Soja in QS-Futtermitteln muss ab 2024 nachhaltig sein
(QS): Ab 1. Januar 2024 muss Soja im Futter für Rinder, Schweine und Geflügel nachhaltig und entwaldungsfrei erzeugt worden sein. Sofern Tieren im QS-System Soja verfüttert wird, muss dieses nach fest definierten Anforderungen als nachhaltig zertifiziert sein. Bereits ab 1. April 2023 können Futtermittelhersteller den QS-Anforderungskatalog freiwillig umsetzen. Das haben die Fachbeiräte Rind und Schwein sowie Geflügel im Januar 2023 beschlossen. Für den Anbau von Soja lässt QS ausgewählte, geprüfte Zertifizierungsstandards, um den Ausschluss von Entwaldung sowie die Einhaltung weiterer ökonomischer, ökologischer und sozialer Kriterien zu sichern. Als Datum für die Entwaldungsfreiheit .......
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In 2022 weniger ASP-Fälle in Europa
Wie das FLI mitteilt, gab es im vergangenen Jahr in 15 europäischen Ländern insgesamt 7.760 ASP-Nachweise, während deren Zahl in 2021 noch bei knapp 14.000 lag. Davon betroffen waren 533 Hausschweinehaltungen sowie 7.227 Wildschweine. Erneut wurden die meisten ASP-Fälle (2 108) aus Polen gemeldet; das waren allerdings gut ein Drittel weniger als 2021. Hierbei sank die Zahl der infizierten Hausschweinehaltungen binnen Jahresfrist von 124 auf 14. In Deutschland gab es rund 1.600 ASP-Nachweise; das bedeutete ein Minus von 1.124 Fällen oder 41,3 % gegenüber dem Vorjahr .......
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Verbände-Erklärung „Tierhaltungsstandort Deutschland umbauen statt abbauen“
Der Umbau der Tierhaltung ist gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch eine zentrale Herausforderung für die Agrar- und Ernährungswirtschaft. Hierzu wurde mit den Vorschlägen der sog. Borchert-Kommission in 2020 ein umfassendes Gesamtkonzept vorgelegt. Die Verbände DBV, DRV, ISN und ZDG unterstützen in der gemeinsamen Position „Tierhaltungsstandort Deutschland umbauen statt abbauen“ weiterhin die Vorschläge der Borchert-Kommission. Sie fordern Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und die Regierungskoalition nachdrücklich auf, alle .......
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Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse
Nach Tiergesundheitsgesetz sowie landesrechtlichen Vorschriften ist jeder Tierhalter verpflichtet, seinen Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. In der Regel muss das im Januar erfolgen. Für Details bitte .......
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Neue Kennzeichnung bei QS-Futtermitteln ab 1. Januar
(QS) Die QS GmbH weist darauf hin, dass ab dem 01.01.2023 QS-zertifizierte Futtermittel mit den Worten QS-Futter, QS-Futtermittel oder einer vergleichbaren Bezeichnung artikelbezogen gekennzeichnet werden müssen. Auch die Nutzung des QS-Prüfzeichens ist weiterhin zulässig. Die ausschließliche Verwendung der QS-Identifikations- oder QS-Standortnummer zur Kennzeichnung von QS-Ware ist ab Jahresbeginn allerdings nicht mehr ausreichend. Mit dieser neuen Kennzeichnungsvorgabe soll die Unterscheidung .......
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