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Schaf-Ziegen-Prämie – Neuanträge müssen bis zum 31. März gestellt werden

Mit der Schaf-Ziegen-Prämie werden Schaf- und Ziegenbestände von Tierhalterinnen und -haltern gefördert, die in Thüringen Biotopgrünland bewirtschaften. Die erste Förderphase (Richtlinie vom 28. November 2018) erstreckte sich über die Jahre 2019 bis 2021. An Zuwendungsempfänger der Förderphase 2019 bis 2021 wurde mit dem Zuwendungsbescheid die Vorlage „Verwendungsnachweis“ versandt. Dieser Verwendungsnachweis mit Anlagen ist nach Beendigung der Förderung (31. Dezember 2021), also bis zum 31. März 2022, einzureichen. Für das Jahr 2022 ist die Förderung bis zum 31. März 2022 neu zu beantragen.

Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushaltes für 2022 durch den Thüringer Landtag. Antragsunterlagen und Fördernachweise können unter https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/schaf-ziegen-praemie heruntergeladen werden.

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