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Das Agrar-Master-Portal PORTIA

Das Agrar-Master-Portal PORTIA soll neben der Ermöglichung der browserbasierten Antragstellung für sämtliche Förderangebote der Agrarverwaltung Thüringen u.a. auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum als modernes Fachinformationssystem zur Verfügung stehen. Dabei wird jedoch klar zwischen einem öffentlichen Bereich (frei zugänglich für die interessierten Bürgerinnen und Bürger) und einem internen Bereich (Nutzung mit Nutzerkonto und Login) unterschieden werden.

In den letzten Tagen gingen mehreren Betrieben Schreiben aus dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zu, die nach Pachtprogrammen fragten. Mit dem Schreiben an die Betriebe wollte sich das TLLLR zunächst einen Überblick über die in Thüringen gängigen Landpachtprogramme verschaffen und damit Informationen zu möglichen Schnittstellen erhalten.

Gemäß § 2 des Landpachtverkehrsgesetzes hat die Verpächterin bzw. der Verpächter den Abschluss eines Landpachtvertrags durch Vorlage des Landpachtvertrags der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zu dieser Anzeige ist auch die Pächterin bzw. der Pächter berechtigt. Um dieses für die Betriebe zu vereinfachen, wird derzeit geprüft, ob möglicherweise eine Schnittstelle zwischen PORTIA und den jeweiligen Bearbeitungsprogrammen für Pachtverträge geschaffen werden kann. Über diese Schnittstelle sollen dann die Landpachtverträge eingereicht werden können. Selbstverständlich würden diese Daten weiterhin entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und somit auch nicht dem öffentlichen Bereich zugänglich gemacht werden.

Mittelfristig soll auch der Grundstücks- und Landpachtverkehr in PORTIA integriert werden. Aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wäre allerdings ersteinmal die Programmierung des Systems für die Antragstellung vorrangig, bevor man versucht, zusätzliche Optionen in das Verwaltungsprogramm zu integrieren.

Der TBV hat sowohl gegenüber dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) als auch dem TLLLR Vorbehalte gegenüber dem System geäußert, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes und des Datenzuganges von Seiten der Behörde. Wie das TMIL jetzt klarstellte, ist der Datenschutz gewahrt.

 

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