Die Anforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung haben sich aufgrund der novellierten „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) geändert.
Geändert wurden unter anderem die Vorgaben für den Bau und Betrieb von baulichen Einrichtungen in der Nutztierhaltung. Einige Regelungen zum Umgang mit Großvieh wurden konkreter gefasst, manche Empfehlungen sind jetzt verbindlich. Dazu gehört, dass Rinderhalterinnen und Rinderhalter die Deckbullen in Milchviehställen getrennt von der Herde in separaten Deckbullenbuchten halten müssen. Zudem müssen ausreichend Fixier- und Separiereinrichtungen vorhanden sein. Beim Besamen oder Behandeln dürfen sich keine freilaufenden Tiere in dem abgetrennten Bereich aufhalten. Vieles wurde schon lange vor der Novellierung der VSG bei Stallneu- und -umbauten realisiert. Um Unternehmern eine Planungssicherheit, zum Beispiel für größere Umbaumaßnahmen, zu geben, gilt für bestehende Ställe eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2024. Für Neubauten gelten die neuen Anforderungen bereits ab jetzt.
„Greifen Sie ruhig auf einfache und kostengünstige technische Lösungen zurück, die zum Betrieb passen. Es ist notwendig, die individuellen Umstände im Betrieb bei der Umsetzung einzubeziehen“, erklärt Dr. Florian Heuser, Branchenreferent im Bereich Landwirtschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Für eine Separationsbucht zum Beispiel gibt es Optionen, die wenig Platz brauchen und nachträglich eingebaut werden können. Auch Tore und Gatter lassen sich fast überall mit einem überschaubaren Aufwand nachrüsten und schaffen die benötigten Separationsbereiche.
Die Präventionsexpertinnen und -experten der SVLFG beraten die Mitgliedsbetriebe auf Wunsch gerne vor Ort. „Für jeden Betrieb gibt es passende, bezahlbare Lösungen. Zum Beispiel Im Rahmen einer kostenlosen persönlichen Bauberatung helfen wir dabei, diese gemeinsam mit dem Unternehmer zu finden“, erläutert Dr. Heuser weiter.
Tierhaltung ist ein Unfallschwerpunkt in der Landwirtschaft. Allein 2020 ereigneten sich 14.781 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Umgang mit Tieren, 15 davon tödlich. Knapp die Hälfte der Verletzten und Toten waren Personen, die mit Rindern gearbeitet haben. Die Vorgaben in der geänderten VSG 4.1 sollen Tierbetreuerinnen und -betreuer bei der Arbeit besser schützen.
Informationen zu den Neuerungen der VSG 4.1 gibt es auf der Internetseite www.svlfg.de/rinderhaltung, Antworten auf häufig gestellte Fragen dazu unter www.svlfg.de/faq-vsg-4-1.