Seit dem 2. September 2021 ist der temporäre Rückstandshöchstgehalt (tRHG) von Chlorpropham von 0,4 ppm in Kraft. Gemäß der entsprechenden EU-Verordnung, muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Zur Umsetzung der geforderten Rückstandsüberwachung haben die europäischen Kartoffelverbände einen einheitlichen Monitoringplan sowie ein entsprechendes Probenahmeprotokoll erarbeitet.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden