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Antragstellung KULAP – Was ist in 2024 möglich?

Am 02. April startet die diesjährige Sammelantragstellung, dabei ist auch die Antragstellung für die KULAP-Maßnahmen inbegriffen. Damit sich die Antragsteller entsprechend frühzeitig auf die Bedingungen und Optionen einstellen können, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft folgende Inhalte veröffentlicht:

1. KULAP2014

Betriebe, die noch laufende Verpflichtungen des KULAP2014 -hier ausschließlich Ökolandbau- haben, können sowohl für die Einführungsförderung als auch für die Beibehaltungsförderung des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.

2. KULAP2022

Grundlage für die Antragstellung bilden die Förderrichtlinie KULAP2022 und der Entwurf der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP2022.

  • Ausdehnungsanträge

Im Rahmen des KULAP2022 können Betriebe mit laufenden Verpflichtungen für die Maßnahmen Einführungs- (ÖL1) und Beibehaltungsförderung (ÖL2) des Ökologischen Landbaus sowie die Maßnahme Schlagteilung, Anträge auf Ausdehnung stellen.

  • Änderungsanträge gemäß den Festlegungen in der FR KULAP2022

-          Anträge auf Maßnahmenwechsel: Maßnahme K1 – Artenreiches Grünland (6 Kennarten) in die Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau

-          Anträge auf Rotation für die Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA), Schonstreifen (ST), Maßnahmen F1 und F3 des Feldhamsterschutzes

-          Anträge auf Änderung der Leistungsparameter

-          Anträge auf Wechsel der Managementauflagen bei den Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA) und Feldhamsterschutz Stoppelbrache (F1)

  • Neuverpflichtungen (Grundlage der Neuverpflichtungen ist der Entwurf der 1. Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP2022)

-          Einführung Ökologischer Landbau (neu ÖL3; 2 Jahre Laufzeit)

-          Beibehaltungsförderung Ökologischer Landbau (4 Jahre Laufzeit)

-          Schlagteilung (4 Jahre Laufzeit)

-          Ackerrandstreifen (4 Jahre Laufzeit)

-          Schonstreifen (4 Jahre Laufzeit)

-          Rotmilanschutz (4 Jahre Laufzeit)

-          Maßnahmen des Feldhamsterschutzes (5 Jahre Laufzeit)

-          Streuobstpflege (5 Jahre Laufzeit)

Es gibt neue Maßnahmen für den Grünland-Biotopschutz die inhaltlich identisch zu den Maßnahmen M*, W* und H* sind und wegen der Finanzierung außerhalb des ELER separat umgesetzt werden müssen. In der Sache ändert sich für den Antragsteller nichts Wesentliches.

-          Mahd (neu MG; 5 Jahre Laufzeit)

-          Weide (neu WG; 5 Jahre Laufzeit)

-          Hüteschafhaltung (neu HG; 5 Jahre Laufzeit)

Anträge für diese drei Maßnahmen sind ausschließlich auf Kulissenflächen bis zur Prioritätsstufe 4 zugelassen!

-          Ganzjahresbeweidung (neu GG; 5 Jahre Laufzeit)

-          Erschwernisstufe (neu BEG; 5 Jahre Laufzeit)

 

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