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Agrarstrukturgesetz

Agrarstrukturgesetz (4)

Der am 7. Dezember in erster Lesung im Landtag eingebrachte Entwurf für ein Thüringer Agrarstruktur- und Forstflächengesetz (ThürAFSG) ist aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes (TBV) weiterhin in großen Teilen verfassungswidrig. Die geringfügigen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf ändern nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV. Statt die Thüringer Landwirtinnen und Landwirte zu stärken, schafft das geplante Gesetz neue rechtliche Unsicherheiten für die heimischen Agrarbetriebe. Dadurch erreicht das Gesetz das Gegenteil dessen, was es will. Es schwäche die ökonomische Handlungs- und Widerstandsfähigkeit der Betriebe, so Wagner weiter. Der TBV fordert daher die Landesregierung erneut auf,…
Am 14. September fand eine gemeinsame Pressekonferenz des Thüringer Bauernverbands (TBV), des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen und des Verbandes der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen statt, in der das von den drei Verbänden beauftragte umfassende und unabhängige Rechtsgutachten zum Entwurf des Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetzes (ThürAFSG) vorgestellt wurde. Das Gutachten von Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Mit dem Gesetz überschreite der Freistaat Thüringen seine Gesetzgebungskompetenz insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht…
Das von der Thüringer Landesregierung vorgelegte Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (ThürAFSG) ist in weiten Teilen verfassungswidrig, so das Ergebnis eines umfassenden und unabhängigen Rechtsgutachtens, das der Thüringer Bauernverband e.V., der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. heute im Thüringer Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Mit dem Gesetz überschreite der Freistaat Thüringen seine Gesetzgebungskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen, sogenannten „share deals“, so die Gutachterin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die mit dem Gesetz eingeführte Genehmigungsbedürftigkeit sei ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit, der weder erforderlich noch angemessen sei. In dem Gutachten werden zudem mehrere verfassungswidrige Punkte identifiziert, darunter die Definition des Begriffs „Landwirt“, die Anhebung der Genehmigungsgrenze auf 1 Hektar, die Regelung zu genehmigungsfreien Geschäften zugunsten von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie die Verordnungsermächtigungen.…
Sehr geehrte Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung hat im ersten Kabinettdurchgang am 14. März dem Entwurf des Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes (ThürAFSG) zugestimmt. Das Ziel des neuen ThürAFSG ist die Steuerung und Kontrolle des landwirtschaftlichen Bodenmarktes. Dazu werden in dem Entwurf bisher bestehende Regelungen zum Landpachtverkehr und zum Grundstücksverkehr zusammengefasst und weitere hinzugefügt. Der Gesetzentwurf enthält zudem Bestimmungen zur Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht von Anteilskäufen, den sogenannten Share Deals. Das ThürAFSG greift substanziell in das Eigentumsrecht ein. Hierbei werden zahlreiche neue und unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt, wodurch es schwer absehbar ist, wann genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte verweigert werden könnten. Auch wird der Handlungsspielraum der Verwaltung ohne klare Kriterien erheblich erweitert. Angesichts dieser komplexen rechtlichen Aspekte haben der Thüringer Bauernverband e.V., der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. sowie der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. ein umfassendes und unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um den Gesetzentwurf auf seine verfassungsrechtliche…
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