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IED darf Tierwohl nicht gefährden
Anlässlich der Abstimmung des federführenden Umweltausschusses im Europäischen Parlament über die Industrieemissionsrichtlinie (IED) am 24. April appellierte der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken, auch die Anliegen der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu berücksichtigen. „Wir stehen zu einer Tierhaltung, die ihre Umweltauswirkungen stetig reduziert. Gleichzeitig gibt es Zielkonflikte zwischen einem Mehr an Tierwohl und der Emissionsminderung, bei der jedoch Tierwohl im Zweifel an erster Stelle stehen muss“, so Krüsken. Entgegen der Forderung des DBV, keine Reduzierung der bestehenden Schwellenwerte für Ställe mit Schweinen und Geflügel durchzuführen, hat der ENVI-Ausschuss 200 Livestock-Units (LSU) als neuen
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Anhörung im Bauausschuss zum Tierwohlstallumbau
Vergangene Woche fand im Bauausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Baugesetzbuchänderung für den Tierwohlstallumbau statt, zu der auch der DBV als Sachverständiger geladen war. Hierbei machte der DBV deutlich, dass das Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Betriebe hin zu noch mehr Tierwohl nicht stimmig ist. Hierzu gehören neben dem Baurecht eine umfassende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, eine langfristige Finanzierung sowie Erleichterungen im Immissionsschutz- und Umweltrecht. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird zwar erkannt, dass Erleichterungen bei der Grundfläche nötig sind, sie wird aber nur für die Haltungsstufen 3-5 zugelassen. Die Sauenhaltung ist von dem Gesetzentwurf nicht erfasst, obwohl seit 2021 über die Tierschutz
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DBV zur Sonder-Agrarministerkonferenz: „Absichtserklärungen sind noch kein tragfähiges Ergebnis“
Im Nachgang zur Sonder-Agrarministerkonferenz am 5. Mai 2023 in Berlin drängt der DBV weiter auf konkrete Ergebnisse: „Es ist sicher positiv, dass bei den notwendigen Nachbesserungen der Kennzeichnung, der Finanzierung und bei der Auslegung der TA Luft weitgehender Konsens besteht. Nach wie vor gibt es aber nur allgemeine Arbeitsaufträge an Expertengruppen und keine verbindliche und kurzfristige Zeitvorgabe. Diese Zeit haben wir nicht mehr“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Eine gemeinsame Auslegung der TA Luft ist ein nur kleiner Schritt, dem eine Überarbeitung dieser Verwaltungsvorschrift folgen muss, wenn höhere Tierwohlstandards..........
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