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Aktuelles

Aktuelles (1730)

Ab dem 1. Januar 2022 ändern sich die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung der Minijob-Zentrale für geringfügig Beschäftigte. Diese betragen dann: Umlage 1:     0,09 Prozent (Erstattung bei Krankheitsfall, bisher 1,0 Prozent) Umlage 2:     0,29 Prozent (Erstattung bei Mutterschaft, bisher 0,39 Prozent)
Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie regelt einige substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Gesellschafterversammlungen u. a. der GmbH, von General- und Vertreterversammlungen der Genossenschaft sowie von Mitgliederversammlungen von Vereinen. Der Bundestag hat die Geltung dieses Gesetzes nun bis 31. August 2022 verlängert. Im Einzelnen betrifft es nachfolgende Regelungen:
Am 7. Dezember hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Nachhaltigkeitsverordnung im Bundesgesetzblatt (bgbl.de) veröffentlicht. Auf der Homepage der BLE - Nachhaltige Biomasseherstellung findet sich nun auch 
Sind landwirtschaftliche Unternehmer/-innen oder deren Beschäftigte erkrankt und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sie sich bei der Arbeit infiziert haben, sollten sie tätig werden. Beschäftigte sollten ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin informieren. Voraussetzungen Unternehmer/-innen müssen Covid-19-Fälle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft melden, wenn: der oder die Versicherte ist an COVID-19 erkrankt eine Infektion mit SARS-CoV-2 ist nachgewiesen bei der Arbeit kam es zu einem intensiven Kontakt mit einer infizierten Person oder einem größeren Infektionsausbruch Bei landwirtschaftlichen Unternehmer/-innen und deren Beschäftigten kann eine Erkrankung an COVID-19 ein Arbeitsunfall sein. Meldepflichtig ist dieser, wenn die Erkrankung zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen oder…
Für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte bleiben auch im Jahr 2022 die Hinzuverdienstregelungen ausgesetzt. Damit bleiben die vorzeitigen Altersrenten aus der LAK weiterhin ungekürzt. 
1. Beiträge der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) und Landwirtschaftlichen Pflegekasse (LPK) 2022 Aufgrund der Corona-bedingten Mehrausgaben erhält die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2022 insgesamt 14 Milliarden Euro Steuermittel, um die Beiträge unverändert zu halten. Anteilig erhält die LKK davon 84 Millionen Euro.
Vor dem Hintergrund der am 7. Dezember verabschiedeten GAP veranstaltete die RGS Mitte am 9. Dezember ihren letzten Unternehmensstammtisch des Jahres zur europäischen Agrarpolitik. Die Europaabgeordneten Marion Walsmann und Dr. Peter Jahr beschrieben dabei den weiteren Verfahrensgang sowie letzte Änderungen der verabschiedeten Regelungen, wie z.B. die Herausnahme der Tierkennzeichnung aus den sanktionierbaren Tatbeständen Letzteres bedeutet, dass ein Ohrmarkenverlust nicht mehr zu Kürzungen der Basisprämie führen kann, ordnungsrechtliche Sanktionen bleiben aber weiterhin möglich sind. Eine Verabschiedung der die Reform begleitenden delegierten Rechtsakte der EU steht unmittelbar bevor, so dass auch die Abgabepflicht für die nationalen Strategiepläne zum 31. Dezember aufrechterhalten bleiben kann.…
Der Deutsche Bauernverband (DBV) will zusammen mit den Mitgliedsbetrieben aus den Bundesländern ein "Ertrags- und Qualitätsmonitoring Rote Gebiete“ umsetzen. Dazu werden möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die Flächen innerhalb und außerhalb der Roten Gebiete bewirtschaften. Ziel ist es einen Überblick über die Auswirkungen auf die Erträge und Qualitäten durch die neue Düngeverordnung bei ausgewählten Ackerkulturen zu erhalten. Neben der besseren Quantifizierung der finanziellen Verluste in den betroffenen Gebieten, soll eine umfangreiche Argumentationsgrundlage für Diskussionen um die Düngeverordnung, Anpassung der Gebiete oder entsprechender finanzieller Entschädigung geschaffen werden. Für das Monitoring werden folgende Daten benötigt: Hektarertrag der jeweiligen Kultur Qualitätsparameter wie Rohprotein,…
Mit dem Lagebericht 2021 informiert die Bundesregierung über den Wegfall der Hofabgabevoraussetzung und die Änderungen beim Beitragszuschuss. Dargestellt werden auch der erwartete weitere strukturwandelbedingte Rückgang der Mitgliederzahlen sowie die Entwicklung der Beiträge und Beitragszuschüsse. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Entwicklung der Beitragshöhe der Alterskasse nichts mit der Relation Beitragszahler/Rentenempfänger zu tun hat. Vielmehr folgt der Alterskassen-Beitrag nach den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich der Entwicklung des Beitragssatzes und des „Durchschnittsentgelts“ in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 68 ALG). Die verschiedenen Vorteile der Alterssicherung für Landwirte werden durch eine künftig schlechtere Relation von Beitragszahler/Rentenempfänger daher nicht berührt. Das Defizit trägt der…
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält auf 177 Seiten die Eckpunkte der künftigen Regierungsarbeit. Diese Eckpunkte sind für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) natürlich nicht bindend. Zudem bleibt die Ausgestaltung durch gesetzliche Regelungen abzuwarten. Aktuell soll deshalb nur ein Überblick über relevante Eckpunkte gegeben werden. In Klammern ist jeweils Fundstelle im  Koalitionsvertrag angegeben. Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro (S. 6, 65, 69) Erweiterung DRV um Kapitaldeckung (S. 6, 73) Abbau Digitalisierungshemmnisse und Vereinheitlichung von Begriffen, z. B. „Einkommen“ (S. 15)Bürokratisierungsentlastungsgesetz (S. 32) Vereinfachungen bei „A1“ (S. 32) Bürgergeld statt Grundsicherung (S. 66, 75) Reform Statusfeststellungsverfahren (S.…
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