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Naturwiederherstellungsgesetz „NRL“: Bestätigung im Rat ungewiss

Nachdem das Europäische Parlament Ende Februar das Trilog-Ergebnis zum Naturwiederherstellungsgesetz formal ratifiziert hat, steht eigentlich nur noch die Bestätigung durch den Europäischen Rat aus. Unter den Mitgliedstaaten wackelt die Unterstützung, weil Ungarn neben sieben weiteren EU-Ländern ankündigte, das Trilog-Ergebnis nicht mittragen zu wollen. Damit wäre die notwendige qualifizierte Mehrheit nicht erreicht. Eine erste Abstimmung unter den Botschaftern wurde am vergangenen Mittwoch bereits kurzfristig verschoben. Auf der Tagesordnung einer Botschafterrunde am 22. März 2024 ist das Gesetz wieder gelistet. Eigentlich sollte der EU-Umweltministerrat am 25. März 2024 die Bestätigung vollziehen. Sollte es keine Mehrheit geben, würde der Text in eine zweite Lesung gehen. Möglich ist auch, dass die Abstimmung nochmals verschoben wird.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, mit dem die Biodiversität und die CO2-Bilanz verbessert werden sollen, gilt neben den nicht umgesetzten Plänen zur Pflanzenschutzreduktion (Sustainable Use Regulation - SUR) als einer der wesentlichen noch offenen Bausteine des "Green Deal". Damit möchte die EU auf die Herausforderungen von Klimawandel und Artensterben reagieren.

 

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