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Wochenbericht

Wochenbericht (924)

Auf Nachfrage beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) wurde bestätigt, dass derzeit die Vorbereitungen für die Auszahlung der Ausgleichszulage sowie der Direktzahlungen laufen.

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete soll

Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat sich im Fachausschuss Agrarpolitik zum aktuellen Kulturlandschaftsprogramm KULAP ausgetauscht, seine Anregungen zur künftigen Ausgestaltung ab 2028 zusammengetragen und zentrale Forderungen im Verbändegespräch mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 1. Dezember klar formuliert.

Dabei stellte das KULAP ab 2028 weiterhin ein wichtiges Instrument für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz dar, benötigt aber mehr Flexibilität, einfache Umsetzungsregeln und eine Finanzierung, die den tatsächlichen Aufwendungen entspricht. Gefordert wird eine stärkere Digitalisierung, um Betriebe bei Dokumentation und Kontrolle zu entlasten, sowie die Wiederherstellung der Förderfähigkeit von Landschaftselementen. Managementänderungen sollten während des Jahres möglich sein, und die Lagegenauigkeit von Förderobjekten muss praxistauglicher werden. Neuanträge sollten künftig mit dem Sammelantrag gestellt werden können; innerhalb von fünfjährigen Verpflichtungen braucht es ein Ausnahmejahr.

Für das Ackerland werden ein reduzierter N-Saldo und vielfältige Fruchtfolgen weiterhin als sinnvoll bewertet. Eine differenziertere Honorierung breiter Fruchtfolgen wäre möglich. Blüh- und Schonstreifen bereiten ab dem dritten Jahr Probleme in Akzeptanz und Etablierung; daher werden kürzere Bindungen, flexible Termine, eine begrenzte Flächenkulisse und eine nutzbare Verwertung des Aufwuchses empfohlen. Rotmilanschutz, Gewässerrandstreifen und Erosionsschutz gelten als wirkungsvolle Instrumente, benötigen aber einfachere und anpassbare Umsetzungsregeln. Ein Pflanzenschutzverzicht sollte sich auf Herbizide beschränken, um praxistauglich zu bleiben. Schlagteilung wird als wirksam angesehen, Agroforst hingegen abgelehnt.

Im Grünland spricht sich der Fachausschuss für eine Weideprämie aus, die alle Weidetiere berücksichtigt. Mahd, Weide und Hutung sollten einheitlich förderfähig sein, ergänzt durch Top-Ups je nach Nutzungsintensität. Die Nutzungsentscheidung muss während des Jahres flexibel bleiben. Mindesttierbesatz, natürliche Standortnachteile und eine offenere Zugangskulisse sollten in der Förderung angemessen berücksichtigt werden. Der Nachweis von Kennarten sollte deutlich vereinfacht werden. Altgrasstreifen sowie eine dauerhafte Ackerumwandlung werden wegen geringer Praxistauglichkeit abgelehnt. Die extensive Grünlandbewirtschaftung, also die aktuelle Ökoregelung vier, sollte wieder in das allgemeine Grünlandfördersystem integriert werden. Aufgaben des Naturschutzes wie Biotopvernetzung gehören aus Sicht des Fachausschusses Agrarpolitik nicht in die Agrarförderung.

Auch beim nächsten Verbändegespräch im Frühjahr 2026 wird der TBV seine Forderung bekräftigen.

 

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