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AMK unterstützt Thüringer Antrag zur Risikorücklage

Neben den Diskussionen zur GAP, der Forderung zur grundlegenden Überarbeitung von Wiederherstellungsverordnung und Tierhaltungskennzeichnungsgesetz stand zur Agrarministerkonferenz im baden-württembergischen Heidelberg auch das altbekannte und seit Jahren diskutierte Thema Risikovorsorge auf der Agenda.

Thüringens Agrar-Ministerin Colette Boos-John (Thüringer Ministerium für Wirtschaft., Landwirtschaft und Ländlichen Raum, TMWLLR) stellte einen Antrag zur Einführung einer Risikorücklage für Landwirtschaftsbetriebe und erhielt Rückendeckung ihrer Amtskollegen. Im Ergebnis fordert die Agrarministerkonferenz der Länder (AMK), laut Pressemeldung des TMWLLR, die Bundesregierung auf, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe einzuführen, die von schlechtwetterbedingten Ernteausfällen betroffen sind.

Boos-John freut sich, dass die anderen Bundesländer den Vorstoß Thüringens einhellig unterstützten. Die Landwirtschaft ist vom Wetter abhängig. In den letzten Jahren hat die Häufigkeit von Extremwetterereignissen deutlich zugenommen. Mit der Ausgleichsrücklage wollen die Agrarminister nun deshalb ein Instrument zur Eigenvorsorge schaffen, damit solche Risiken beherrschbar bleiben und nicht zur Existenzbedrohung für die Betriebe werden. Nachdem schon jahrelang darüber diskutiert worden sei, sei es nun an der Zeit, bei diesem Thema endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Boos-John stellt klar, dass allemal besser sei, eine Risikorücklage zu gewähren, als in Krisensituationen immer wieder staatliche Ad-hoc-Hilfen zu leisten.

Für die Umsetzung einer solchen Risikorücklage seien verschiedene Modelle denkbar. Normalerweise speise sie sich bis zu einer Maximalhöhe aus Gewinnen, die in zurückliegenden Jahren erwirtschaftet worden seien, und dürfe nur unter bestimmten Auflagen wieder aufgelöst werden – insbesondere zur Bewältigung von Einnahmeausfällen in Krisenjahren. Die Rücklagenbildung könne aus ihrer Sicht freiwillig, die Entnahme der Mittel aus dem Fonds solle steuerfrei sein. Auch die Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ausgesprochen. Mit dem Beschluss hat die AMK die Bundesregierung aufgefordert, nunmehr die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Risikoausgleichsrücklage umgehend zu erarbeiten, damit diese zum 30. Juni 2026 in Kraft treten kann.

Der Thüringer Bauernverband fordert schon seit vielen Jahren das Instrument der Ausgleichsrücklage als Instrument der Risikovorsorge und wertet den Vorstoß der Ministerin positiv.

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