenden EU-Verordnung, muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Zur Umsetzung der geforderten Rückstandsüberwachung haben die europäischen Kartoffelverbände einen einheitlichen Monitoringplan sowie ein entsprechendes Probenahmeprotokoll erarbeitet.

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