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Richtlinie zur Förderung des Vertragsnaturschutzes wurde angepasst

Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zum Vertragsnaturschutz (NALAP) wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert und in folgenden Punkten geändert:

  • Nr. 2.1.1. nennt nun explizit auch die Flachland-Mähwiesen. Dadurch wird klargestellt, dass auch Flachland-Mähwiesen unter der Maßnahme 2.1.1 (Maßnahme M) gefördert werden können
  • Bei Nr. 2.1 und Nr. 2.1.8 wurde der Begriff „Lebensstätten“ ergänzt. Dies dient der Klarstellung, dass neben der Pflege von Lebensräumen (= Biotopen) auch die Pflege von Lebensstätten (= Habitate von Arten) über den Vertragsnaturschutz gefördert werden kann.
  • Bei Nr. 2.4.4. wurde der Begriff „Umweltbildung“ durch „Umweltbildung und –beratung“ ersetzt. Damit wird klargestellt, dass auch die Umweltberatung als ehrenamtliche Tätigkeit mit 6 Euro pro Stunde  gefördert werden kann.

Die nichtamtliche Lesefassung kann hier nachgelesen werden. Weitere Informationen nur Förderung des Vertragsnaturschutzes finden sich auf der Homepage des TMUEN unter https://umwelt.thueringen.de/ministerium/unsere-foerderprogramme/nalap.

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