Mit Januar 2022 hat der Thüringer Bauernverband (TBV) die Entschädigungsrichtsätze für Flur und Aufwuchsschäden aktualisiert. Die Ertragssituation sowie die Entwicklung der Erlöse und Kosten der Betriebsmittel hatten eine Anpassung notwendig gemacht.
Die Richtwerte dienen lediglich als Empfehlung und sind betriebsindividuell mit dem Bauunternehmen bzw. den Auftraggebern für die Baumaßnahme zu verhandeln. Darüber hinaus kann es ratsam sein, Regelungen für die Durchführung von Baumaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen in Form einer Baurichtlinie zum Bestandteil des Gestattungsvertrages oder der Dienstbarkeitsvereinbarung zu machen.
Die Baurichtlinie sowie die neuen Entschädigungsrichtsätze für 2022 sind auf der Homepage im Themenbereich Agrarförderung und Netzausbau & Entschädigung für TBV-Mitglieder zum Download eingestellt. Nichtmitglieder können die Richtsätze gegen eine Gebühr über die TBV-Service und Marketing GmbH erwerben.
Ansprechpartner TBV-Service und Marketing GmbH
Michael König
Telefon: +49 (0) 361 262 532 10
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