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Änderung der Zulassung von tierischen Proteinen für Nutztierfutter

Tiermehle von Schweinen dürfen wieder an Geflügel verfüttert werden. Im Schweinefutter wiederum sind Geflügelmehle wieder erlaubt. Zusätzlich zugelassen ist nun das Verfüttern von Insektenmehl an Monogastrier.

Dies geht aus einer Verordnung zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hervor, die am 18. August im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 6. September in Kraft tritt. Das Intraspezies-Verfütterungsverbot gilt allerdings weiterhin. Auch die Verfütterung tierischer Proteine an Wiederkäuer bleibt verboten.

Hintergrund: Seit der BSE-Krise 2001 war es verboten, tierisches Eiweiß an Nutztiere zu verfüttern. Durch die neue EU-Regelung können Tiermehle nachhaltiger verwertet werden. Dadurch würde sich auch die Abhängigkeit Deutschlands von importierten Proteinfuttermitteln reduzieren.

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