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Ausweisung der Roten Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt

Rote Gebiete in Meckenlenburg-Vorpommern Rote Gebiete in Meckenlenburg-Vorpommern

Vergangene Woche erklärte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Landesdüngeverordnung von Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung von 2019 und 2020 und damit die Ausweisung der Nitratkulisse für ungültig.

Vorausgegangen war eine Normkontrollklage von über 180 Landwirtinnen und Landwirten, die mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei aus Rostock aufgesetzt und eingereicht worden war. Die Klage zielte inhaltlich auf die Ausweisung der Nitratkulisse sowie die Auswahl der Messstellen. Eine gemeinsame Überprüfung der Messtellen durch die Landesverwaltung in Zusammenarbeit mit den Landwirtinnen und Landwirten, wie in Thüringen geschehen, gab es in Mecklenburg-Vorpommern im Zuge des Ausweisungsprozesses nicht.

Nach Informationen des Landesbauernverbands Mecklenburg-Vorpommerns liegt die Urteilsbegründung derzeit noch nicht vor. Was das Urteil für eine Auswirkung für die Nitratkulisse und vor allem für die Betriebe hat, ist daher nicht bekannt. Es ist möglich, dass die Nitratkulisse erneut ermittelt und ausgewiesen wird. Ob dies wirklich zu einer Verkleinerung der Nitratkulisse führt, ist fraglich. Die Fronten auf beiden Seiten sind verhärtet. Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommerns will gegenüber der Landesregierung erreichen, dass eine Arbeitsgruppe Nitratgebiete ähnlich wie es sie in Thüringen gibt, eingerichtet wird.

Für die aktuell vorherrschend spannungsgeladene Atmosphäre auf EU-Ebene bezüglich der Diskussion um die Ausweisung der Nitratkulisse in Deutschland ist das Urteil nicht förderlich. Die Gefahr besteht durchaus, dass bei einer Neuausweisung den Bedenken der EU-Kommission stärker Rechnung getragen wird.

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