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Aktuelles

Aktuelles (1736)

Der Thüringer Bauernverband (TBV) sowie die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben am 22. Dezember für das Erdkabelprojekt SuedLink eine Rahmenvereinbarung zu Entschädigungen unterschrieben. Die Vereinbarung sieht Entschädigungsregelungen sowohl für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern als auch für Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern vor, die vom Bau der Stromleitung betroffen sind. „Die Erdkabeltrasse hat massive Auswirkungen auf die wertvollen landwirtschaftlich genutzten Böden. Deshalb war es uns wichtig, dass bei der Entschädigung nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch diejenigen angemessen entschädigt werden, die die Flächen nutzen, nämlich die Landwirtinnen und Landwirte“, so Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des TBV. „Nicht nur bei der Verlegung der Erdkabel wird der Boden und dessen Struktur auf bis zu ca. 45 Meter Breite in Mitleidenschaft gezogen. Auch die Folgen nach Inbetriebnahme des Erdkabels sind für die Bodenbewirtschaftenden problematisch. Die Erdkabel heizen sich auf, die Auswirkungen auf Bodenfeuchte und das Pflanzenwachstum sind noch völlig unklar. Dies musste in der Entschädigungsregelung berücksichtigt…
Die ERVEMA agrar Gesellschaft Wöhlerdorf mbH hat den diesjährigen Bundeswettbewerb Landwirtschaftliches Bauen für ihre zwischen 2017 und 2019 neu geschaffene Milchviehanlage gewonnen. Die hochmoderne und emissionsarme Stallanlage mit ihrem 50er-Außenmelkerkarussell ist modernst ausgestattet und bietet beste Arbeitsschutzbedingungen. Die Liegeboxenlaufställe in Außenklima ermöglichen den Rindern einen ständigen Zugang zu einer ca. 80 Hektar großen Weidefläche. Mitte April werden die Stalltüren geöffnet, so dass jede Kuh sechs Monate Weidezugang mit einer durchschnittlichen Weidefläche von 1.000 m2 bekommt. Die Laufflächen, Fressplätze sowie die Liegeflächen im Stall sind nach der Thüringer Premium Förderung (AFP) gestaltet. Das in vielerlei Hinsicht innovative und durchdachte Konzept der…
Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir am 20. Februar einen weiteren Termin zur Fortbildung Pflanzenschutz in Erfurt an. Alle näheren Informationen zu dem Termin und dem Onlinetermin am 9. Februar finden Sie unter https://landvolkbildung.de/sachkunde-pflanzenschutz-weiterbildung/. Weiter wird auch ein Kurs zum erstmaligen Erwerb der Sachkunde Pflanzenschutz angeboten. Sprechen Sie uns einfach an!
Am 14. Dezember 2022 lud die Interessengemeinschaft Thüringer Schweinehalter (IGS) zu ihrer 34. Mitgliederversammlung in den Gasthof „Schloss Hubertus“ in Erfurt ein. Zuerst gab es einen Fachvortrag von Dr. Albert Hortmann-Scholten (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) zum Thema „Schweinehaltung unter ökonomischem Druck – Wie verändert sich die Wettbewerbssituation der Schweinehaltung in der EU und International?“. Hortmann-Scholten wies unter anderem auf die schwierige Situation der schweinehaltenden Betriebe durch die noch unklaren politischen Rahmenbedingungen hin. Zudem betonte Hortmann-Scholten, dass angesichts der steigenden Kosten im Futtermittel- und Energiebereich der derzeitige Schweinepreis von 2,00 Euro/kg SG (VZEG, Preisinfo vom 14. Dezember 2022) nicht kostendeckend ist. Um kostendeckend…
Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, von der Arbeitsagentur benötigte Arbeitsbescheinigungen elektronisch zu übermitteln. Das BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit (BA), das seit 2014 freiwillig von den Betrieben genutzt werden kann, ist ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen verpflichtend. Damit können Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen künftig nicht mehr in Papierform übermittelt werden. BEA ist das digitale Verfahren der BA für die duch die arbeitgebende Instanz auszustellenden Arbeitsbescheinigungen, die für die Berechnung und Zahlung des Arbeitslosengeldes erforderlich sind. Es existieren zwei Möglichkeiten zur Übermittlung der Daten. Die meisten Entgeltabrechnungsprogramme beinhalten die Möglichkeit…
Ab dem 1. Januar 2023 entfällt für erkrankte Beschäftigte, die gesetzliche versichert sind, die Pflicht, der arbeitgebenden Instanz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Stattdessen rufen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese elektronisch bei der Krankenversicherung ab. Die Betriebe können damit auch einen Dritten (zum Beispiel einen externen Lohnabrechner) beauftragen.
Auf baywa-landwirtschaft.de gibt es eine große Auswahl und Produkte sowie  vielfältige Dienstleistungen für die Landwirtschaft auf einen Blick. Alle Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes erhalten bis 31. Januar 2023 5 Prozent  Rabatt. So einfach geht es: Produkte auf de/s/bv-aktion auswählen und in den Warenkorb legen Gutscheincode DBV5 eingeben Bestellung aufgeben, absenden und fertig  
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma ZellaClean eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen beim Kauf von Hygienebedarf sowie PSA-Artikel einzuräumen.  Darüber hinaus können Sie von der Adventsaktion profitieren, welche ausgewählte Produkte bis zum 24. Dezember zusätzlich im Preis reduziert. Durch die Zusammenarbeit zwischen dem Thüringer Bauernverband und der ZellaClean GmbH erhalten Sie einen 5%-Gutschein auf alle Produkte aus dem Onlineshop auch auf bereits reduzierte Ware. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für eine persönliche Beratung unter der Telefonnummer +49 (0)3682 469 340 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Den ZellaClean Onlineshop finden Sie unter:…
Der Thüringer Bauernverband hat beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zu einem Existenzsicherungsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe, ähnlich der Förderung im gewerblichen Sektor, nachgefragt: Laut Aussage des TMIL unterstützt das Thüringer Wirtschaftsministerium seit dem 1. Dezember sogenannte Härtefälle in Bezug auf die Energiekrise. Im Sondervermögen "Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds" sind dafür 120 Millionen Euro Haushaltsmittel eingeplant.
Im Bundesgesetzblatt ist die zweite Änderungsverordnung zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung veröffentlicht worden, mit der die Zertifizierungsfrist vom 31. Dezember 2022 auf den 30. April 2023 verlängert wird. Das Hauptstadtbüro Bioenergie hatte eine Verlängerung der Frist gefordert und sich für eine Verlängerung bis 30.Juni 2023 eingesetzt.
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