Vergangene Woche wurde die Ausnahmenregelung zu GLÖZ 8 mit der Möglichkeit des Anbaus von Leguminosen oder Zwischenfrüchten für 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Durch die GLÖZ 8-Ausnahme kann es Auswirkungen auf KULAP-Flächen geben. Laut Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ist bei Flächen bestimmter KULAP-Maßnahmen mit Leguminosenanbau oder der Auflage des Verzichts auf Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht gleichzeitig eine Anrechnung für GLÖZ 8 möglich.
In PORTIA wurden im Flächen- und Nutzungsnachweis die kombinierten Beantragungsmöglichkeiten mit einer Plausibilitätsprüfung sichergestellt. Der Vollständigkeit halber hat das TMIL nun die Kombinierbarkeit mit KULAP auch im bekannten Merkblatt „Information zur Ausnahmenregelung von GLÖZ 8 im Jahr 2024“ ergänzt. Das Merkblatt wird auf PORTIA und der Internetseite des TMIL noch einmal entsprechend ausgetauscht.