Aufgrund der am 6. Juli veröffentlichten Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu den Auswirkungen von Glyphosat ist mittlerweile die Diskussion um eine erneute Zulassung von Glyphosat entbrannt. Auf vielen politischen Ebenen wird darüber heftig diskutiert. In einer Ausgabe des Mittagsmagazin der ARD gab es einen umfassenden Bericht zur aktuellen Diskussion, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des Wirkstoffs Glyphosat im Einzelnen. Den Beitrag „Pestizide – Ja? Nein?“ finden Sie in der ARD-Mediathek.
Unabhängig von dieser Diskussion gilt in Deutschland nach wie vor die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Aus dieser geht hervor, dass die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ab den 1. Januar 2024 vollständig verboten ist. Restmengen glyphosathaltiger Mittel dürfen danach nicht mehr verwendetwerden. Eine Aufbrauchsfrist ist nicht vorgesehen. Restmengen sollten daher unter Beachtung der PflSchAnwV zeitnah aufgebraucht werden.
Sollte sich aufgrund der Diskussion an dieser Rechtslage etwas ändern, werden wir dazu zeitnah informieren.