Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma GIS GmbH eine Rahmenvereinbarung bezüglich einer Software zur einfachen Berechnung der Grundsteuerbeträge geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen beim Programm GIS-Grundsteuer 2025.
Die Reform der Grundsteuer geht nun in die 2. Halbzeit und beschert den Landwirten wieder zusätzliche zeitaufwendige Arbeit im Büro. Die ersten ungeduldigen Verpächter stehen mit ihren Grundsteuerbescheiden vor der Tür und begehren eine zügige Erstattung ihrer Steuerzahlung.
Nun heißt es sich einarbeiten in die Steuerberechnung: Ertragsmesszahl, Messbetrag Hebesatz! Jeder Bescheid, praktisch fast jedes Pachtflurstück müsste geprüft werden. Man möchte nicht zu viel Steuer erstatten und auch seinen Verpächtern gegenüber gerecht sein.
Mit der Software GIS-Grundsteuer 2025 erledigen Sie die Nachberechnung der Steuerbeträge für die Verpächter und die Auszahlung in den kommenden Jahren effektiv und zeitsparend. UND! Sie haben auch ein gutes Gefühl, die Steuerlast der kommenden Jahre minimiert zu haben, da alle Steuermessbeträge überprüft sind.
Das GIS Grundsteuermodul bietet effiziente Funktionen und löst Ihr Problem binnen weniger Arbeitsstunden.
1. Woher bekomme ich die Daten zu den Flächen und der Nutzung?
Alles, was Sie brauchen, erhalten Sie mit den ALKIS-Daten von der TBV-Service und Marketing GmbH. Soweit noch nicht vorhanden, besorgen Sie sich die aktuellen ALKIS-Daten mit Angaben zum Eigentümer, tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung. Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefonnummer +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden.
Die Übernahme zum Verpächter erfolgt per Mausklick. Sie müssen keine einzige Zahl zu den Flurstücken erfassen. Damit vermeiden Sie auch Tippfehler bei Flurstücken, Flächen und der EMZ.
2. Woher bekomme ich die EMZ und die Größe der Teilflächen?
Die EMZ werden aus den ALKIS-Daten flächengenau berechnet. Zusätzlich zeigt Ihnen die Software die EMZ und die Klassifizierung aus dem Grundsteuerviewer. Genau diese EMZ-Werte hat der Eigentümer mit seiner Grundsteuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt und diese sind somit Basis der Grundsteuer-Berechnung geworden.
3. Wie soll ich die ganze Arbeit in der kurzen Zeit bewältigen?
Mit der Software GIS-Grundsteuer 2025 werden Sie die Berechnungen bald meistern können, da alle Daten zu den Flurstücken automatisiert erzeugt werden. Bankdaten werden aus der bestehenden Pachtverwaltung oder einer SEPA-Datei übernommen. Sie müssen praktisch keine Daten erfassen. Sie können pro Stunde ca. 30 bis 50 Flurstücke abarbeiten. Nutzen Sie Ihre knappe Zeit, um die tatsächliche Nutzung und die EMZ bei Problemflächen exakt zu bestimmen und somit Steuern zu sparen, anstatt stundenlang nur Standardfälle einzugeben und nachzurechnen.
4. Wie erfolgt die Erstattung an die Verpächter?
Das funktioniert per SEPA-Datei. Sie können somit alle Zahlungen automatisiert in den folgenden Jahren managen. Aufteilung auf Miteigentümer oder beliebige Zahlungstermine sind einfach einzurichten. Auch Ihre eigenen Grundsteuerzahlungen können Sie so gleich mit organisieren.
5. Wie kann ich das Programm GIS-Grundsteuer sonst nutzen?
Sehr vielseitig! Eigentumsflächen können Sie nach Bedarf erfassen und für Nacherklärungen oder bei Grundstückserwerb an ELSTER senden. Unabhängig davon haben Sie eine gute Aufstellung Ihrer Eigentumsflächen. Die Daten können weiter verwendet werden für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Förderanträge oder für die Bank bei Kreditverhandlungen.
Für weitergehende Informationen steht Michael König, Telefon: +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Ansprechpartner zur Verfügung.
Am 7. und 8. März veranstaltet die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft (ThAGIL) die 11. Oßmannstedter Gespräche. Die Veranstaltung findet anlässlich des 100. Todestages von Ferdinand Gerstung, dem Begründer des Deutschen Bienenmuseums, erstmalig in Weimar und nicht wie gewohnt in Oßmannstedt statt. Auf der zweitägigen Jubiläumsveranstaltung bietet sich die Möglichkeit, tiefe Einblicke in das Leben und Wirken des Bienenforschers zu erhalten und darüber hinaus über aktuelle und brisante Themen aus der Landwirtschaft informiert zu werden.
Am 7. März ist eine spannende Abendveranstaltung geplant, mit Buchvorstellung und -lesung sowie der Eröffnung einer neuen Dauerausstellung zum Thema "Bienen - eine Verbindung von Landwirtschaft und Artenschutz".
Das Hauptevent findet am 8. März statt. Zur Eröffnung wird eine Gedenktafel zu Ehren Ferdinand Gerstungs eingeweiht und Grußworte der Ehrengäste, darunter der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V. Torsten Ellmann, der Thüringer Umweltminister Tilo Kummer und die Vizepräsidentin des Thüringer Bauernverbandes Doreen Rath, an die Anwesenden gerichtet.
Abgerundet wird die Veranstaltung mit Fachvorträgen von renommierten Referenten, wie Falk Böttcher oder Dr. Christian Schmid-Egger.
Zu diesen beiden Veranstaltungen laden wir Sie ganz herzlich ein. Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie im beigefügten Flyer.
Treffpunkt: 7. März 2025 ab 18.00 Uhr im Saal des Deutschen Bienenmuseums in Weimar
Treffpunkt: 8. März 2025 ab 9.00 Uhr im Deutschen Bienenmuseum in Weimar (hier die Tagesordnung)
Neben der erreichten Klarstellung in Sachen Düngung ist auf eine weitere Änderung hinzuweisen, die seit dem 01. Januar 2025 gilt:
Nach § 10 Düngeverordnung (DüV) hat der Betriebsinhaber innerhalb von 14 Tagen (zuvor waren es nur zwei Tage) nach jeder Düngemaßnahme für alle Schläge bzw. alle Bewirtschaftungseinheiten folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:
Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung (nach letzter Weidenutzung auf der Fläche im Kalenderjahr) aufzuzeichnen.
Die entsprechende Fachinformation ist hier.
Nach zahlreichen Gesprächen und Schreiben des Thüringer Bauernverbandes gibt es nun eine Lösung bei der Problematik „Düngeverbot aufgrund des Bodenzustandes“:
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) lässt mit einem Schreiben vom 17. Februar verkünden, dass eine Präzisierung bei der Begrifflichkeit „gefrorener Boden“ im Hinblick der Düngeverordnung bzw. des Verbotes der Aufbringung von Düngemitteln auf gefrorenem Boden vorgenommen wurde. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wurde angewiesen, den entsprechenden Passus in den Fachinformationen und auf seiner Homepage aufzunehmen und in der Fläche anzuwenden.
Im Einzelnen wird folgender Auslegungshinweis ergänzt werden:
Achtung! Es gilt jedoch uneingeschränkt:
Mit dieser Festlegung können unter Einhaltung der düngerechtlichen Vorgaben zur Ausbringung von Düngern gleichzeitig Strukturschäden des Bodens im Sinne des Bodenschutzes vermieden werden, so das TMWLLR weiter.
Das Schreiben ist als PDF-Dokument hier beigefügt.
Die entsprechende Fachinformation des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gibt es hier.
Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde auch für das Jahr 2025 das Flächenregister in PORTIA für die KULAP-Nachweisführung ausgesetzt. Hintergrund ist die unzureichende Programmierung des Nachweistools, notwendige Doppelerfassungen von
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Zu einem sehr kurzfristigen Treffen kam es am Freitag (21. Februar) zwischen dem Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) und Staatssekretär Markus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR). Hintergrund waren die Äußerungen von Ministerin Colette Boos-John zur Regierungsmedienkonferenz zum Flächenregister. Ihre Formulierung zur diesjährigen Nachweisführung im Bereich der KULAP-Maßnahmen mit dem angedachten Flächenregister glich inhaltlich den Formulierungen 2024 und wurde dennoch als Bürokratieabbau deklariert. Zweites großes Thema im Gespräch mit Sts. Malsch war die finanzielle Ausstattung der Ausgleichszulage (AGZ) ab 2026. Für den fachlichen Part waren Thomas Lettau und Dr. Steffi Bunzol vom Landwirtschaftsministerium mit am Tisch.
Astrid Hatzel, Vorsitzende der IG BENA, erläuterte, dass die Formulierungen im deutlichen Widerspruch zum aktuellen Willen der Regierung stehen. Es braucht eine praxistaugliche Lösung. Hatzel betonte, dass die eingereichte Petition auch weiterhin verfolgt und der Anhörungstermin erwartet wird. Klar scheint, dass viel im Hintergrund im Ministerium in Bewegung sei, jedoch kommunikativ Nachholbedarf besteht. Zum Flächenregister als Nachweisinstrument bekräftigt Thomas Lettau, dass dieses auch in diesem Jahr kein Landwirt nutzen muss. Auch für die Folgejahre soll die Freiwilligkeit bestehen. Es sind vielfältige andere Möglichkeiten zur Nachweisführung zugelassen, dennoch arbeite man weiter an dem Tool, um diese Datenplattform als Ausgangspunkt für die vielfältig von der EU- als auch Bundesbehörden geforderten Dokumentationspflichten nachkommen zu können. Als AG Antragstellung und Kontrollen, wo sowohl Vertreter des Thüringer Bauernverbandes als auch der IG BENA vertreten sind, werden wir den Prozess kritisch prüfen, notwendige Praxistauglichkeit einfordern und stetig die Wirtschaftlichkeit für alle Seiten anmahnen.
Zum Thema AGZ waren die Informationen seitens des TMWLLR nicht so positiv. Ab 2026 soll das Jahresvolumen von 20 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro sinken. Rein vom Fördertopf gehe nur eine Finanzierung aus dem ELER heraus. Allgemein bekannt ist, dass der Verteilungsschlüssel seit dieser Förderperiode zuungunsten der neuen Bundesländer sich entwickelt und die Vielfalt an Förderprogrammen, welche bedient werden müssen, zugenommen hat. Um die AGZ auf dem alten Niveau mit ca. 20 Mio. Euro zu halten, ist eine politische Entscheidung notwendig. Als IG BENA haben wir hierzu den Kontakt zum Ministerpräsidenten aufgenommen, steht doch im Koalitionsvertrag eindeutig der Erhalt der AGZ.
Auch in diesem Jahr bietet der Fachbereich 4 des Deutschen Bauernverbandes (DBV) den Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden wieder die Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Informationsrunden zur Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2025 an. Erneut finden die Info-Runden
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Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma Tyczka Energy GmbH die Rahmenvereinbarung verlängert. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes (TBV) besondere Konditionen einzuräumen.
Alle TBV-Mitglieder, die einen Versorgungsvertrag mit der Tyczka Energy GmbH haben, oder zukünftig von Tyczka Energy versorgt werden wollen, genießen Konditionsvorteile beim Bezug von Flüssiggas sowohl im Bereich Brenngas, wie auch beim Treibgas in Flaschen, beispielsweise für Gabelstapler.
Mit der Firma Tyczka Energy GmbH bauen Mitglieder auf einen starken Partner, der sie kompetent und zuverlässig unterstützt. Das Unternehmen ist einer der führenden Flüssiggasversorger Deutschlands und baut auf 100 Jahre Kompetenz und Erfahrung. Die exzellenten Lagerkapazitäten stellen die flächendeckende Versorgung der Mitglieder sicher.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner Herrn Martin Beier, Regionalleiter Thüringen der Tyczka Energy GmbH, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: +49 (0)172 730 49 72
Weitere Informationen:
Im August letzten Jahres wurde in Thüringen der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) festgestellt. Somit hat Thüringen den Status „frei von BTV“ verloren. Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen (Bartmücken) auf Wiederkäuer übertragen. Mit Beginn des Frühjahrs und dem damit verbundenen Beginn der Aktivität der Vektoren wird eine neue BTV-3 Erkrankungswelle in Thüringen erwartet.
Zum Schutz der Tierbestände ist die Impfung gegen BTV-3 seit letztem Jahr möglich. Diese Impfung ist das Mittel der Wahl, um die Tiere vor schwerer Krankheit und Tod zu schützen und die Weiterverbreitung der Seuche einzudämmen.
Im Frühling beginnt die nächste Gnitzensaison. Es wird daher dringend empfohlen, mit der Durchführung der Bestandsimpfungen empfänglicher Tiere bereits jetzt, rechtzeitig vor Beginn des Frühjahres, zu beginnen.
Bei der Durchführung der diesjährigen BTV-3 Impfungen in Thüringen ist jedoch unbedingt folgende neue Entwicklung zu beachten:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat seit Juni 2024 per Verordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet (BTV-3-ImpfgestattungsV). Daher können Impfungen gegen BTV-3 aktuell mit folgenden Impfstoffen vorgenommen werden:
Die BTV-3-ImpfgestattungsV des BMEL wurde bereits vor einer möglichen Zulassung der vorgenannten Impfstoffe erlassen, um eine Immunisierung der Tierbestände vor Ausbruch einer zu erwartenden Infektionswelle zu ermöglichen und die Tierbestände somit wirksam vor den Folgen der Krankheit zu schützen.
BMEL informierte nun die Länder darüber, dass in den nächsten Wochen mit der Zulassung der beiden Impfstoffe Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. und Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. gerechnet werden kann. Sobald die Zulassung eines dieser Impfstoffe erfolgt ist, ist eine Impfung auf Grundlage der BTV-3-ImpfgestattungsV nicht mehr möglich.
Das heißt, sobald ein zugelassener Impfstoff für die Tierärzte verfügbar ist, können alle übrigen in der Verordnung genannten Impfstoffe nicht mehr verwendet werden.
Bereits vor Bekanntmachung einer Zulassung eines Impfstoffes in den Praxen vorhandene Bestände dürfen jedoch aufgebraucht werden und die Eintragung in die HI-Tier-Datenbank wird auch für einen begrenzten Zeitraum weiter möglich sein.
In Bezug auf die Grundimmunisierung empfänglicher Tiere ist Folgendes zu beachten: Besteht die Grundimmunisierung laut Herstellervorgabe aus zwei Applikationen von Impfdosen in einem vorgegebenen Abstand, so kann diese Grundimmunisierung entsprechend der Herstellerangaben abgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass zwischen der Applikation der ersten und der zweiten Dosis ein anderer geeigneter Impfstoff zugelassen wird.
Unabhängig von der Wahl des Impfstoffes wird empfohlen, die BTV-3 Impfung aller empfänglichen Tiere so schnell wie möglich durchzuführen, um die Tierbestände rechtzeitig vor Beginn der Erkrankungssaison zu schützen.
Hintergrundinformationen:
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virale Infektionskrankheit, die insbesondere für Schafe und Rinder gefährlich ist. Der krankheitsauslösende Erreger ist das Blauzungenvirus (engl. "Bluetongue virus", kurz BTV). Das Virus wird durch Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen und tritt daher besonders saisongebunden vom späten Frühling bis in den Herbst auf. Auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer sind für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Von dem Erregervirus wurden bislang 24 sogenannte Serotypen entdeckt. Aktuell ist insbesondere der Serotyp 3 (BTV-3) von Bedeutung.
Die Blauzungenkrankheit, speziell der Serotyp BTV-3, hat sich seit Oktober 2023 in den Niederlanden, Belgien und auch in Deutschland von Nordwesten kommend in Richtung Thüringen ausgebreitet. Derzeit verfügt kein Bundesland mehr über den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24).
Die Krankheit ist in allen EU-Mitgliedsstaaten meldepflichtig. Es handelt sich um eine Seuche der Kategorie C.
Für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit können Tierhaltende eine Beihilfe für die 1. bis 10. Impfung je Betrieb und Jahr von 5 Euro und für jede weitere Impfung von 2 Euro beantragen (die Zahl der insgesamt je Betrieb und Jahr beihilfefähigen Impfungen ist auf das 2fache der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Rinder bzw. Schafe/Ziegen begrenzt).
Wichtige Informationen zur Gewährung der Beihilfe erhalten Sie bei der Thüringer Tierseuchenkasse.
Nach zahlreichen Gesprächen und Schreiben des Thüringer Bauernverbandes gibt es nun eine Lösung bei der Problematik „Düngeverbot aufgrund des Bodenzustandes“:
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) lässt mit einem Schreiben vom 17. Februar verkünden, dass eine Präzisierung bei der Begrifflichkeit „gefrorener Boden“ im Hinblick der Düngeverordnung bzw. des Verbotes der Aufbringung von Düngemitteln auf gefrorenen Boden vorgenommen wurde. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wurde angewiesen, den entsprechenden Passus in den Fachinformationen und auf seiner Homepage aufzunehmen und in der Fläche anzuwenden.
Im Einzelnen wird folgender Auslegungshinweis ergänzt werden:
Achtung! Es gilt jedoch uneingeschränkt:
Mit dieser Festlegung können unter Einhaltung der düngerechtlichen Vorgaben zur Ausbringung von Düngern gleichzeitig Strukturschäden des Bodens im Sinne des Bodenschutzes vermieden werden, so das TMWLLR weiter.
Das Schreiben ist als PDF-Dokument hier beigefügt.
Kontakt
André Rathgeber
Referent für Pflanzenbau, Umwelt und Ökologischer Landbau
Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt
Telefon: +49(0) 361 262 53 206
Mobil: +49(0) 173 180 36 98
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Vorstand des Thüringer Bauernverbandes hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag (13. Februar) zu den Entschädigungsrichtsätzen für das Jahr 2025 diskutiert. In Anbetracht der gestiegenen Kosten wurden die Entschädigungsrichtsätze entsprechend
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Am 14. Februar fand das traditionelle Treffen der drei Vorstände der Bauernverbände Eisenberg/ Jena/ Stadtroda, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt statt.
In diesem Jahr oblag die Organisation des Informations- und Erfahrungsaustausches mit Blick auf Aktivitäten im Jahr 2025 dem Bauernverband Eisenberg/ Jena/ Stadtroda.
Ein konstruktiver Austausch und klare Worte in Richtung Agrarpolitik des Freistaates Thüringen und bundesweit wurden mit der Vizepräsidentin des Thüringer Bauernverbandes, Doreen Rath, gefunden, die der Einladung in die Runde der ostthüringischen Betriebsleiter gefolgt war. U.a. wurden die anvisierte Einführung eines Flächenregisters, die Optimierungsmöglichkeiten der Instrumente der internen Mitgliederinformation im Verband, die Notwendigkeit der flächendeckenden Internetanbindung sowie die Grundsteuerthematik diskutiert.
Vonseiten der eingebundenen Ausbildungsbetriebe wurde die Umsetzung der Aktivitäten der vier Ausbildungsverbünde in den drei Landkreisen sehr positiv gewertet. Diese Arbeit zugunsten der Ausbildungsqualität soll fortgesetzt werden. Für das koordinierend wirkende Kooperationsprojekt über die LEADER-Förderung wird aktuell eine Verlängerung verhandelt.
Zur ersten Biogasfachtagung in diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf dem Thema "Wechsel vom alten in das neue EEG". Aus verschiedenen Blickwinkeln, ob Energieversorger, Projektbüro oder Berater, wird berichtet.
Der Fachverband Biogas wird zu den aktuellen Entscheidungen zum Biomassepaket informieren und sowohl die Firma C.A.R.M.E.N. als auch die GraNott Gas GmbH werden zu Erfahrungen mit verschiedenen Einsatzstoffen berichten.
Die Gemeinschaftstagung des Fachverbandes Biogas e.V. Regionalgruppe Thüringen, des Thüringer Bauernverbandes sowie des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum findet am 27. März im Schützenhaus Stadtroda „Zur Louisenlust“ statt.
Anmeldungen zur Tagung und das Programm finden Sie hier.
Am Rande des Bundesrates haben die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Flächenländer eine grundlegende Reform der europäischen Agrarpolitik gefordert. In einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission fordern die Regierungschefin und die Regierungschefs von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine transparente, unbürokratische und zukunftsfeste Agrarpolitik, die den ländlichen Raum nachhaltig stärkt und gleichzeitig wirtschaftliche Sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe unabhängig ihrer Größe gewährleistet.
„Der ländliche Raum ist von zentraler Bedeutung für ein leistungsfähiges und nachhaltiges Europa. Seine Stärkung ist der Schlüssel für Europas Zukunft“, so Thüringens Ministerpräsident und derzeitiger MPK-Ost-Vorsitzender, Mario Voigt. Die ostdeutschen Flächenländer seien in besonderem Maße geprägt vom ländlichen Raum.
„Diese Regionen laufen nicht ‚unter ferner liefen‘! Sie sichern unsere Lebensgrundlagen und sind darüber hinaus europäische Innovations- und Industrieschwergewichte. Gleichzeitig stehen die Menschen und die Betriebe vor enormen Herausforderungen, denen die zukünftige Agrarpolitik der EU stärker begegnen muss“, betont Mario Voigt.
Die Ministerpräsidenten sowie die Ministerpräsidentin der ostdeutschen Flächenländer skizzieren in ihrem Schreiben konkrete Handlungsoptionen und betonen die Dringlichkeit eines Umsteuerns. „Nur, wenn der ländliche Raum mit seinen Potenzialen ernst genommen wird, kann Europa gestärkt aus den aktuellen Herausforderungen hervorgehen“, so Voigt. „Die Menschen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten – aber unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen neben Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit vor allen Dingen zielführende, wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Kurz gesagt: Mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine angemessene finanzielle Unterstützung!“
Forderungen der ostdeutschen Flächenländer im Überblick:
Das Schreiben an die EU-Kommission stellen wir Ihnen hier in voller Länge zur Verfügung.
Die Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von stationären und fahrbaren Maschinen steigt dauerhaft, ebenso deren Komplexität. Unterschiedliche Situationen erfordern die Reparatur defekter Maschinen oder deren Ersatz bei einem Totalausfall. Inflationsbedingt führt dies zu höheren Material-, Lohn- und Wiederbeschaffungskosten. Um diese wirtschaftlichen Folgen abzufedern, bietet die Maschinenbruchversicherung für stationäre, fahrbare und transportable Maschinen eine individuell anpassbare Lösung.
Was könnte alles passieren?
Was ist versichert?
Die Maschinenbruchversicherung schützt vor unvorhergesehenen Sachschäden durch:
Versichern Sie Ihre fahrbaren landwirtschaftlichen Maschinen individuell nach Ihren Bedürfnissen, wie bei Kraftfahrzeugen. Auf Wunsch ergänzen Sie die Maschinenbruchversicherung stationärer Maschinen durch eine Maschinen-BU, die entgangenen Gewinn und laufende Kosten bei Maschinenstillstand abdeckt.
Highlights auf einen Blick:
Die Maschinenbruchversicherung der R+V stellt eine wesentliche Absicherung für Betriebe dar, die auf moderne Technik und Maschinen angewiesen sind. Durch flexible und individuell gestaltbare Lösungen schützen Sie Ihren Betrieb sicher vor den finanziellen Folgen von Maschinenbruch und Betriebsunterbrechungen.
Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter Firmenkunden – Landwirtschaftliche Versicherungen – AgrarPolice – Technische Versicherung.
Am 13. Februar fand im Bürgerhaus in Apfelstädt die alljährliche Saatbaukonferenz des Saatbauverbandes Sachsen-Thüringen statt. Als Gäste konnten Marcus Malsch, Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum (TMWLLR), Dr. Gerhard Schilling, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsche Saatguterzeuger e.V. (BDS), Sigrun Köhler, verantwortlich für den Bereich Saatgut im TMWLLR, Lutz Rödiger von der Anerkennungsstelle Thüringen sowie Vertreter der Partnerverbände aus Niedersachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt begrüßt werden.
Der Vorsitzende des Saatbauverbandes Sachsen-Thüringen Jens Bauersfeld erläuterte in seinem Geschäftsbericht die Bedeutung der Verbandsarbeit für die Saatguterzeuger, die nach wie vor essentiell ist. Der fortwährende Kontakt zur Politik und zu Mitarbeitern der Ämter sowie der Austausch mit den Partnerverbänden aus dem Bundesgebiet ermöglichen es immer wieder, die Belange der Saatgutwirtschaft an zentraler Stelle anzubringen. Denn davon ist Bauersfeld überzeugt, zertifiziertes Saatgut ist die Grundlage einer erfolgreichen Pflanzenproduktion und Ernährungssicherheit und das muss immer wieder in das Bewusstsein zurückgeholt werden. Passenderweise wurde vom Saatbauverband der neue Staatssekretär für Landwirtschaft in Thüringen, Marcus Malsch eingeladen ein Grußwort zu halten. Wichtig sei ihm der direkte Draht zur Basis. Die überbordende Bürokratie muss endlich angepackt werden, damit Landwirtinnen und Landwirte ihrer eigentlichen Tätigkeit nachkommen können und nicht stundenlang am Schreibtisch sitzen und Formulare ausfüllen müssen, so Malsch weiter. Er nahm sich für den Saatbauverband Zeit und sprach mit Praktikern über die aktuelle Entwicklung in der Saatgut- und Landwirtschaft. Es ist in Planung mit der Thüringer Landwirtschaftsministerin Colette Boss-John, demnächst einen Mitgliedsbetrieb anzusehen. Das Angebot unsererseits aus dem Glückwunschschreiben zu ihrem Amtsantritt nahm Sie damit dankend an. Der Minister für Umwelt und Landwirtschaft Georg-Ludwig von Breitenbuch aus Sachsen erhielt seitens des Saatbauverbandes ebenfalls ein Glückwunschschreiben zum Amtsantritt mit einer Einladung zu einem Betriebsbesuch, welches bisher allerdings unbeantwortet blieb.
Im Anschluss sprach der Vorsitzende des BDS, Dr. Gerhard Schilling zu den Anwesenden. Er ging u.a. darauf ein, dass die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Saatgut mit der Möglichkeit einer Beizung und der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln einhergeht. Doch die derzeitige politische Lage macht ihm diesbezüglich wenig Hoffnung. Er verwies auf die politische Arbeit des BDS auf Bundesebene mit Unterstützung der Landesverbände. Erst kürzlich wurde mit anderen Verbänden auf das Thema Fludioxonil und dessen Bedeutung für die Landwirtschaft hingewiesen.
Im Anschluss daran machte Dr. Christodulos Pringas, Leiter des Bereichs Beize der Syngenta Agro GmbH, Ausführungen zur aktuellen Situation bei den Saatgutbeizen. Ganz klare Aussage von ihm, die Bearbeitungszeit für Zulassungen von Wirkstoffen von durchschnittlich 27 Monaten führt zu extremen Verzögerungen, Doppelarbeit und finanziellen Verlusten bei den Herstellern. Die „Übervorsicht“ in Deutschland führt dazu, dass immer weniger Wirkstoffe zur Verfügung stehen, obwohl es ökonomisch tragfähige und sichere Alternativen gäbe. Auf Anfrage teilt er mit, dass sich deswegen die Syngenta nicht aus dem europäischen Markt zurückzieht.
Darauf folgte Carolin Weimar-Bosse vom Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz, welches am Julius-Kühn-Institut angesiedelt ist. In ihrem Vortrag mit dem Titel „Qualitätssicherung bei der Beizung“ gab sie einen Überblick über die rechtlichen Regelungen sowie Zertifizierungen rund um Beizanlagen und welche Entwicklungen es gibt.
Lutz Rödiger vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum analysierte in Personalunion für die sächsischen Kollegen die Ergebnisse der Feldbesichtigung und Saatgutprüfung des Erntejahres 2024. Erfreulicherweise hat sich die Vermehrungsfläche in Thüringen nach einem jahrelangen Tief bei rund 13.600 ha über die letzten fünf Jahre eingependelt. Ein leichter Flächenrückgang bei den Gräsern ist in beiden Bundesländern zu verzeichnen. Die Anerkennungsrate liegt in Sachsen bei 98,9 Prozent und in Thüringen bei 96,7 Prozent. Die Gründe für Aberkennung lagen beim Getreide, wie auch in den letzten Jahren, beim Auffinden von anderen Getreidearten. Bei der Wintergerste im Speziellen durch den Fund von Flugbrand.
Wir bedanken uns bei den zahlreichen Gästen und freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr, turnusgemäß wieder in Sachsen.
In der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift des Deutschen Bauernverbandes dbk 2/25 erwartet Sie ein umfassender Schwerpunkt zur Milchwirtschaft. Zudem haben wir für die anstehende Bundestagswahl die Parteien mit Fraktion im Deutschen Bundestag zum Programmcheck gebeten,
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Am 12. Februar fand eine Dialogveranstaltung der Kreisbauernverbände Altenburg und Greiz/Gera in Rückersdorf, mit den sieben Bundestagskandidaten der aktuell amtierenden Bundestagsparteien statt. Circa 40 Mitgliedsbetriebe folgten der Einladung. Zusätzlich wurden zwei Gäste willkommen geheißen, die ehemalige Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sowie Kieran Drake, stellvertretender Botschafter der britischen Botschaft. Nach der Begrüßung durch die beiden Vorsitzenden Tom Bauch (Kreisbauernverband Altenburg) und Gerd Halbauer (Kreisbauernverband Gera/Greiz) wurde die Moderation an Landwirtschaftsjournalist Frank Hartmann (Bauernzeitung) übergeben.
Dieser stellte alle Kandidaten nacheinander vor - Stephan Brandner (AfD), Elisabeth Kaiser (SPD), Cornelius Golembiewski (CDU), Frank Tempel (Die Linke), Marco Thiele (FDP), Bernhard Stengele (Bündnis 90/ Die Grünen) und André Polter (BSW).
Die Bundestagsabgeordneten positionierten sich kurz zu Ihrer Parteiphilosophie und beantworteten u.a. Fragen zu den Themenfeldern Entbürokratisierung, Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Mindestlohn, Ländlicher Raum und wirtschaftliche Fragen aus Sicht der Landwirtschaft.
In der ersten Februarwoche tagte das Präsidium der Landsenioren in Erfurt. Vorraniges Thema war die Präzisierung des Arbeitsplanes für 2025. Die neue Thüringer Landesregierung steht und die Zuständigkeiten stehen fest. Darauf sind die Termine und Aktivitäten der Thüringer Landsenioren nun ausgerichtet - neun zentrale Veranstaltungen werden im Jahr 2025 durchgeführt.
Zum 100-Tage-Programm der Regierung positionierten sich die Landsenioren mit einer klaren Meinung - der ländliche Raum bleibt das Problemkind.
Eine weitere Rolle spielt das Jubiläum "500 Jahre Bauernkrieg", zu dem es regionale Aktivitäten der Landsenioren geben wird.
Die Finanzen 2024 wurden abschließend behandelt, sie sind ausgeglichen.
Wichtig ist es, die Landseniorenarbeit flächendeckend für Thüringen zukünftig sicherzustellen. Dazu ist jeder Senior des ländlichen Raumes gern bei uns gesehen.
Die Tätigkeiten und die Termine der Thüringer Landsenioren sind ständig aktuell unter www.landsenioren-th.de abrufbar.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. Januar 2025 zu dem Anspruch einer Gewerkschaft auf digitalen Zugang zum Betrieb entschieden (1 AZR 33/24).
In erster Linie beantragte die Gewerkschaft die Herausgabe der dienstlichen elektronischen Adressen. Dies hat das Gericht
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Zum 1. Januar 2025 ist für die Beitragsberechnung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) das Standardeinkommen die Grundlage, das auf betriebswirtschaftlichen Daten beruht, die das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sowie das Thünen-Institut (TI) jährlich zur Verfügung stellen.
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Der Kurs "Zerlegung von Wild/ Schaf oder Ziege" von Landvolkbildung Thüringen bietet die Zerlegung gemeinsam mit erfahrenen Referenten. Dabei kann jeder sein Wild, Schaf oder Ziege mit Decke zur Zerlegung in unsere vorbereitete Fleischerwerkstatt unter den üblichen Hygienebedingungen mitbringen. Durch Vorführung des richtigen Zuschnitts und der Fleischreifung wird dargestellt, wie man eine größere Fleischausbeute erreichen kann.
Fachkräftemangel im Bereich Fleischerei? Das Angebot der Landvolkbildung Thüringen, in Kooperation mit der Ernst-Benary-Schule Erfurt, stellt den neuen Ausbildungsberuf des Fachpraktikers Fleisch für Thüringen vor.
Fachpraktiker werden in Deutschland Auszubildende genannt, die den theoretischen Anforderungen einer gängigen Berufsausbildung aufgrund einer Behinderung nicht gewachsen sind, so dass fachpraktische Inhalte der Ausbildung stärker gewichtet werden, während die Fachtheorie reduziert wird. Die Vertreter der Ernst-Benary-Schule Erfurt klären interessierte Ausbildungsbetriebe über die Voraussetzungen, Inhalte, den Ablauf und die wirtschaftlichen Vorteile dieses Ausbildungsberufes für fleisch- und wurstverarbeitende Betriebe auf.
Ausbildungsbeginn ist der 01. August 2025.
Für weitere Informationen und zur Anmeldung klicken Sie hier.
Ein neues und kostenfreies Angebot der Landvolkbildung Thüringen gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH wird am 18. Februar, ab 15:30 Uhr in Stadtroda geboten:
Wir klären und diskutieren gemeinsam folgende Themen: Was kann die Land- bzw. Erzeugerwirtschaft für den Tourismus tun und umgekehrt? Welche Initiativen zur (touristischen) Vermarktung von Regionalerzeugnissen gibt es und wie finde ich als Anbieter Anschluss? Wie kann ich mit meinem Produkt Gäste in Thüringen gezielt ansprechen?
In der ab 2025 erstmals stattfindenden Veranstaltungsreihe „Landwirtschaft trifft Tourismus“ stehen das gegenseitige Kennenlernen und der Austausch mit Vertretern der Thüringer Tourismus GmbH auf Augenhöhe im Mittelpunkt.
Für weitere Informationen und zur Anmeldung klicken Sie hier.
Um den Mitgliedern der Initiative Heimische Landwirtschaft noch mehr Vorteile zu bieten, hat die Initiative Heimische Landwirtschaft ihr Dienstleistungsangebot ausgebaut. Im Bereich Werbegestaltung kann von der Erstellung eines neuen Logos oder Briefbögen, bis hin zu Einladungskarten, Wertmarken u.v.m. für Hoffeste oder einer Ausstattung für den Hofladen aus verschiedenen Paketen gewählt werden.
Wer Unterstützung und Beratung bei seinem Auftritt in den sozialen Medien benötigt, kann ebenfalls aus verschiedenen Paketen das passende Angebot wählen. Mitglieder und Fördermitglieder der Initiative Heimische Landwirtschaft profitieren dabei von vergünstigten Konditionen und exklusiven, kostenlosen Angeboten. Buchbar sind die meisten Angebote aber auch für Nicht-Mitglieder.
Eine Übersicht aller Angebote finden Sie hier zum Download.
Für ein individuelles Angebot oder Fragen steht Ihnen Evelyn Zschächner sehr gerne zur Verfügung (per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, per Tel.: +49 (0)361 262 533 30).
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied zur bevorstehenden Bundestagswahl: "Wir benötigen einen echten Politikwechsel mit einem Signal des Aufbruchs für unser Land. Eine Minderheitsregierung wäre sicherlich das Gegenteil.
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Am Donnerstag, den 13. Februar findet im Bürgerhaus Apfelstädt die Saatbaukonferenz des Saatbauverbandes Sachsen-Thüringen statt.
Die Grußworte werden gehalten vom Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum Marcus Malsch und vom Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Saatguterzeuger Dr. Gerhard Schilling. Neben dem Verbandlichen Teil berichtet Dr. Christodoulos Pringas, Syngenta Agro GmbH über die aktuelle Situation im Bereich der Saatgutbeize. Anschließend kommt Carolin Weimar-Bosse vom Julius-Kühn-Institut zur Qualitätssicherung bei der Beizung zu Wort. Die Berichte der Anerkennungsstellen bilden den Abschluss der Konferenz.
Mitglieder des Saatbauverbandes sowie Interessierte sind herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, sich im Vorfeld anzumelden.
Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie hier.
Das Thüringer Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs meldete in der vergangenen Woche ein neues Wolfsterritorium. Fotofallenaufnahmen weisen im Hainich wiederholt zwei Wölfe seit einigen Wochen nach. Damit sind die Voraussetzungen für die Feststellung eines neues Territoriums mit dem Status „Paar“ nach den nationalen Monitoringstandards erfüllt, so das Kompetenzzentrum, welches dem Thüringer Umweltministerium unterstellt ist. Eine genetische Individualisierung, durch welche gegebenenfalls Geschlecht und Herkunft der Tiere festgestellt werden können, steht noch aus, heißt es weiter.
Im Nachbarbundesland Hessen, unweit der Landesgrenze bei Eschwege im Werra-Meißner-Kreis, stießen Spaziergänger auf zwei Wölfe, die sich auf wenige Meter genähert hatten und diese in gedeckter Haltung beobachteten. Ein scheues Verhalten, welches der Wolf nach Angaben von sogenannten Wolfsexperten allgemein aufweisen soll, war augenscheinlich nicht vorhanden.
Am 4. Februar fand in Mihla das traditionelle Neujahrstreffen des Vorstandes des Kreisbauernverbandes Eisenach/Bad Salzungen mit dem Landrat des Wartburgkreises Dr. Michael Brodführer statt. Der Einladung waren ebenso der Amtstierarzt Dr. Silvio Knyrim und Andreas Mensingerals vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gefolgt.
In offener und konstruktiver Gesprächsatmosphäre wurden die aktuellen Themen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen diskutiert. Mit dem Landrat wurde die Teilnahme an der jährlichen Erntepressekonferenz sowie die Ausrichtung des Kreiserntedankfestes vereinbart. Er sicherte außerdem die Unterstützung seiner Kreisverwaltung für die Belange der Landwirtschaft zu - hier steht der Bürokratieabbau im Vordergrund. Zur Diskussionen stand weiterhin die "Änderungsverordnung Biosphärenreservat Rhön".
Der Amtstierarzt gab eine aktuelle Einschätzung zur Maul- und Klauenseuche (MKS) sowie Blauzungenkrankheit und bat die tierhaltenden Landwirte in diesen sensiblen Bereichen um erhöhte Achtsamkeit, auch wenn es momentan keine weiteren bestätigten Fälle von MKS gäbe.
Dem TLLLR gegenüber wurden die aktuellen Rücknahmeankündigungen bestimmter Zahlungen wie z.B. bei der Junglandwirteprämie kritisiert und der aktuelle Stand zum Flächenregister und Portia diskutiert.
Ende Januar wurden Betriebe, welche die Junglandwirteeinkommensstützung im Rahmen der Direktzahlungen beantragt und im Dezember einen positiven Bescheid erhalten hatten, vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) angeschrieben. In dem Brief wird erklärt,
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Der Bundestag hat am vergangenen Freitag (31. Januar) ein Biomassepaket verabschiedet. In der Veranstaltung Biogas2Know wurde durch den Fachverband Biogas (FvB) die wesentlichen Kernpunkte analysiert und erläutert. Der FvB stellt fest, dass die Zusammenarbeit der Fraktionen zwar zu Verbesserungen des ursprünglichen Entwurfs des Wirtschaftsministeriums geführt hat, allerdings müssen zentrale Schwachstellen in der kommenden Legislaturperiode dringend nachgebessert werden.
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Am 30. Januar fand im Thüringer Landtag ein Gespräch mit Umweltminister Tilo Kummer, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Marcus Malsch und Landtagsmitglied Martin Henkel (CDU) zum aktuellen Stand des Biosphärenreservates Rhön und der Umsetzung der Änderungsverordnung statt.
Vertreter der Agrargenossenschaft „Rhönperle“ e.G. Bremen und des Kreisbauernverbandes (KBV) Eisenach/Bad Salzungen erläuterten den anwesenden Politikern die Problematiken aus der aktuellen und anstehenden Umsetzung der Vorgaben der Änderungsverordnung zum Biosphärenreservat Rhön vom August 2024.
Der damalige Umweltminister Bernhard Stengele hatte die umfangreichen Erweiterungen der jeweiligen Zonen, trotz massiver Bedenken der Landwirte und vieler Kommunen, kurz vor Amtsende noch erlassen. Die Umsetzung der Auflagen sind teilweise in den Vorgaben widersprüchlich und praxisfern. Auch fehlen bisher die digitalen Karten vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, um die richtige Anwendung der Düngemittel sicherzustellen.
Die neue Hausleitung des Umweltministeriums sicherte zeitnahe Abhilfe zu. Der KBV stellte zur Diskussion, die Änderungsverordnung zumindest in der Flächenausdehnung auf den alten Stand der Verordnung zurückzuführen. Anliegen des Umweltministeriums ist es, das Biosphärenreservat Rhön so attraktiv zu gestalten, dass alle Betroffenen mit Vorteilen aus der Umsetzung gehen. Man wird dazu im Gespräch bleiben.
Weitere Diskussionspunkte waren :
Die Gesprächsatmosphäre war konstruktiv und lösungsorientiert. Bleibt zu hoffen, dass sich das in der Umsetzung so fortsetzt.
Wir danken Martin Henkel (CDU) für die Initiative zum zeitnahen Zustandekommen des Gesprächstermins.
Seit drei Jahren ist die Wildtierland Hainich gGmbH Praxispartner eines spannenden Forschungsprojektes, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Potenzial der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Erhalt der Artenvielfalt besser zu nutzen. Projektpartner sind das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung/Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (UFZ/iDiv), die Universität Rostock, der Deutsche Naturschutzring, die adelphi research gGmbH und die Bodensee-Stiftung. Der Thüringer Bauernverband hat das Projekt unterstützt.
Im Austausch mit Landwirtinnen und Landwirten in den Regionen Eichsfeld, Thüringer Becken und Ostthüringer Buntsandsteingebiet hat die Wildtierland Hainich gGmbH Verbesserungsvorschläge für die Agrarumweltförderung entwickelt, um sie für Landwirtinnen und Landwirte attraktiver und für die Artenvielfalt effektiv zu gestalten.
Zur Abschlussveranstaltung des „Projektes CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften“ am 12. März werden Prof. Dr. Lakner (Universität Rostock) und Dr. Ronald Brudler (Wildtierland Hainich gGmbH) die Ergebnisse zusammenfassen und zur Diskussion stellen. Marika Richter (Agrargenossenschaft Bucha) und Ralf Voit (Agrar Geroda) werden von ihren Umweltprojekten berichten und auf Schwierigkeiten der Umsetzung eingehen. Weitere Beiträge und viel Raum für Austausch und Diskussion runden die Veranstaltung ab.
Das Programm finden Sie hier.
Eine fristgerechte Anmeldung bis zum 10. März 2025 an Dr. Ronald Brudler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ermöglicht eine optimale Veranstaltungsplanung.
Am 3. und 4. Februar findet jeweils ein Online-Seminar des Netzwerk Fokus Tierwohl zum Thema Maul- und Klauenseuche statt. Die Veranstaltungen richten sich speziell an Klauentierhalter aus Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Anmeldung und Tagesordnung finden Sie hier:
Thüringer Tierhaltungsbetriebe, die am Förderprogramm "T(h)ür Tierwohl" teilnehmen, müssen laut der Förderrichtlinie einen Verwendungsnachweis für das vergangene Verpflichtungsjahr (in diesem Fall also für 2024) bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorlegen. Im Verwendungsnachweis listen die Betriebe bzw. Tierhalter auf, welche Tiere in den jeweiligen beantragten und bewilligten Fördereinheiten im Jahr 2024 gehalten wurden. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Tierbewegung, wie z. B. Zu- und Abgänge, Gruppen- und Weidewechsel tagaktuell dokumentiert werden muss.
Folgende Fristen (= Ausschlusstermine) sind hierbei zu beachten:
28. Februar 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweises für die Maßnahmengruppe Rind und Schwein
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweise für die Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen
Die Einpflegung dieser Daten erfolgt über das Portal PORTIA.
Nutzen Sie jetzt die Zeit, um alle Informationen für die tagaktuelle Nachweisführung (Verifizierungsnachweis, Bestandsdokumentation, Weidetagebücher, Stallbücher, Stallkarten für die Fördereinheiten) aufzuarbeiten.
Die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises ist Voraussetzung für eine Auszahlung der Fördergelder.
Am 30. Januar fand in den Räumlichkeiten des Lehr- und Versuchszentrums Gartenbau in Erfurt der Praktiker-Workshop zur wasserschonenden Landwirtschaft statt. In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt beim Gewässerschutz. Mit der Gewässerschutzkooperation ermöglichte das Thüringer Umweltministerium jahrelang landwirtschaftlichen Betrieben an kostenlosen Beratungen im Bereich "Erosionsschutz" und "N-Management" teilnehmen zu können. Die letzten Trockenjahre zeigten eindrücklich, wie sehr die Landwirtschaft, der Gemüse- und Obstbau sowie der Forst vom Wetter und insbesondere vom Niederschlag abhängig sind.
Nach einer Vorstellungsrunde erfolgte der Einstieg in die Entwicklung des Klimas in Thüringen. Die Jahresmitteltemperatur steigt konstant. Das bedeutet zum einen eine Zunahme von heißen Tagen (Tageshöchsttemperatur über 30 Grad Celsius) und eine deutliche Abnahme von Frosttagen. Darüber hinaus verändern sich die Niederschlagsangebote und die Verteilung von Niederschlägen hin zu mehr Starkregen in kurzer Zeit. Der bekannte ergiebige und anhaltende Landregen wird seltener. Die wasserwirtschaftliche Verwaltung hat zum einen die Aufgabe Wasser- und insbesondere Trinkwasservorräte langfristig zu erhalten, Oberflächengewässer zu schützen und Ansätze für die Politik zu liefern, wie Wasserressourcen zukünftig geschont werden können. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, zusammen mit der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Verwaltung und der des Gartenbaus Maßnahmen zu diskutieren, die dazu dienen mit der Ressource Wasser bewusster umzugehen und den Wasserbedarf im Bereich der Land-, Gemüse- und Obstwirtschaft auf ein gesundes Maß zu steuern. Dazu wurden ganz unterschiedliche Betriebe aus dem Bereich Land-, Gemüse- und Obstwirtschaft eingeladen, um mit der wasserwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen gemeinsam zu diskutieren. Über Impulsvorträge von Praktikern konnten sehr aufschlussreiche Diskussionen geführt werden. Es zeigte sich einmal mehr, dass es keine Lösung "auf den Punkt" gibt, sondern das viele kleine Bausteine zum Ziel führen werden.
Über detaillierte Ergebnisse und den weiteren Werdegang wird gesondert informiert.
Im letzten Fachausschuss Agrarstruktur und Nebenerwerbslandwirtschaft beim Deutschen Bauernverband Mitte Januar hat Sven Butler vom Gigabitbüro des Bundes angeboten, bei der Breitbandanbindung von landwirtschaftlichen Betrieben in unterversorgten Gebieten (graue Flecken/weiße Flecken)
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In der morgigen Regierungsmedienkonferenz, Dienstag, 28. Januar, informiert Thüringens Agrarministerin Colette Boos-John ab 13 Uhr über das weitere Vorgehen bei der Einführung des Flächenregisters.
Weiterhin stellt Finanzministerin Katja Wolf die Aufgaben und Ziele der Haushaltsstrukturkommission vor.
Die Regierungsmedienkonferenz kann live verfolgt werden unter: https://thueringen.de/rmk-livestream.
Mittlerweile erhalten die ersten Flächeneigentümer ihre Grundsteuerbescheide von den Kommunen. Dies nehmen wir zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Bescheide gründlich geprüft werden sollten. Soweit Sie bereits gegen den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt haben, sollten Sie auch einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, damit dieser nicht rechtskräftig werden kann. Man sollte dabei
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Thüringen unterstützt tierhaltende Betriebe aus Thüringen im Rahmen der Thüringer Tierwohlförderung in diesem Jahr mit 1,9 Mio. Euro. Dies geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum hervor. Demnach steht das Fördergeld insgesamt 67 landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung, welche sich im vergangenen Herbst neu verpflichtet haben. Die Verpflichtung gilt für vier Jahre und betrifft die Tierwohlmaßnahmen Rind (Sommerweidehaltung), Schweine und Genetische Ressourcen.
Im Detail erhalten 35 schweinehaltende Betriebe mit insgesamt 173.000 Sauen, Aufzuchtferkeln und Mastschweinen eine Förderung von 1,8 Mio. Euro und damit den überwiegenden Teil der Fördermittel. Weitere 57.000 Euro fließen an 17 Betriebe mit 500 Milch- und Mastrindern zur Förderung der Sommerweidehaltung. Für die Erhaltung gefährdeter, heimischer Nutztierrassen unterstützt das Land in diesem Jahr 15 Antragsteller mit 25.000 Euro.
Voraussetzung für eine Auszahlung der Fördergelder ist die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie die Einreichung eines Auszahlungsantrages. Folgende Fristen sind zu beachten:
28. Februar 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweises für die Maßnahmengruppe Rind und Schwein
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweise für die Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung des Auszahlungsantrages in Verbindung mit dem Sammelantrag
Am 22. Januar fand im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten die erste Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Wolf/ Luchs im Jahr 2025 statt. Zu Beginn wurden zwei neue Mitarbeiterinnen vorgestellt, die zum einen das Kompetenzzentrum unterstützen und auch als Rissgutachter fungieren sollen.
Im weiteren Verlauf wurden die aktuellen Zahlen hinsichtlich der Population von Wolf und Luchs dargestellt. So gibt es in Thüringen aktuell drei aktive Wolfsterritorien. Diese liegen bei Ohrdruf, Neuhaus am Rennweg und Ifeld im Landkreis Nordhausen. Nachwuchs mit mindestens vier Welpen gibt es im Gebiet Neuhaus.
Weitere Punkte der AG waren u.a., dass vermehrt Risse von Wild- und Nutztieren nicht mehr an das Kompetenzzentrum gemeldet werden. Zudem wurde berichtet, dass die Förderrichtlinie Wolf/ Luchs überarbeitet wird und Zuwendungen angepasst werden. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2025 gelten. Die Veröffentlichung soll am 27. Januar 2025 im Thüringer Staatsanzeiger erfolgen. Sobald dem Thüringer Bauernverband nähere Informationen vorliegen, werden wir berichten.
Der Managementplan befindet sich noch in der Bearbeitung und soll in den nächsten Monaten veröffentlicht werden.
Um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb zu verbessern, fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Gefördert werden z.B. Kälberfangkorb (K-Box protect), Funkgesteuerte Fällkeile, Kamerabasierte Personenerkennungssysteme, Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät, u.a.
Ab 1. März werden ausschließlich Produkte für den Hitze- und Sonnenschutz gefördert. Ausführliche Informationen zu den Förderfähigen Produkten finden Sie hier.
Wichtig: Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen – sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: www.portal.svlfg.de.
Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderaktionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung.
Am 16. Januar fand im Strohatelier in Gernewitz die jährlich stattfindende Informationsveranstaltung des Kreisverbandes mit dem Schwerpunkt auf veterinärmedizinische Themen statt.
Dr. Juliane Bähring sowie Ihre Kolleginnen vom Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland boten ein anspruchsvolles Programm zu diversen Themen. So erhielten die ca. 20 Teilnehmenden umfassende Informationen u.a. zum aktuellen Stand zu Biosicherheit/ Probennahme, Maul-und Klauenseuche, EHDV, BVD, Blauzungenerkrankung, ASP und Weideschuss.
Die Veranstaltung nutzten die Vertreterinnen der Fachbehörde und die Landwirte um ins Gespräch zu kommen und Brennpunkte sowie Lösungsansätze auszuloten.
Der Thüringer Bauernverband begrüßt die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, eine Entlastung bei der Grundsteuer für private Haushalte zu schaffen, allerdings sind nicht nur private Haushalte in erheblichem Maße von zusätzlichen Belastungen betroffen, sondern auch landwirtschaftliche Betriebe.
Durch die z.B. vom Erfurter Stadtrat am 18. September 2024 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Kleingärten von 350 auf 540 Prozent sind die Steuerbeträge bei allen landwirtschaftlichen Betrieben im Stadtgebiet um 32 bis 35 Prozent gestiegen. Auch bei anderen Thüringer Kommunen muss mit deutlichen Steuererhöhungen gerechnet werden, da in fast allen Thüringer Städten und Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuer A deutlich angehoben wurden.
„Wir sehen in dieser Steuergestaltung eine massive Benachteiligung der Landwirtschaft gegenüber anderen wirtschaftlichen Branchen“, so Alexander Amberg, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Erfurt-Sömmerda. „Es kann nicht angehen, dass die privaten Hausbesitzer und Landwirte die Zeche zahlen und ihre zu leistende Grundsteuer drastisch steigt. Auch bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Kleingärten besteht dringender Handlungsbedarf! Von der zugesicherten Aufkommensneutralität sind wir derzeit weit entfernt!“
Der Berufsstand fordert vom Landtag, eine Regelung ähnlich der des Nachbarbundeslandes Sachsen zu schaffen, damit Fairness entsteht und die Belastungen nicht einseitig auf Privatleute und einzelne Wirtschaftszweige abgewälzt werden.
Hintergrund
Die Bundesländer haben die Möglichkeit, zusätzlich landesspezifische Regelungen im Rahmen der Grundsteuerreform festzulegen. Im Thüringer Landtag wurde hiervon bis dato kein Gebrauch gemacht. Die neue Thüringer Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie beabsichtigt, ausgleichende Regelungen zu schaffen.
Am 16. Januar, kurz vor der Eröffnung der Grünen Woche, trafen sich die Mitglieder des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) in Berlin. Gast der Versammlung war Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der seit fünf Jahren Mitglied der paritätisch besetzten Mindestlohnkommission ist. Er berichtete über
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Anlässlich des Neujahrsempfangs des Deutschen Bauernverbandes im Rahmen der Grünen Woche am vergangenen Freitag (17. Januar) blickte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, vor allem nach vorn. Nach einem in vielerlei Hinsicht herausfordernden Jahr brauche es wieder mehr Optimismus in der Landwirtschaft und in der gesamten Gesellschaft, rief der Bauernpräsident den rund 1.000 Gästen aus Politik, Agrar- und Ernährungswirtschaft zu.
„Die nächste Bundesregierung steht vor der großen Aufgabe, den Menschen wieder Optimismus zu geben! Die Stimmung ist derzeit gedämpft – das ist angesichts der zahlreichen Herausforderungen, vor denen wir stehen, verständlich. Dennoch brauchen wir dringend einen positiveren Blick in die Zukunft. Unsere Landwirtschaft ist eine Zukunftsbranche und wird von der Gesellschaft gebraucht“, betont Rukwied. Zudem sei die Landwirtschaft, so Rukwied, im Kern ein vom Generationengedanken geprägter Berufszweig. „Unsere Branche baut darauf, dass auch künftige Generationen erfolgreich Landwirtschaft betreiben können. Das muss sich auch in der Politik widerspiegeln“, so der Bauernverbandspräsident weiter.
Für die Branche selbst gelte auch weiterhin, gesellschaftliche Veränderungen zu erkennen und darauf zu reagieren. „Landwirtinnen und Landwirte setzen schon heute viele Verbraucherwünsche um und bieten über die Erzeugung von Lebensmitteln hinaus einen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert. Diesen Weg wollen wir als ‚ZukunftsBauer‘ weitergehen und damit sowohl die Landwirtschaft als auch den Verband zukunftsfest aufstellen“, so Rukwied. „Jeder Wunsch nach Veränderung kann aber nur erfüllt werden, wenn die Balance zwischen Ökologie und Ökonomie erhalten bleibt“, unterstreicht der DBV-Präsident.
Beim DBV-Neujahrsempfang sprach der neue EU-Agrarkommissar Christophe Hansen davon, dass die Landwirte entlastet werden müssen. Dazu plane er eine Vision für die zukünftige Landwirtschaftspolitik zu erarbeiten, die auf Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sei. Er betonte weiter, das die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette und die Konkurrenzfähigkeit gestärkt werden müssen.
Im Rahmen der Grünen Woche nahm der Präsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner gemeinsam mit den Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände an einem Austausch mit den ostdeutschen Agrarministern teil. Ziel war es, die Kommunikation Richtung Brüssel und Berlin künftig enger abzustimmen.
Die Agrarminister von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterzeichneten ein gemeinsames Positionspapier zur GAP ab 2028. Die Minister fordern darin unter anderem eine Erhöhung des GAP-Budgets, eine stringente Trennung von erster und zweiter Säule sowie eine Agrarförderung, die sich unabhängig von der Betriebsgröße auf wirtschaftlich stabile Betriebe fokussiert. Die Bauernverbände unterstützen das gemeinsame Vorgehen in Richtung EU-Agrarkommissar Christophe Hansen.
Die Vorfreude steigt – die Berufswettbewerbe der Grünen Berufe in Thüringen stehen vor der Tür! Unter dem inspirierenden Motto „Zukunft gestalten, Talente entfalten!“ laden wir alle Auszubildenden und Fachschüler im Bereich Tierwirtschaft, Landwirtschaft und Forstwirtschaft ein, ihr Können unter Beweis zu stellen. Dies ist nicht nur eine einmalige Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten zu messen, sondern auch eine Plattform, um die besten Talente unserer Branche zu entdecken und zu fördern.
Wichtige Informationen für alle Teilnehmer:
Die besten Teilnehmer haben die aufregende Möglichkeit, im Juni zum Bundesentscheid nach Nordrhein-Westfalen ins Haus Düsse zu fahren und dort unser Bundesland Thüringen zu vertreten!
Termine im Überblick:
Wir appellieren an alle Ausbildungsbetriebe: Unterstützen Sie Ihre Auszubildenden bei dieser einzigartigen Gelegenheit! Lassen Sie sie ihre Talente zeigen und Teil eines spannenden Wettbewerbs werden. Diese Wettbewerbe sind nicht nur eine hervorragende Möglichkeit zur Talentförderung, sondern auch eine wertvolle Vorbereitung auf die bevorstehenden Abschlussprüfungen. Gemeinsam können wir die Zukunft gestalten und einen inspirierenden Austausch fördern.
Seien Sie dabei – nutzen Sie diese Chance und lassen Sie uns gemeinsam auf einen Pfad gehen, der nicht nur Ihre Fähigkeiten herausfordert, sondern auch das Potenzial unserer Branche entfaltet. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und unvergessliche Momente beim Berufswettbewerb 2025.
Bei Fragen zum Berufswettbewerb der Grünen Berufe in Thüringen wenden Sie sich an:
Landjugendverband Thüringen e.V.
Tel.: +49 (0)361 262 532 41
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Humusaufbau in Ackerböden trägt nicht nur zur Klimaresilienz der Landwirtschaft bei, sondern bietet auch Potenzial Kohlenstoff zu binden. Im Modell- und Demonstrationsvorhaben HumusKlimaNetz zeigen Landwirtinnen und Landwirte unter wissenschaftlicher Begleitung, wie sich Humus in der Praxis langfristig aufbauen und erhalten lässt. Das vom Deutschen Bauernverband getragene Netzwerk führt am 18. Februar 2025 in Kassel sein HumusKlimaTag-Symposium mit Exkursion auf den Hof Tolle durch.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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