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Erinnerung: Verwendungsnachweis Maßnahme Schwein – ThürTierwohlförderung

Schweinehaltende Betriebe, die im Rahmen der Fördermaßnahme "T(h)ür Tierwohl Schwein" einen Förderbescheid für den Zeitraum 2023 bis 2027 erhalten haben, sind gemäß den Förderbestimmungen verpflichtet, einen Verwendungsnachweis bei der

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

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