Die Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlt Prämie bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Mitglieder, die in der Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) versichert sind, können eine Prämie beantragen, wenn sie im abgelaufenen Kalenderjahr länger als drei Kalendermonate dort versichert waren und keine Leistungen für sich und ihre über 18 Jahre alten mitversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr beansprucht haben. Die Prämie beträgt ein Zwölftel der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge.
Wer für 2021 eine Prämie in 2022 erhalten möchte, muss dies der LKK bis zum 30. September 2021 schriftlich mitteilen. Wurde jedoch schon eine Teilnahmeerklärung abgegeben, verlängert sich diese automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht gekündigt wurde.
Bei Inanspruchnahme von gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen entfällt die Prämie nicht! Dazu gehören unter anderem Leistungen der Primärprävention, zur Verhütung von Zahnkrankheiten, bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder zur Früherkennung von Krankheiten (zum Beispiel Krebsvorsorge oder Herz-Kreislauf-Check-up) sowie Schutzimpfungen oder Kindervorsorgeuntersuchungen. Mitversicherte Kinder unter 18 Jahren sind komplett ausgenommen, das heißt, der Kinderarztbesuch schmälert die Prämie nicht.
Der Antrag ist ein Jahr lang bindend. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Mitglied mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt.
Für Fragen und Unterstützung bei der Antragstellung stehen Ihnen die Beraterinnen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau/ LKK beim Thüringer Bauernverband gerne zur Verfügung.