Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten und stellt verschärfte Anforderungen an die Landwirtschaft bezüglich der Tierhaltungsanlagen und Biogasanlagen. Zwar enthält sie längere Umsetzungsfristen, deren Ablauf rückt jedoch näher. Mittlerweile erhalten die Landwirtschaftsbetriebe Schreiben der Unteren Immissionsschutzbehörden, in denen auf die neuen Anforderungen und die Umsetzungsfristen hingewiesen wird. So stellen sich u. a. Fragen zur Abdeckung von Behältern und Becken zur Gärrestelagerung, zur Umhüllung von Gärbehältern und Gasspeichern sowie zu Festmistmieten. Am 24. April wird der Thüringer Bauernverband daher eine Informationsveranstaltung zur TA-Luft im Bürgerhaus in Apfelstädt durchführen, um Fragen zur Umsetzung der neuen Anforderungen in der Praxis und zum Umgang mit Auflagen/ Kontrollen durch die Landratsämter beantworten zu können. Eine Einladung zur Veranstaltung mit Tagesordnung folgt.