Ab dem 1. August besteht jetzt auch für Betriebe, welche Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, die Pflicht, zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen von Tieren, auch die Meldung der Tierabgänge in der HI-Tier-Datenbank vorzunehmen. Hintergrund hierfür ist die EU-Verordnung 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrecht), welche bereits am 21. April 2021 in Kraft getreten ist und eine verbesserte Rückverfolgbarkeit im Falle einer Tierseuche sicherstellen soll.
Hierzu wurde vom Thüringer Sozialministerium und dem Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (TVL) ein Merkblatt erarbeitet, welches den ab 1. August geltenden Sachstand zusammenfasst und veranschaulicht. Das Merkblatt finden Sie hier.
Abgänge werden ebenso wie Zugänge in der HIT-VVVO-Datenbank für die jeweilige Tierart unter dem Menüpunkt „Tierbewegungen“ gemeldet:
Für Schweine nutzen Sie die „Schweinedatenbank“.
Für Schafe/Ziegen nutzen Sie die „Schaf/Ziegendatenbank“.
Hierbei muss ähnlich wie bei den Zugangsmeldungen auch für die Abgangsmeldungen eine Frist von sieben Tagen eingehalten werden. Der Tierhalter hat dementsprechend bis zu sieben Tage Zeit, Tiere, die zu- bzw. abgegangen sind, in der HIT zu melden. Momentan wird dem Tierhalter in der HIT unter dem Menüpunkt „Tierbewegungen“ noch ausschließlich „Zugang“ als Bewegungsart angezeigt. Erst ab dem 1. August ist es möglich neben „Zugang“ auch „Abgang“ auszuwählen.
Der TVL wird sich in dieser Thematik auch nochmal an alle schweine-, schaf- und ziegenhaltenden Betriebe in Thüringen wenden. Weitere Informationen können Sie auch über die allgemeinen HI-Tier-Infoseiten https://www.hi-tier.de/info04.html (Schweine-Datenbank) und https://www.hi-tier.de/info08.html (Schaf-/Ziegen-Datenbank) abrufen.