Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zum Vertragsnaturschutz (NALAP) wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert und in folgenden Punkten geändert:
- Nr. 2.1.1. nennt nun explizit auch die Flachland-Mähwiesen. Dadurch wird klargestellt, dass auch Flachland-Mähwiesen unter der Maßnahme 2.1.1 (Maßnahme M) gefördert werden können
- Bei Nr. 2.1 und Nr. 2.1.8 wurde der Begriff „Lebensstätten“ ergänzt. Dies dient der Klarstellung, dass neben der Pflege von Lebensräumen (= Biotopen) auch die Pflege von Lebensstätten (= Habitate von Arten) über den Vertragsnaturschutz gefördert werden kann.
- Bei Nr. 2.4.4. wurde der Begriff „Umweltbildung“ durch „Umweltbildung und –beratung“ ersetzt. Damit wird klargestellt, dass auch die Umweltberatung als ehrenamtliche Tätigkeit mit 6 Euro pro Stunde gefördert werden kann.
Die nichtamtliche Lesefassung kann hier nachgelesen werden. Weitere Informationen nur Förderung des Vertragsnaturschutzes finden sich auf der Homepage des TMUEN unter https://umwelt.thueringen.de/ministerium/unsere-foerderprogramme/nalap.