Alle Tierhalter, die bei der Thüringer Tierseuchenkasse registriert sind, haben ihren Tierbestand zum Stichtag 03. Januar 2025 entsprechend per Meldebogen, QR-Code oder elektronisch über die Homepage der Tierseuchenkasse zu melden. Die Meldung muss bis spätestens 17. Januar 2025 erfolgen.
Daten zum Tierbestand von Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltern, die an die Tierseuchenkasse gemeldet wurden,
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