Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss zur Möglichkeit einer telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gefasst, der vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet wurde und am 7. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.
Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Feststellung ist danach künftig unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden