Im Juni 2024 fanden Feldtage der Gewässerschutzkooperation Thüringen, Teilprojekt Erosion, statt. Jeweils drei neue Kooperationsbetriebe präsentierten aktuelle Erosionsschutzmaßnahmen und gaben Einblicke in ihre Betriebsstruktur.
Die Agrarproduktion Ludwigshof in Ranis Saale-Orla-Kreis demonstrierte die Umsetzung der KULAP E2 Maßnahme (gesamtbetrieblicher Erosionsschutz) und den Anbau von Heilkräutern wie z. B. Kapuzinerkresse und Kamille.
In Zehma /Nobitz im Altenburger Land stellte der Kooperationsbetrieb Jerchel eine umgesetzte Erosionsschutzmaßnahme „Erbsenanbau in Direktsaat“ zur Begrünung einer Hauptabtragszone im Mais vor. Diese Fläche dient auch als Grundlage für eine Masterarbeit, die u.a. das Auflaufverhalten von Erbsen in Direktsaat mit verschiedenen Scharen untersucht.
In Lehesten (Gönnatal-agrar eG) im Saale-Holzland-Kreis wurde die praktische Umsetzung von KULAP E1 (Erosionsschutzmaßnahmen auf Einzelflächen) vorgestellt, einschließlich Begrünungsstreifen in Breitsaat-Mais sowie auf einer nicht-KULAP-Fläche Maisgemenge mit Ackerbohnen als Gänsefutter.
Was konnten wir mitnehmen?
Im Zuge der erst kürzlich erfolgten Notfallzulassung von drei Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) in Deutschland, wurden nun auch für Thüringen nähere Bestimmungen getroffen. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat ergänzend zu der Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Juni eine Allgemeinverfügung zur Durchführung
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„Bürokratieabbau im Arbeitsprozess“ so lautet die Medienmitteilung des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zur ersten Auswertungsrunde der Arbeitsgruppen Bürokratieabbau vom 19. Juni. Anfang des Monats hatten der Thüringer Bauernverband (TBV) bereits über die Einrichtung von drei Arbeitsgruppen berichtet. Nun wurden die Inhalte der Gruppenarbeit durch das TMIL vorgestellt und eine Kategorisierung zur weiteren Befassung der Ergebnisse
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In Apfelstädt trafen sich am 20. Juni fast 100 Landsenioren zum jährliche Höhepunkt - der Jahrestagung des Verbandes.
Der Präsident des Landseniorenverbandes Gerold Schmidt begrüßte die Anwesenden und konnte zum Beginn der Veranstaltung Christian Schramm von der Vereinigung Saalfeld Rudolstadt mit der Goldenen Ehrennadel der Deutschen Landsenioren auszeichnen. Würde und Dank der Senioren und des landwirtschaftlichen Berufsstandes wurden Schramm, der seine Funktion als Vorsitzender des Kreises altersbedingt niederlegt, entgegengebracht.
Ein Vortrag von Stefan Kramer, Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen, beleuchtete provokativ die Parteienlandschaft und sprach den Teilnehmern, die sich eine bessere Politik wünschen, aus der Seele. Es ist notwendig, dass in diesem Land Demokratien wieder gelebt wird, so der Tenor.
Antje Beck von der Verbraucherzentrale Thüringen referierte zum Thema "Ernährung im Alter". Anhand der Darlegung zu Inhaltsstoffen der Nahrung und dem notwendigen sich im Alter änderten Bedarf konnte sich jeder ein Bild machen, welche Nahrung für ihn die Beste ist.
Ein kleines Kulturprogramm nach dem Mittagessen rundeten die Jahrestagung ab.
Der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS) appelliert an Landwirte mit überlagertem Saatgut eventuell vorgesehene Keimfähigkeitsproben bereits jetzt in Auftrag zu geben. „Das Jahr 2023 mit seiner feuchten zweiten Jahreshälfte führte zu
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Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sieht nach über 30 Jahren Wiedervereinigung den Bedarf, die Regelungen in und für Wasserschutzgebiete sowie angewandtes Gewohnheitsrecht verbindlich zu regeln. Dies liegt daran, dass die weit überwiegende Zahl der Wasserschutzgebiete in Thüringen vor 1990 ausgewiesen wurden.
Aufgrund des Einigungsvertrages gelten die Vorgaben der Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL) der DDR nach wie vor, werden aber nicht kontrolliert. Die Grundlage dafür stellen die TGL von 1950, 1970, 1979 und 1989. Die damals festgelegten Verbote und Nutzungsbeschränkungen sind aus mehreren Gründen nicht mehr zeitgemäß und in der Praxis sowohl für Bürger, Unternehmen und Kommunen als auch für die Wasserbehörden mit Umsetzungsproblemen behaftet. Ein Beispiel: Nutzungsbeschränkungen bezüglich der Düngung in Schutzzonen beziehen sich u.a. auf die Einhaltung des Düngesystems DS 79. Diese sind, rein theoretisch, noch gültig aber spielen in der Praxis natürlich keine Rolle mehr.
Oftmals finden Vereinbarungen zwischen den Trinkwasserversorgern und Betrieben Anwendung, welche auch nach Umsetzung der Verordnung Bestand haben sollen. Der Thüringer Bauernverband nutzte in gewohnter Weise die Möglichkeit zur Stellungnahme, um auf die Belange der Landwirtschaft und mögliche Einschränkungen dieser hinzuweisen.
Die Stellungnahme ist hier einzusehen.
Am 17. Juni entschieden die Umweltminister der EU-Mitgliedsländer über das Für und Wider des umstrittenen Renaturierungsgesetzes. Damit sollen die Mitgliedsstaaten bis 2030 mindestens 20 Prozent der Landesfläche und 20 Prozent der Meeresgebiete in der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Das Zünglein an der Waage war Leonore Gewessler, die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Ministerin Gewessler hielt sich nicht an interne Regierungsabsprachen und stimmte dennoch für das Gesetz. Durch diese Entscheidung bekam das Renaturierungsgesetz die benötigte Mehrheit. Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer kündigte Medienberichten zufolge eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof an. Gleichzeitig will er seine Umweltministerin wegen Amtsmissbrauches anzeigen. Damit ist eine Regierungskrise vor den Nationalratswahlen in Österreich im Herbst abzusehen.
Der Deutsche Bauernverband kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) in aller Schärfe. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt, mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird.“
Wie die Nationalparkverwaltung Hainich bekannt gab, wurde ein Wolf im Hainich gesichtet. Zweimal wurde dieses Tier mittels Fotofalle aufgenommen. Aufgrund der detailreichen Aufnahmen wird das Tier vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber und Luchs des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz als „C1-Nachweis“ gelistet, das heißt ein eindeutiger Nachweis.
Höchstwahrscheinlich handelt es sich um einen durchziehenden Jungwolf, auf der Suche nach einem geeigneten Territorium. Dieses Einzeltier wird wohl so schnell nicht in der Statistik für Thüringen auftauchen, da es sich nicht um einen residenten Einzelwolf handelt, was bedeutet, dass sich das Tier weniger als sechs Monate in einem Gebiet (Beispielsweise im Hainich) aufhält. Dadurch wird er in die Jahresstatistik nicht aufgenommen. Ein Kritikpunkt des Deutschen Bauernverbandes mit seinen Landesbauernverbänden, da die Statistik die tatsächlichen Vorkommen von Wölfen nicht wiederspiegelt.
Im Ergebnis der Agrarratssitzung im April dieses Jahres hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Anhebung der De-minimis-Beihilfegrenzen vorgelegt. Die Europäische Kommission hat diesbezüglich eine öffentliche Konsultation zu Änderung der „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor gestartet.
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Am 18. Juni führte der Kreisbauernverband Greiz/Gera seine jährliche Exkursion durch. Dieses Jahr war das Ziel Sachsen-Anhalt, konkret die Stickstoffwerke Piesteritz GmbH (SKWP), ihrem zugehörigen Versuchsfeld sowie dem Futurea Science Center in Wittenberg. Kreisbauernverbandsmitglieder, die landwirtschaftliche Vertretung der Deutschen Kreditbank (DKB) und natürlich auch zugehörige Landsenioren folgten der Einladung.
Zu Beginn begrüßte, auf dem Versuchsfeld der landwirtschaftlichen Anwendungsforschung in Cunnersdorf/Borsdorf Marcel Titze, einer der Außendienstmitarbeiter der SKW und informierte zusammen mit seinen Fachkollegen der Versuchsstation über die Forschung für die Praxis. Sie stellten die Arbeiten im Labor, der Klimakammer, dem Gewächshaus bis zum Versuchsfeld vor. Stickstoffdüngemittel werden hier an allen Ackerbaukulturen ausführlich in ihrer N-Umsatz Dynamik, Umweltverhalten, Ertragsparameter und entsprechenden Anwendungsempfehlungen erforscht.
Danach empfing die Stickstoffwerke Piesteritz GmbH die Gruppe des Kreisbauernverband in der Lutherstadt Wittenberg. Die SKW Piesteritz ist größter Ammoniak- und Harnstoffproduzent Deutschlands, zudem einer der größten industriellen Erdgasverbraucher bundesweit und einer der innovativsten Mineraldüngerproduzenten Europas. Auf der geführten Werksrundfahrt über das 220 Hektar große SKW-Werksgelände erhielten die Teilnehmer von Titze interessante Informationen über das Stickstoffwerk mit seinen imposanten Produktionsanlagen. Das Werk arbeitet 24 Stunden, sieben Tage die Woche das ganze Jahr unter den höchsten Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Jedes Jahr werden die Qualitätserzeugnisse vom Produktionsstandort mit Hilfe einer starken Logistik in die Welt geliefert.
Mit diesen Eindrücken verließen die Kreisbauernverbandsmitglieder das SKW-Werksgelände, um zum Abschluß in der Lutherstadt Wittenberg das „Futurea-Science-Center“, ein Wissenschaftszentrum der SKW Piesteritz und der AGROFERT GmbH zu besuchen und eine Erlebniswelt der besonderen Art kennen zu lernen. Durch zahlreiche Exponate wird hier Wissen rund um die Ernährung und Landwirtschaft auf eindrucksvolle sowie unterhaltende Weise realistisch vermittelt. Die Verbindung von Geschichte und Zukunft sowie weitreichende Informationen über den Einfluss von Chemie auf das Leben und welche Rolle hierbei Stickstoff spielt, kann hier von „klein bis groß“ erlebt werden.
Eine rundum gelungenen Exkursion. Der Kreisbauernverband dankt allen Beteiligten für diesen lehrreichen Tag.
Mit der am 13. März neu erschienenen „Richtlinie zur Förderung von Qualifizierung, Demonstrationsvorhaben und Verbreitung von Informationen“ soll die Verbesserung der Kompetenzen aller in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Akteure gefördert und so ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung und Nachhaltigkeit in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie im ländlichen Raum gegangen werden.
Inhalt der Richtlinie ist unter anderem auch die Förderung zur Erlangung des Führerscheins Klasse T, wobei die Förderfähigkeit und die Beantragung neu geregelt wurden. Als förderfähig gelten Auszubildende in den Berufen Landwirt, Tierwirt, Pferdewirt, Fischwirt, Winzer, Gärtner oder Pflanzentechnologe, sowie in einer freien Ausbildung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit einer Mindestdauer von 3 Jahren. Ebenso qualifiziert sind Studierende und Fachschüler, welche ein land- oder forstwirtschaftliches Studium in Thüringen absolvieren oder absolviert haben. Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist die verbindliche Anmeldung bei der Landvolkbildung Thüringen e.V. vor Beginn der Fahrschulausbildung. Dafür muss ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem in Thüringen lokalisierten Ausbildungsbetrieb vorliegen, wobei die Ausbildung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben muss. Bei Studenten ist eine Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Außerdem ist der Fahrschulvertrag mit Informationen zur Fahrschule und dem geplanten Zeitraum der Fahrausbildung erforderlich. Die Fahrschulausbildung darf nicht vor dem 1. September 2024 beginnen. Ab 2025 ist es dann zulässig, z.B. bereits im Mai mit der Fahrschule zu beginnen um zum Ausbildungsstart den Führerschein in der Tasche zu haben. Der Zuschuss in Höhe von 1150 € wird nur bei einer erfolgreich abgelegten praktischen Prüfung gewährt. Als Nachweis gilt die Vorlage einer jeweiligen Kopie der von der Fahrschule ausgestellten Rechnung und des Führerscheins.
Der Kurs zur Erlangung des Traktorführerscheins wird auch weiterhin über die Landvolkbildung Thüringen e.V. bei der Fahrschule Michel in Schwerstedt und Fahrschule Kaiser in Veilsdorf möglich sein.
Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen unter +49 (0)361/ 262 532 86.
Neuerungen T-Führerscheinförderung kurz im Überblick:
Hierzu ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag (Unterschrift Azubi und Betrieb) oder Studien- oder Fachschulbescheinigung in Thüringen sowie der Fahrschulvertrag erforderlich
Foto: S. Kästner
Nachdem am 5. Juni der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt für Aufregung gesorgt hat, konnte vergangenen Samstag (15. Juni) ein weiterer positiver Nachweis der Viruserkrankung offiziell bestätigt
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Foto: Afrikanische Schweinepest - Symptome, Übertragung und Biosicherheit - Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern (tskmv.de) , Stand 17.06.2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat per Eilverordnung die sofortige Anwendung von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) genehmigt. Die Eilverordnung erlaubt die Verwendung bisher nicht zugelassener Impfstoffe gegen BTV-3-Infektionen bei empfänglichen
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Foto: Blauzungenkrankheit, Fotos von Krankheitssymptomen bei Rindern und Schafen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Stand: 17.06.2024
Am 14. Juni haben der Thüringer Bauernverband e.V., BUND Thüringen e.V., NABU Thüringen e.V. und Thüringer Ökoherz e.V. vor dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) einen gemeinsam ausgearbeiteten Leitfaden zum „Zukunftsweg Biodiversität und Landwirtschaft in Thüringen“ an die beiden Staatssekretäre des TMUEN und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) übergeben. Der Leitfaden zeigt einen gemeinsamen Weg auf, wie die Zusammenarbeit der Verbände und weiterer Akteure aussehen müsste, um praktikable Maßnahmen für mehr Biodiversität in der Thüringer Landwirtschaft zu etablieren. Wie eine solche Kooperation in Thüringen aussehen könnte, haben die Verbände gemeinsam im vergangenen Jahr in einem vom TMUEN geförderten Projekt diskutiert. Die Übergabe des daraus entstanden Leitfadens dient als offizieller Start dieser verbändeübergreifenden Kooperation.
Näheres dazu lesen Sie im aktuellen TBV-Journal.
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Der Bundesrat hat vergangenen Freitag einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt und damit die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene geregelt. Die Anpassung war notwendig, da das schon 2021 beschlossene nationale Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln nach der erneuerten Wirkstoffgenehmigung des Herbizids 2023 im Widerspruch zum EU-Recht steht. Kritisch ist jedoch deutlich anzumerken, dass man an sämtlichen nationalen Verschärfungen mit Anwendungsvorgaben sowie -verboten – wie z.B. in Wasserschutzgebieten – festgehalten hat, obwohl hierfür keine fachliche Grundlage und rechtliche Notwendigkeit bestehen. Der Bundesrat folgt damit der Linie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, welches im Vorfeld zahlreiche Verkündungshindernisse angedroht hat. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat mit seinen Landesbauernverbänden im Vorfeld eine intensive Aufklärungsarbeit geleistet, um auf Auswirkungen im Bereich bodenschonende Bewirtschaftung, CO2-Ausstoß u.v.m. hinzuweisen.
Am 14. März hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Beteiligungsprozess für ein „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ gestartet. Dazu hat der Deutsche Bauernverband (DBV) bereits eine Stellungnahme verfasst und bezeichnet das Programm als Affront gegenüber der Landwirtschaft. In dem Programm setzt das BMEL die falschen Akzente, ignoriert Technik, Innovation sowie Fortschritt und fokussiert einseitig auf Ordnungsrecht und eine pauschale Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. In einem am vergangenen Mittwoch versandten Schreiben fordern, unter Federführung des DBV, 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft das BMEL auf, die Vorschläge zurückzunehmen und sich stattdessen für einen nachhaltigen und fachlich fundierten Schutz land- und forstwirtschaftlicher Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Konkurrenz einzusetzen. Das Programm sei ein Rückbauprogramm für die deutsche Landwirtschaft und für deren Produktivität. Die Verbände warnen vor einer Produktionsverlagerungen ins Ausland, wenn die Bundesregierung an den Vorschlägen festhält. Alles andere wäre ein Rückschritt für Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Umwelt.
„Wir sind mit einer Reihe politischer Entscheidungen und der daraus resultierenden gegenwärtigen Entwicklung unzufrieden und der Meinung, dass es so in Thüringen nicht weiter gehen kann.“ Mit dieser Aussage hat sich der Landseniorenverband Thüringen anlässlich der anstehenden Wahlen mit einem offenen Brief an alle Fraktionen des Thüringer Landtages gewandt. In dem Brief fordern die Landsenioren alle gewählten politischen Vertreter unseres Landes auf, gemeinsam Entscheidungen zu treffen, die unser Land voranbringen.
Die Landsenioren betonen, dass nach ihrer Meinung der ländliche Raum zunehmend von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung abgehängt ist und bei manchen Entscheidungen vergessen wird. Gefordert werden u.a. Verbesserungen beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der medizinischen Versorgung, der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in den Dörfern und eine umfassenden Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband-Internetanschlüssen sowie eine flächendeckenden Netzabdeckung mit schnellen mobilen Datennetzen. Auch der zuverlässige Schutz des Eigentums, die Sorgen hinsichtlich des Gebäudeenergiegesetzes sowie die fehlenden Räumlichkeiten für das gesellschaftliche Leben in den Gemeinden und Ortsteilen werden angesprochen.
Das Präsidium des Landseniorenverbandes hatte zu den angesprochenen Problemen bereits Gespräche mit der Landtagsfraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE.
Foto: Auf Einladung der Landtagsabgeordneten Cordula Eger (Bildmitte) beriet das Präsidium des Landseniorenverbandes Thüringen mit Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE zu Forderungen des offenen Briefes.
Die Digitalisierung birgt neue Gefahren für landwirtschaftliche Betriebe. Obwohl nur wenige sich der unsichtbaren Risiken bewusst sind, ist klar: Jeder Betrieb wird früher oder später von Viren, Hackern und anderen Arten der Cyberkriminalität getroffen.
IT-Dienstleister, Behörden und sogar Krankenhäuser – beinahe stündlich beweisen neue Schlagzeilen: Vor digitalen Angriffen ist kein Betrieb sicher. Diesem Risiko sind zunehmend auch landwirtschaftliche Betriebe ausgesetzt. Die Folge sind eine lahmgelegte IT sowie verlorene und manipulierte Daten. Schon ein unbedachter Klick oder eine winzige Sicherheitslücke genügen, um ganze Betriebe stillzulegen.
Schützen Sie Ihre Datenfelder vor unsichtbaren Gefahren
Immer mehr Betriebe entscheiden sich für eine CyberRisk Versicherung. Sie übernimmt nach einem Hackerangriff die Kosten und vermittelt sogar an IT-Spezialisten, die Netzwerk und Daten zeitnah wiederherstellen. Landwirtschaftliche Betriebe können diese ganz einfach im Rahmen der R+V-AgrarPolice abschließen und Vorteile gegenüber Wettbewerbern nutzen. Eingeschlossen sind etwa die Daten auf dienstlich genutzten Privatgeräten und der Ersatz von durch einen Vorfall beschädigter IT-Hardware. Ebenso gehören auch Zusatzleistungen wie Krisenkommunikation oder ein Anwaltstelefon zum Repertoire.
Die Landwirtschaft im Visier von Cyber-Kriminalität
Mit zunehmender Digitalisierung steigt die Bedeutung einer funktionierenden IT. Haben sich Kriminelle erst einmal Zugang in die Systeme verschafft, eröffnen sich diesen vielfältige Möglichkeiten, hieraus Profit zu schlagen. Daten können verschlüsselt und für deren Entschlüsselung die Zahlung von Lösegeld gefordert werden. Ebenso können Daten weiterverkauft oder für weitere Angriffe verwendet werden. Je nach Schwere des Eingriffs werden die Betriebsabläufe stark beeinträchtigt. Dabei wird der Landwirtschaft ein besonderes Augenmerk gewidmet. Schließlich stellt diese als fundamentale Stütze in der Versorgung der Bevölkerung ein lukratives Ziel für kriminelle Machenschaften dar. Schützen Sie sich vor den Folgen zunehmender Internetkriminalität mit der R+V-CyberRisk Versicherung und profitieren Sie von einem umfangreichen Versicherungsschutz und zahlreichen Assistance-Dienstleistungen, insbesondere der rund um die Uhr erreichbaren Notruf-Hotline mit sofortiger Unterstützung im Schadensfall.
Wir beraten Sie gerne zu der R+V CyberRisk Versicherung
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 538 01. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter „Firmenkunden“.
In der vergangenen Woche trafen sich die Mitglieder des Fachausschusses Familienbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb einschließlich GbR des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in einer Hybridveranstaltung, um sich zu dem Thema Landpachtrecht auszutauschen.
Kathleen Franke und Dr. Wolfgang Peter (Fachausschussvorsitzende) konstatieren, dass das Thema Landpachtrecht immer mehr an Bedeutung zunimmt.
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Im Wochenbericht vom 21. Mai hatten wir über das Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. November 2023 berichtet. Dort wurde festgestellt, dass Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen müssen, dass dieses unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen
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Ende Mai trafen sich in Erfurt am Thema Bildung interessierte Gäste und Mitglieder des Fachausschusses Bildung des Thüringer Bauernverbandes (TBV) zur ersten diesjährigen Sitzung.
Nach der Eröffnung und Begrüßung durch den Fachausschussvorsitzenden Dirk Reichelt sowie Dr. Florian Schmidt informierte Dr. Britta Ender über aktuelle Themen im Bildungsbereich der vergangenen Monate. Dazu zählte der Bericht zum kürzlich in Freiburg durchgeführten Treffen des Fachausschusses Bildung des Deutschen Bauernverbandes. Erfreulich war hier zu erfahren, dass bundesweit die Nachfrage nach einer Ausbildung in einem der grünen Berufe, speziell in den Berufen Landwirt/in und Tierwirt/in stabil sind und sogar eine zunehmende Tendenz aufweisen. Dieser Bundestrend wird auch durch die statistischen Angaben in Thüringen bestätigt.
Die geplante Eröffnung der Novellierung des Berufsbildes Landwirt/in wird durch fachliche Arbeit von Experten aus der Praxis und von Kammervertretern verschiedener Bundesländer in mehreren Treffen vorbereitet. Die Ergebnisse dieser Gesprächsrunden wurden diskutiert.
Während die geplante Beibehaltung des Berufes als Monoberuf begrüßt wurde, zeigten sich speziell die Vertreter der ostdeutschen Bundesländer bezüglich der geplanten weiterhin nahezu paritätischen Ausgestaltung der zu vermittelnden Inhalte aus Tierhaltung und Pflanzenbau skeptisch.
Eine Tischumfrage erlaubte den Anwesenden Einblicke in die aktuelle Situation der Fachausschussmitglieder. Annemarie Stoye (Landvolkbildung Thüringen) verwies auf Verbesserungen im Bereich des geförderten Führerscheinerwerbs.
Heinrich Kuhhaupt (ÜAS Schwerstedt) berichtete über Bemühungen der Abmilderung von Engpässen bei der Unterbringung von Azubis im Internat, speziell zu Beginn des Ausbildungsjahres. Mit diesbezüglichen Problemen ist jedoch auch im kommenden Herbst zu rechnen. Positiv gestaltet sich die Parkplatzsituation, da nach langjährigem Bemühen Parkfläche von der Gemeinde gepachtet werden konnte.
Die Auslobung "Bester Ausbildungsbetrieb des Jahres" läuft laut Kerstin Fiedler (Thüringen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) noch bis 28. Juni. Sie berichtete zudem über die Allianz zur Nachwuchsgewinnung, speziell zu den Workshops mit Vertretern von Ausbildungsbetrieben, die im Mai 2024 durchgeführt wurden.
Annett Montag (Fachschule Stadtroda) warb um die Teilnahme und Bewerbung der Infotage der Fachschule am 31. Mai und 01. Juni. Mirko Skandera (Berufsschule) berichtete von einem erfolgreichen Tag der offenen Tür jedoch auch von Personalfluktuationen.
Die Bedeutung der Durchführung von Berufswettbewerben für den Wissenserwerb der Azubis und die Nachwuchsgewinnung in berufsständischen Vereinen wurde im Beitrag der Landjugend herausgearbeitet.
Josefine Küster (Projekt Praxiskoordination) referierte zu den Möglichkeiten über eine Zusammenarbeit im Projekt, die betrieblichen Chancen zur Nachwuchsgewinnung über das Angebot und Umsetzung von betrieblichen Praktika für Schüler zu erhöhen. Information dazu gibt es hier: www.berufsfelderprobung.de.
Der Einladung in den Fachausschuss folgten Uwe Ropte (Land- und Fortswirtschaftlicher Arbeitgeberverband), welcher zu den Ergebnissen der Tarifverhandlungen referierte. Uwe Kühne (Mitglied Präventionsausschuss der SVLFG) erläuterte das spezifische Angebote der SVLFG und schlug deren Einbindung in Kurse der ÜAS vor. Der Fachausschuss begrüßte diesen Vorschlag und empfahl eine Einbringung des Themas in den folgenden Berufsbildungsausschuss des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
In Zusammenarbeit mit dem Projekt Weidewonne wurde 2023 ein Sachkundenachweis zur Schaf- und Ziegenhaltung entwickelt und erstmals in Thüringen durchgeführt. Auf Grund der hohen Nachfrage und der erfolgreichen Durchführung der Prüfung wird dieses Jahr wieder ein Kurs angeboten. Start ist der 16. August. In Vorbereitung auf den Kurs wird ein Einsteigerseminar zur Schafhaltung angeboten, dieses wird am 2. August in Erfurt stattfinden.
Ein Kurs zum Thema „Tierwohl bei der Wollsortierung“ wird am 15. Juni in Erfurt-Tiefthal durchgeführt. Hier kann das theoretische Wissen, welches am vormittag vermittelt wird, gleich in die Praxis umgesetzt und geübt werden. Eine gezielte Sortierung des Wollvlieses fördert die Inwertsetzung des Rohstoffes Wolle.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Unter dem Motto „Die biologische Vielfalt im Kyffhäuserkreis entdecken“ organisiert der Kreisbauernverband jährlich eine Wanderung im Verbandsgebiet. Die diesjährige Exkursion führte die 20 Teilnehmenden Ende Mai nach Günserode.
Der Ort ist Ausgangspunkt vieler Orchideenwanderungen. Idyllisch gelegen an der Stelle, wo der Fluss Wipper die Kalkhänge der Hainleite durchschnitten und ein canyonartiges Tal geformt hat. Allein hier wachsen 19 der 30 einheimischen Orchideenarten im Naturpark Kyffhäuser.
Die Orchideen-Exkursion wurde von Claudia Wicht, Expertin und Mitarbeiterin des Naturparks Kyffhäuser, geführt. Sie zeigte den Naturfreunden bei der zweistündigen Wanderung, die auch steilere Abschnitte enthielt, die schönsten Orchideenplätze und beantwortete eine Vielzahl von Fragen rund um die Orchidee.
Bei der Tour durch das „Orchideenland" können Besucher vor allem von Mai bis Juni zahlreiche dieser Arten bewundern. Die Wanderung bietet nicht nur die Möglichkeit, seltene Orchideen zu entdecken, sondern auch einen atemberaubenden Blick auf die Landschaft.
Die Exkursionsleiterin hob die Bedeutung der Landwirtschaft und insbesondere die Schafbeweidung für die Erhaltung dieser einzigartigen Kulturlandschaft hervor. Die Beseitigung der Verbuschung sei mitunter auch mechanisch möglich, habe aber negative Auswirkungen. Die Beweidung durch Schafe ist die beste Alternative und unabdingbar für die Förderung der Artenvielfalt.
Die Teilnehmer waren begeistert von der Vielfalt und Schönheit der Pflanzenwelt, die in dieser Region gedeiht. Auch seltene Vogelarten konnten beobachtet werden, was die Wanderung zusätzlich bereicherte.
Den globalen Wandel im Blick, den lokalen Herausforderungen begegnend – Naturschutz funktioniert am besten gemeinsam, auch in Thüringen. Zum Thüringer Naturschutztag bieten diverse Angebote die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen und Perspektiven zum Thema „Biodiversität in Thüringen“ auszutauschen. Im Rahmen der Fachtagung wird eine Erklärung des 1. Thüringer Naturschutztages erarbeitet.
Der Thüringer Naturschutztag findet am Mittwoch, den 12. Juni in der Stadthalle Gotha (Schützenplatz 1, 99867 Gotha) statt.
Am Donnerstag, dem 13. Juni starten verschiedene Exkursionen ab Hauptbahnhof Gotha (Bahnhofstraße 13, 99867 Gotha).
Die Tagesordnung und die Anmeldung sind hier zu finden.
Nun schon zur guten Tradition geworden, treffen sich die Nordhäuser Landwirte jährlich zu einem Feldtag. Dieser wurde auf einem ca. 76 ha großen Winterweizen- Sortenversuchsfeld der Agrar GmbH Mauderode-Herreden am 3. Juni durchgeführt. Eingeladen hatten der Südharzer Landhandel Nordhausen und der Kreisbauernverband Nordhausen.
Über 30 Landwirte waren bei bestem Wetter gekommen, um die 24 Sorten Weizen und die zehn Sorten Raps, die auf einer Schlaggröße von ca. 41 ha angelegt worden sind, zu begutachten und in einen regen Austausch mit den jeweiligen Vertriebsberatern zutreten.
Fazit an diesem Tag: Die Bestände stehen gut da und man sei froh, dass man am Wochenende vom Unwetter verschont wurde. Ein Feldtag ist immer eine gute Gelegenheit sich nochmal vor der Ernte zu treffen und sich auszutauschen.
Dank gilt der Agrar GmbH Mauderode-Herreden und allen Helfern.
Der Klimawandel führt zu immer häufigeren Extremwetterereignissen. Die Wetterereignisse vom Wochenende haben es sehr deutlich gezeigt. In immer kürzeren Abständen treten Extremwetterereignisse auf, die keine überregionalen Auswirkungen haben, sondern regional begrenzt sind. Dies zeigen auch die Beispiele der letzten Jahre und Monate: Starkregen, Hagel, Hochwasser, Sturm, Dürre oder
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Auf Initiative des Thüringer Bauernverbandes (TBV) hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) drei Arbeitsgruppen (AG) zum Bürokratieabbau einberufen.
Die erste AG beschäftigte sich letzten Montag mit der Thematik „Landbewirtschaftung und Agrarzahlung“. Diskutiert wurde zu den Themen notwendige Angaben im Sammelantrag, Feldblockreferenzen, Vereinfachung bei gekoppelter Tierprämie und Tierwohlförderung. Lösungsvorschläge wurden von den anwesenden Landwirten auch im Bereich der Nachweisführung mit der FAN-App und dem Flächenregister eingebracht. Der dritte Themenkomplex in dieser AG war die Stoffstrombilanz sowie die Vereinfachung bei Abstandsauflagen gewidmet. Das TMIL nahm die Lösungsansätze seitens der Praxis entgegen, zeigte Verständnis und erklärte, insbesondere beim Thema Abschaffung Stoffstrombilanz auf Bundesebene aktiv zu sein. Auch die Vereinfachung bei Abstandsauflagen im Bereich Düngung und Pflanzenschutz sei bereits in Bearbeitung. Konkrete Vereinfachungen oder Bürokratieabbau konnten zur Sitzung noch nicht vereinbart werden.
Am vergangenen Donnerstag traf sich die AG „nichtflächenbezogene Förderung“. In dieser AG sowie in der AG am Montag wurde das Zeitfenster deutlich überzogen, zeigt es doch einmal mehr, wie schwierig es ist, den Bürokratieaufwand darzustellen und echte Lösungsansätze gemeinsam mit den Behördenvertretern zu diskutieren. In dieser AG erfolgte im Vorfeld bereits ein Votum seitens des TMIL zu den eingereichten Vorschlägen der Landwirtschaftsverbände. Das TMIL sieht in einigen Punkten ebenfalls dringenden Bürokratieabbaubedarf und prüft aktuell schon die Umsetzung. Andere Punkte können erst nach Rücksprache mit dem Bund oder dem Thüringer Finanzministerium in Angriff genommen werden. Es gibt aber auch Themen, wie Fördergrundsätze, Zentralisierung und Synchronisierung von Förderportalen, welche anzugehen, jedoch auf Bundesebene zu regeln sind. Die Themen Abschaffung der Kostenplausibilisierung oder Vereinfachung und Verringerung von Vor-Ort-Kontrollen werden sofort angegangen. Wann eine konkrete Umsetzung erfolgt bleibt offen, denn Bürokratieabbau ist ein „zäher Prozess“.
Die dritte AG mit dem Arbeitsschwerpunkt Tierhaltung hat ihre Stellungnahme am Freitag beim TMIL eingereicht. Dabei standen die Themen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Tierarzneimittelgesetz, Dokumentation sowie Stallbau im Fokus. Eine Auswertung der Stellungnahmen ist für diese Woche Donnerstag online geplant.
Eine Zusammenfassung aller drei AGs soll am 19. Juni erfolgen. Das TMIL hat aber bereits angekündigt, dass die AGs sich in unregelmäßigen Abständen weiterhin treffen sollten, um die To-do-Listen weiter abarbeiten zu können bzw. weitere Themen zur Entlastung aller Beteiligten zu besprechen.
Innovationen sind die Grundlage von Fortschritt. Sie generieren Wachstum, wirtschaftlichen Erfolg und werden benötigt, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Landwirtschaft zu bewältigen. Ohne die Nutzung neuer Ideen und ständiges Weiterentwickeln von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen ist es heute kaum noch möglich im Wettbewerb zu bestehen. Deshalb sollte die Suche nach Innovationen Bestandteil jeder Unternehmensphilosophie sein.
Mit der regelmäßigen Auslobung des Preises sollen die Innovationsbereitschaft der Thüringer Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gewürdigt und die Unternehmen animiert werden, weiter innovativ zu bleiben bzw. sich neu damit auseinanderzusetzen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und die Thüringer Aufbaubank (TAB) sind gemeinschaftliche Träger des Innovationspreises 2024.
Verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbes ist die TAB. Hier finden sich weitere Informationen und Hilfestellungen. Bis 21. Juni können die Bewerbungsunterlagen unter https://www.agranova.de eingereicht werden.
Die Europawahl 2024 liegt vor uns und Ihre Stimmen sind entscheidend für die Gestaltung einer Zukunft für die Landwirtschaft, für einen starken ländlichen Raum. Als Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes sind Sie die Stimme und das Herz unseres ländlichen Raumes. Ihr Engagement und Ihre Teilnahme an dieser Wahl sind daher
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Nach den Bauerndemonstrationen in den Wintermonaten, der erfolgreichen Hintergrundarbeit von Deutschen Bauernverband (DBV) und COPA auf Brüsseler Ebene, dem Vorschlag der EU-Kommission vom 15. März 2024 sowie der breiten Annahme durch das EU-Parlament am 24. April 2024 (425 Fürstimmen, 130 Gegenstimmen, 33 Enthaltungen) und dem finalen Beschluss durch den Rat der Mitgliedstaaten
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Alexander Amberg (Amberg & Rothe Agrarhof GmbH) wurde am 28. Mai in Haßleben zum neuen Vorsitzenden des Kreisbauernverbandes (KBV) Erfurt-Sömmerda gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Bert Kämmerer an, der sich entschlossen hatte, nach mehreren Jahren an der Spitze des Vorstandes, nicht mehr für das Amt zu kandidieren. Auch wenn er weiter dem Kreisvorstand angehören wird, sei es ein guter Zeitpunkt, ihm für über zwei Jahrzehnte ehrenamtlichen Engagements zu danken, fasste der Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), Dr. Klaus Wagner die zahlreichen betrieblichen und ehrenamtlichen Leistungen Kämmerers zusammen. Wagner überreichte Kämmerer, im Namen aller Mitglieder, die goldene Ehrennadel des TBV und sprach ihm für seine langjährige Tätigkeit als Wortführer der Landwirtschaft im Raum Erfurt-Sömmerda die Anerkennung aus.
Zuvor erläuterte Wagner in seinem Grußwort die zahlreichen Herausforderungen und regionalen Themen, denen sich der Berufsstand seit Jahren gestellt hat und noch weiter stellen muss. Neben einem Rückblick auf die Bauernproteste Anfang des Jahres und den daraus hervorgegangenen Gesprächen um Bürokratieabbau nannte der TBV-Präsident Themen wie die umstrittene Einführung des Flächenregister, die problematische Lage in den Obst- und Weinbaubetrieben durch Frostschäden von über 80 Prozent sowie die Herausforderungen im Superwahljahr 2024.
Landrat Harald Henning, der nach vielen Jahren an der Kreisspitze nicht mehr zur Landratswahl angetreten war, dankte in seinem Grußwort für die langjährige gute Zusammenarbeit mit den Landwirten des Kreises Sömmerda und würdigt die Rolle der Landwirtschaft in der Region, nicht nur als Produzent der Nahrungsmittel, auch als Energieproduzent, als Naturschützer und als Arbeitgeber und Förderer von Vereinen und Unterstützer der Kommunen. Der KBV und alle Mitgliedsbetriebe dankten Henning für sein beispielhaftes Engagement für die Region, die Landwirtschaft im Kreis und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder Eckhard Dittmar, Ullrich Keil, Uwe Läufer, Philipp Liesegang, Dirk Roth und Evelyn Zschächner wurden Thomas Laufer (Agrar Töttelstädt GmbH) und Daniela Lückmann (LEAG Agrar AG Leubingen) gewählt. Den neuen Kreisvorsitzenden werden Peggy Käferle und Stefan Heßler als seine Stellvertreter begleiten.
Foto: v.l.: Bert Kämmerer, Matthias Wiegand, Thomas Laufer, Stefan Heßler, Daniela Lückmann, Steffen Kirchner, Peggy Käferle, Rolf Hecker, Felix Schacke, Dr. Klaus Wagner, Alexander Amberg; nicht auf dem Foto, aber ebenfalls gewählt: Nicky Kuckenburg, Achim Reith (Quelle: Ilona Stark, Leiterin Lokalredaktion Sömmerda, Thüringer Allgemeine)
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma Z-Bau eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes (TBV) besondere Konditionen einzuräumen.
Die Mitglieder des TBV sind berechtigt, Leistungen aus dem Programm der Firma Z-Bau zu Bestkonditionen auf eigene Rechnung zu beziehen. Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert und umfasst unter anderem den Hoch- und Tiefbau gemäß den Vorschriften des Wassershaushaltsgesetzes (WHG), den Bau von LAU- und HBV-Anlagen, sowie den Abbau und Vertrieb von Gesteinsmaterialien. Als Generalunternehmer realisiert Z-Bau darüber hinaus schlüsselfertige Wohn- und Gewerbeimmobilien. Im Tankstellenbereich gehören auch Sanierungs- und Abbrucharbeiten zu der Leistungspalette von Z BAU. Die Projektierung von Bauleistungen jeglicher Art, einschließlich umfassender Beratung und Bauleitung, rundet das Leistungsangebot ab. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, hat Z-Bau Betonfertigteilsysteme mit DIBt-Zulassung entwickelt und erfolgreich eingesetzt. Dabei unterstützt das eigenes Betonwerk, das die Herstellung von maßgeschneiderten Fertigteillösungen ermöglicht. Das verschafft nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, sondern gewährleistet auch eine umfassende Qualitätskontrolle.
Z-BAU steht für höchste Standards in Bezug auf Qualität, Verlässlichkeit und Beständigkeit.
Die Firma Z-Bau gewährt den Mitgliedsbetrieben 5 Prozent sofortigen Rabatt auf alle Aufträge.
Weitere Erläuterungen zum Bestellvorgang sind auf der Homepage des Thüringer Bauernverbandes unter Meine Vorteile eingestellt.
Mit Beginn der Bauernproteste im Dezember 2023 war der ohnehin gegebene Schulterschluss der Thüringer Wirtschaftsverbände wieder mehr in den Fokus gerückt. Die Solidarität und Unterstützung der Mitglieder und Partner von Handwerk, Logistik, Hotel- und Gaststätten- sowie Baugewerbe mit den Thüringer Landwirtinnen und Landwirten war bemerkenswert. So entstand im gemeinsamen kontinuierlichen Austausch die Idee, eine Veranstaltung zu initiieren, bei der Politik und Wirtschaft aufeinandertreffen – der erste Thüringer Verbändedialog.
Zum Dialog am 30. Mai waren die Thüringer Bundestagsabgeordneten der Ampelkoalition - Katrin Göring-Eckhardt (B´90/ Grüne), Gerald Ullrich (FDP), Tina Rudolph (SPD), Elisabeth Kaiser (SPD) und Holger Becker (SPD) - eingeladen. Sie traten in den Dialog mit den Hauptgeschäftsführerinnen und Hauptgeschäftsführern sowie Präsidenten der Wirtschaftsverbände. Zentrale Frage dabei an die Politiker: Was tun sie, um die Thüringer Wirtschaft zu entlasten? Die Verbandsvertreter und ihre anwesenden Mitglieder stellten dabei ihre verbands- und betriebsspezifischen Herausforderungen in der aktuellen Krise dar.
Im Eingangsstatement verdeutlichte der Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), Dr. Klaus Wagner, dass sich die Landwirtinnen und Landwirte in den Betrieben mit ihren Problemen allein gelassen fühlen. Die Vertreter der weiteren Verbände fügten hinzu, dass sich der Mittelstand von der Politik ungehört zurückgelassen sieht. In Bezug auf den Bürokratieabbau gelte oft, bevor alte Regelungen weg sind, kommen schon wieder neue hinzu, so die Verbandsvertreter. Ob Landes-, Bundes- oder EU-Regelungen und -gesetze – wenn man ein Anliegen hat, weißt eine Ebene darauf hin, dass die andere dazu der Ansprechpartner sei. Das ist frustrieren und schafft kein Vertrauen zu politischen Entscheidungsträgern. In der (Land-)Wirtschaft wird nicht in Legislaturen gedacht. „2030 ist für uns morgen und deshalb brauchen wir Planungssicherheit“, so Wagner weiter.
Die Antworten und Reaktionen von Seiten der Bundestagsabgeordneten der Ampelkoalition reichten von Verständnis bis hin zu konkreten Vorschlägen, um die Probleme anzugehen. Die Erwartung an den ersten Verbändedialog, nicht in gegenseitigen Monolog zu verfallen, sondern in den Dialog einzutreten und Lösungen zu finden, sind nicht vollumfänglich erfüllt worden. Die Zusammenarbeit unter den Wirtschaftsverbänden bleibt aber bestehen. Eine Auswertung des Dialoges und was für zukünftige Aktionen zusammen angegangen werden, sind noch in dieser Woche geplant.
Einen ausführlicheren Bericht zum ersten Thüringer Verbändedialog lesen Sie im nächsten TBV Journal.
Hintergrund:
Jeder einzelne der sieben einladenden Wirtschaftsverbände steht momentan vor Herausforderungen, welche im ersten Thüringer Verbändedialog dargestellt werden sollten. Die Mitgliedsunternehmen der Verbände leiden unter erdrückenden Lasten, die langfristige Planungen erschweren oder gar unmöglich machen, bei einer ohnehin schlechten wirtschaftlichen Lage und den aufgrund staatlicher Lasten zu hohen Energiepreisen.
Ziel des Dialogs war der Austausch zu konkreten Entlastungen der Wirtschaft und welchen Beitrag die Thüringer Bundestagsabgeordneten der Ampelkoalition dazu leisten. Damit soll die Kultur des Dialogs gestärkt werden.
Zum Dialog luden ein:
Ende Mai traf sich der Berufsbildungsausschuss des Thüringer Landeamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) im Bildungs-Center Südthüringen in Zella-Mehlis. Der Geschäftsführer des Bildungs-Centers Jan Wallenstein begrüßte die Gäste und stellte sein Haus u.a. in der Schwerpunktsetzung der Weiterbildung von vietnamesischen jungen Menschen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen vor.
Steffen Groß vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) berichtete den Anwesenden zum Fortschritt in der Umsetzung der Anpassung der „Allianz zur Nachwuchsgewinnung“, welche in zwei praxisorientierten Workshops vorangetrieben wird. Er verwies auf die aktuell laufende Ausschreibung des TMIL „Ausbildungsbetrieb des Jahres“.
Steffen Fleischhack (TLLLR) stellte aktuelle Zahlen zur Aus- und Fortbildung dar. Hier wurde der bundesweit positive Trend bei der Nachfrage nach einer Ausbildung in einem der grünen Berufe für Thüringen bestätigt. Zudem wurde der aktuelle Stand des Novellierungsverfahrens für die Berufe Gärtner/in und Landwirt/in sowie rechtliche Änderungen im Bereich der Berufsausbildung wie z.B. der Wegfall der schriftlichen Prüfungen für den Bereich der Berufsschule dargestellt. Der Beschluss des Bundeskabinetts für ein Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) warf viele Fragen zu dessen Notwendigkeit, der praktischen Umsetzung und dessen Wirkung auf die etablierte duale Ausbildung auf.
Die Einführung eines zusätzlichen ÜA-Kurses im Bereich des Garten- und Landschaftsbau wurde diskutiert. Heinrich Kuhaupt (TLLLR) stellte die Situation vor und verwies z.B. auf eine Verbesserung in der Parkplatzsituation.
Kerstin Laue informierte zum Stand und Perspektiven der Berufsausbildung im Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut in Buttelstedt und über bisherige Kooperationen mit der Berufsschule beim Lehrpersonal und bei den Berufsschülern.
Die Tarifsituation wurde anhand der Analyse der Berufsbildungsverträge 2023 durch Steffen Fleischhack ausgewertet.
Mit dieser Sitzung endete die Berufungsperiode der Mitglieder des Ausschusses und es erfolgte eine Danksagung an alle Beteiligten.
Foto: Bildungs-Center Südthüringen e.V. (Quelle: https://www.bcsev.de/, Stand 07.06.24)
Die Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) des Thüringer Bauernverbandes (TBV) hat eine Petition zur „Verschiebung der Einführung des Flächenregister für Landwirtschaftliche Betriebe“ gestartet und braucht eure Unterstützung.
Mit der Petition fordert die IG BENA, das Flächenregister erst einzuführen, wenn: vollumfängliche Funktionalität besteht, keine Doppeleingaben im Betrieb entstehen, fehlerfreie Datenübernahme aus gängigen Schlagkarteien sowie Synchronisierungsmöglichkeit geschaffen werden.
Alle reden von Bürokratieabbau, einfachen Systemen und Digitalisierung - das wollen die Landwirtinnen und Landwirte auch. Doch mit dem Flächenregister wird ein Bürokratiemonster aufgebaut, das sich in einem unberechenbaren Zustand befindet. Deshalb darf es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verpflichtende Einführung geben.
Unterstützt uns dabei das Bürokratiemonster aufzuhalten – unterzeichnet unsere Petition – postalisch oder per Mail!
Um Bioprodukte und Unternehmen der Biobranche aus dem Freistaat Thüringen weiter bekannt zu machen, lobt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) in diesem Jahr den Wettbewerb „Bio-Preis Thüringen“ aus. Bislang wurde der Wettbewerb seit 2016 viermal ausgelobt.
In der Thüringer Biobranche setzen die Landwirtschaftliche Betriebe, Biohöfe, Verarbeiter, Großküchen, Direktvermarkter und Tourismusanbieter hohe Ansprüche bei ihrer täglichen Arbeit um. Diese Arbeit soll bei dem Wettbewerb „Bio-Preis Thüringen“ anerkannt und ausgezeichnet werden.
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Kategorien: „Bioprodukt“ und „Biokonzept“. In jeder Kategorie werden drei Preisträger gekürt.
Der Wettbewerb ist mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 13.000 EUR dotiert.
Hier gibt es den Flyer zum „Bio-Preis Thüringen 2024“: www.kuhn-und-kollegen.de/print/1-Flyer.pdf
Kategorie „Bioprodukt“
In dieser Kategorie können unverarbeitete Produkte eingereicht werden. Das Konzept der Erzeugung, wie zu Tierhaltung, Anbaumethoden oder Vertrieb, kann ergänzend eingereicht werden und wird von der Jury in die Bewertung einbezogen. Auch Saatgut, Futtermittel und Non-Food-Produkte, wie Hanf oder Flachs, sind zugelassen.
Weiterhin können verarbeitete Bioprodukte eingereicht werden. Dabei sind auch Convenience, Konserven, Spirituosen oder Honig möglich. Besonderheiten bei der Rezeptur oder der Produktidee können in einer kurzen Beschreibung der Bewerbung hinzugefügt werden. Auch hier sind Non-Food-Produkte zugelassen.
Das Bioprodukt muss in Thüringen erzeugt oder hergestellt worden sein.
Kategorie „Biokonzept“
In dieser Kategorie sind solche Ideen gefragt, mit denen die Werte des ökologischen Landbaus in Thüringen praktiziert oder vermittelt werden – wie u. a. Konzepte für Kinder und Jugendliche, Touristen oder interessierte Verbraucher. Auch aus den Bereichen Vertrieb, Großküchen für Kita und Schulen oder der Sozialen Landwirtschaft können Konzepte eingereicht werden. Das Konzept muss in Thüringen umgesetzt oder zumindest geplant werden.
Bewerbungen sind bis zum 10. Juli 2024 möglich
Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss ein Bewerber den Bewerbungsbogen ausfüllen und mit zwei Musterprodukten und/oder dem Konzept (ca. 2 Seiten) zum Ausrichter senden. Von einem Unternehmen können maximal drei Bewerbungen einreicht werden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Formulare zur Bewerbung können heruntergeladen werden:
www.kuhn-und-kollegen.de/print/2-Bewerbungsbogen-zum-Ausfuellen.pdf
Einen musterhaft ausgefüllten Bewerbungsbogen können Sie hier herunterladen.
www.kuhn-und-kollegen.de/print/3-Bewerbungsbogen-Muster.pdf
Weiterhin können Sie den Bewerbungsbogen beim Ausrichter abfordern.
Die Gewinner des Wettbewerbes werden von einer unabhängigen Jury aus Vertretern der Verbraucherberatung, der Biobranche, der Wissenschaft und des Thüringer Bauernverbandes e.V. ermittelt und im Rahmen der Messe „Grüne Tage Thüringen“ im September 2024 ausgezeichnet.
Auslober „Bio-Preis Thüringen 2024“
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft,
Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
Ausrichter „Bio-Preis Thüringen 2024“
Bernd Kuhn & Kollegen – Werbeagentur
Ansprechpartner: Bernd Kuhn
Kastanienstraße 23, 99095 Erfurt
Tel.: +49 (0)36204 733 566
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Foto: Bernd Kuhn & Kollegen – Werbeagentur
Die flurstücksbeschreibenden Geobasisdaten sind von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Unternehmen. Damit können neben den digitalen Orthofotos, Feldblöcken und eigenen Schlagvermessungen nun auch die Eigentumsgrenzen im betrieblichen Geographischen Informationssystem (GIS) dargestellt werden. Dies erleichtert das Betriebsmanagment (z.B. Pacht- und Schlagverwaltung, Antragstellung) und führt zu einer größeren Sicherheit bei den Kontrollen.
Alle katastertechnischen Sachverhalte und Rechtstatbestände (Flurstücke, Gebäude, Eigentümer usw.) werden in ALKIS objektstrukturiert abgebildet. Auch Bodenschätzungsergebnisse werden sukzessiv digital erfasst.
Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefonnummer +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden. Des Weiteren können Sie über die TBV-Service und Marketing GmbH die passende Software zum Anzeigen und Verarbeiten der Daten zum Vorzugspreis beziehen.
Das Superwahljahr 2024 im Freistaat Thüringen wurde eingeläutet. Am Sonntag waren die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben, um Landräte, Bürgermeister sowie Kreistage, Stadt - und Gemeinderäte zu wählen.
Zuerst wurden die Stimmen für Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgezählt. Die Auszählung zu Kreistagen und Gemeinderatswahlen folgten und wurden teilweise erst am heutigen Montag fortgesetzt.
Hervorzuheben ist, dass sich wieder zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte, Landfrauen und Landsenioren zur Wahl aufstellen ließen und damit Engagement zeigen, mitzugestalten sowie politische und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Der Thüringer Bauernverband gratuliert den Landwirtinnen und Landwirten zur Wahl und bedankt sich bei allen für den Mut und die Entschlossenheit, in politischen Ämtern Aufgaben zu übernehmen - viel Erfolg dabei.
Die Ergebnisse der Kommunalwahlen gibt es hier.
Die 60. Thüringer Biogasfachtagung, eine Gemeinschafstagung von Fachverband Biogas, des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie des Thüringer Bauernverbandes, widmete sich dem Thema „Biogas innovativ in die Zukunft“.
Das Thema wurde in den aktuell turbulenten Zeiten von den Organisatoren ganz bewusst gewählt, zumal die politischen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht die Besten sind. Die Referenten stellten die aktuelle Lage zum Wärmenetz mit den Trends und Perspektiven in Thüringen vor und beleuchteten die aktuellen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Im praktischeren Teil wurden Gärrestaufbereitung, Aufbereitung von Rohbiogas, aber auch die Anlagensicherheit direkt aus Sicht des Anlagenbetreibers vorgestellt.
Welche Softwarelösungen es zur Sicherung von Dokumenten und Auswertungen gibt, wie kompliziert die Finanzierung von Biogasanlagen wirklich ist und wie der Übergang in die nächste Förderperiode gelingt, wurden im dritten Teil der Tagung vorgestellt.
Alle Vorträge können auf der TBV-Homepage im Download-Bereich unter dem Themenschwerpunkt Erneuerbare Energien nachgelesen werden.
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In diesen Tagen kann durch kostengünstiges Nichtstun aktiver Artenschutz durch z.B. Landwirte betrieben werden – weniger ist mehr! Bei der Wahl für ihren Nest-Standort sind Rebhühner, die unscheinbaren kleinen Hühnervögel sehr wählerisch, bevorzugt werden Brutplätze in sehr deckungsreichem Gelände wie Brachen, Blühstreifen, Feldrändern und Saumstrukturen. Am beliebtesten sind solche Randstrukturen und Übergangsbereiche, an welchen reichlich vorjährige Vegetation zu finden ist. Weitere Vogelarten wie Feldlerchen, Wachteln, Wiesenpieper, Braunkehlchen und Schafstelzen nutzen ebenfalls gern abwechslungsreiche Strukturen für ihre Nester. Während manche Arten bald nach dem Schlüpfen ihr Nest verlassen, sind andere auf eine ungestörte Kükenzeit im Nest angewiesen. Aus diesem Grunde sollten bis mindestens Anfang Juli die nicht dringend notwendigen Mäh- und Mulcharbeiten ausgesetzt werden. Daher ist es zur jetzigen Jahreszeit ganz besonders wichtig, Weg-, Feld- und Wiesenränder nicht aus reiner Ordnungsliebe zu mulchen oder zu mähen. Die Gefahr, Gelege von Bodenbrütern hierbei zu zerstören, ist momentan ausgesprochen hoch.
Quelle: Landesamt Landwirtschaft Hessen (LLH)
Am Mittwoch, den 22. Mai 2024, fand in Erfurt die Wasserwirtschaftliche Tagung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz statt. Die Änderungen der klimatischen Bedingungen wirken sich immer stärker auf den Wasserhaushalt und die Gewässer aus – mit deutlichen Folgen für Grundwasserstände, Bodenfeuchte und den Lebensraum Gewässer. Wasserwirtschaftliche Extremereignisse wie Dürren und Starkregen treten häufiger und stellenweise ausgeprägter auf.
Nach zwei Impulsvorträgen wurden in vier Workshops Themen wie Niedrigwasser/ Wassermangel, Hochwasserschutz/ Starkregen sowie Abwasserbeseitigung und Gewässer näher besprochen und diskutiert. Die Landwirtschaft mit ihrem Produktionsmittel Boden ist im Besonderen von Dürre und Starkniederschlagsereignissen betroffen. Die letzten Trockenjahre haben es deutlich gezeigt.
Weitere Informationen dazu sind hier zu finden.
Der von der EU-Kommission im Dezember 2023 eingebrachte Vorschlag zur schrittweisen Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes wurde in den vergangenen Wochen von Präsidentin Ursula von der Leyen und zuletzt während einer Sitzung der stellv. Botschafter der Mitgliedstaaten am 15. Mai stark verteidigt. Unter den Mitgliedstaaten gibt es jedoch bisher keine Mehrheit für die Herabstufung über die Berner Konvention und FFH-Richtlinie. Es deute sich an, dass eine Entscheidung bis nach den Wahlen in die zweite Jahreshälfte vertagt wird.
Länder wie Spanien, Irland und Tschechien sind strikt gegen den Vorschlag der Kommission, während Polen, Portugal und die Niederlande noch keine finale Positionierung eingenommen haben. Unterstützung für die Kommission kommt aus Frankreich, den skandinavischen und baltischen Ländern. Deutschland gehört zu einer Gruppe von Staaten, die mit Verweis auf weitere Datenerfassung bis Mitte 2025 noch keine offizielle Position annehmen und die neue Datenlage abwarten wollen. Vor der Runde der stellv. Botschafter mobilisierte der Deutsche Bauernverband (DBV) die zum Wolf initiierte Verbändeallianz mit europäischen Partnern, um gezielt auf die jeweiligen Mitgliedstaaten zuzugehen. Die aktuell noch unentschlossenen Länder werden auch in den kommenden Monaten weiterhin Ziel der gemeinsamen Verbändeaktivitäten sein.
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Fax: +49 (0)361 262 532 25
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