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Sozialpolitik

Sozialpolitik (19)

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert wieder die Anschaffung bestimmter Präventionsprodukte. Für den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte, darunter Großballenraufen mit Sicherheitsfangfressgitter und Totholzkrallen mit Teleskopstangen, gewährt die SVLFG wieder Zuschüsse. Einen Zuschuss erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss erhalten haben. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge, bis die Fördersumme von 800.000 Euro aufgebraucht ist. Die Aktion soll am 1. Februar 2022, 12 Uhr, starten. Eine weitere Aktion für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte startet am 15. März 2022, ebenfalls um 12 Uhr. Die Rahmenbedingungen sowie Anforderungen und Hinweise je Maßnahme sind…
Mit dem Lagebericht 2021 informiert die Bundesregierung über den Wegfall der Hofabgabevoraussetzung und die Änderungen beim Beitragszuschuss. Dargestellt werden auch der erwartete weitere strukturwandelbedingte Rückgang der Mitgliederzahlen sowie die Entwicklung der Beiträge und Beitragszuschüsse. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Entwicklung der Beitragshöhe der Alterskasse nichts mit der Relation Beitragszahler/Rentenempfänger zu tun hat. Vielmehr folgt der Alterskassen-Beitrag nach den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich der Entwicklung des Beitragssatzes und des „Durchschnittsentgelts“ in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 68 ALG). Die verschiedenen Vorteile der Alterssicherung für Landwirte werden durch eine künftig schlechtere Relation von Beitragszahler/Rentenempfänger daher nicht berührt. Das Defizit trägt der…
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält auf 177 Seiten die Eckpunkte der künftigen Regierungsarbeit. Diese Eckpunkte sind für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) natürlich nicht bindend. Zudem bleibt die Ausgestaltung durch gesetzliche Regelungen abzuwarten. Aktuell soll deshalb nur ein Überblick über relevante Eckpunkte gegeben werden. In Klammern ist jeweils Fundstelle im  Koalitionsvertrag angegeben. Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro (S. 6, 65, 69) Erweiterung DRV um Kapitaldeckung (S. 6, 73) Abbau Digitalisierungshemmnisse und Vereinheitlichung von Begriffen, z. B. „Einkommen“ (S. 15)Bürokratisierungsentlastungsgesetz (S. 32) Vereinfachungen bei „A1“ (S. 32) Bürgergeld statt Grundsicherung (S. 66, 75) Reform Statusfeststellungsverfahren (S.…
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEin­reiseV) neu beschlossen. Diese zielt darauf, die Eintragung zusätzlicher Infektionen durch erhöhte Reiseaktivitäten einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten. Die Verordnung beinhaltet u.a. Regelungen zur Nachweispflicht bei jeder Einreise aus dem Ausland, die Neuregelung der Risikogebiete, Quarantäneregelungen, insbesondere zur Arbeitsquaran­täne sowie zur digitalen Einreisemeldung. Nähere Informationen hierzu sind hierzu im Themenbereich Sozialpolitik & -recht unter Informationen zur Corona-Pandemie eingestellt.

Am 1. April 2021 wurden die Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Zuschuss vom Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse deutlich verbessert. Der Zuschuss zum Beitrag wird Landwirten mit einem geringen Einkommen gewährt.

Jetzt werden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben, so dass mehr Versicherte eine höhere Chance auf diesen Zuschuss haben. Der volle Zuschuss von 147 Euro monatlich wird bei einem Einkommen von 11.214 Euro/Jahr (Ledige) gewährt. Damit muss der Versicherte nur noch einen Nettobeitrag von 98 Euro allein tragen.

Zögern Sie nicht, unsere Berater anzusprechen. Versicherte der landwirtschaftlichen Alterskasse, die aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen jetzt einen Anspruch auf den Zuschuss haben, sollten einen entsprechenden Antrag spätestens bis Ende Juli 2021 stellen. Dann ist beim Vorliegen aller Voraussetzungen eine Gewährung noch rückwirkend ab dem 1. April 2021 möglich. Besteht bereits ein Anspruch auf den Beitragszuschuss, ermittelt die Alterskasse automatisch die neue Zuschusshöhe und den daraus resultierenden Nettobeitrag.

Bis zu einem Jahreseinkommen von 22.428 Euro (Ledige) wird ein gestaffelter Zuschuss gewährt. Was die Änderung bewirkt, zeigt die folgende Tabelle:

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