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Nachhaltigkeitsverordnung: Verlängerung Übergangsfrist

Laut Informationen des Hauptstadtbüro Bioenergie hat die Bundesregierung in der Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) die Übergangsfrist für die Auditierungen um ein halbes Jahr auf 31. Dezember 2022 verlängert. 

Bereits am 7. Dezember verkündete die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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