Mit Inkrafttreten der Düngeverordnung (DüV) vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 846) geändert worden ist, gelten seit dem 1. Mai 2020 geänderte Anforderungen zu den Aufzeichnungspflichten nach § 10 DüV. Das Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) hat zu diesem zu den Aufzeichnungspflichten eine Fachinformation veröffentlicht.
Diese kann unter den nachfolgenden Link heruntereladen werden:
TLLLR Fachinformation zu den Aufzeichnungspflichten nach § 10 Düngeverordnung (DüV 2020)