Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der vorsieht die Nachrüstfristen für BImSchG-Altanlagen in Geflügel- und Schweinehaltungen nach der TA Luft 2021 zu verlängern. Statt der bislang vorgesehenen Stichtage 2026 und
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