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Verlängerte Übergangsfrist der Biomasse-Nachhaltigkeits-Zertifizierung

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) informiert in einem  Schreiben über die Umsetzung der verlängerten Übergangsfrist für die Zertifizierung bis 31.Dezember 2022. Demnach behalten bereits ausgestellte Plausibilitätsbescheinigungen für die Eigenerklärung

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