Die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) erhält derzeit eine Finanzhilfe vom Bund. Grund dafür ist die Reduzierung des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.
„Dass wir die Finanzhilfe in Anspruch nehmen, wirkt sich nicht negativ auf die Versicherten aus“, erklärt Martin Empl, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). „Es handelt sich um ein vorausschauendes Vorgehen, mit dem die SVLFG als LPK frühzeitig und transparent agiert, damit die Leistungen fristgerecht ausgezahlt werden. Andere Pflegekassen müssen im Bedarfsfall genauso handeln.“
Die LPK erhält regelmäßig Zahlungen aus dem sogenannten Ausgleichsfonds, der beim Bun-desamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelt ist. Dieser Fonds dient der Finanzierung der Pflegeversicherung. Pflegekassen, deren Einnahmen die Ausgaben übersteigen, führen ihre Einnahmeüberschüsse bis auf eine Reserve an den Ausgleichsfonds ab. Dieser wiederum stellt Mittel für Pflegekassen mit Ausgabenüberschüssen bereit. Die LPK erhält diese Mittel bereits seit längerem, denn das Durchschnittsalter ihrer Versicherten ist im Vergleich zu dem bei anderen Pflegekassen höher. Damit werden bei der LPK in Folge auch mehr Leis-tungen in Anspruch genommen.
Aufgrund gesetzlicher Grundlagen hielt die LPK, wie auch alle anderen Pflegekassen, stets eine Liquiditätsreserve vor, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten und Schwankungen abzufedern. Durch die vom BAS vollzogene Reduzierung der Reserve der Pflegekassen bei gleichzeitig gestiegenen Ausgaben und bei nicht entsprechend höheren Einnahmen hat sich diese jedoch bei allen Pflegekassen und damit auch bei der LPK verringert. Da die Mittel aus dem Ausgleichsfonds erst rückwirkend in der Mitte des Monats überwiesen werden, muss die LPK die ersten beiden Wochen zu einem Teil mit Mitteln aus der Finanzhilfe überbrücken.
Aus diesem Grund hat die SVLFG als LPK, wie für diesen Fall vorgesehen, beim BAS zusätz-lich einen Antrag auf Finanzhilfe gestellt, um ihre Ausgaben weiterhin pünktlich decken zu können. Diese wird am Monatsende für die ersten beiden Wochen des Folgemonats in Vor-leistung gezahlt. Die Mittel, welche die LPK bezieht, werden mit denen aus dem Ausgleichs-fonds verrechnet. Sie erhält also im Ergebnis nicht mehr Unterstützung als vorher, muss diesen Weg jedoch aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen jeden Monat erneut gehen.
Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe stehen ab sofort aktuelle ALKIS-Daten zur Verfügung. Die flurstücksbeschreibenden Geobasisdaten sind von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Unternehmen. Damit können neben den digitalen Orthofotos, Feldblöcken und eigenen Schlagvermessungen nun auch die Eigentumsgrenzen im betrieblichen Geographischen Informationssystem (GIS) dargestellt werden. Dies erleichtert das Betriebsmanagement (z.B. Pacht- und Schlagverwaltung, Antragstellung) und führt zu einer größeren Sicherheit bei den Kontrollen. Alle katastertechnischen Sachverhalte und Rechtstatbestände (Flurstücke, Gebäude, Eigentümer usw.) werden in ALKIS objektstrukturiert abgebildet. Auch Bodenschätzungsergebnisse werden sukzessiv digital erfasst. Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefon: +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden.
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Mit Inkrafttreten der neuen TA-Luft im Dezember 2021 ergeben sich für die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen zum 01. Dezember 2026 Sanierungsfristen, die je nach Tierart und Anlage variieren. Die ersten Unteren Immissionsschutzbehörden haben bereits Anhörungsschreiben
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Die Thüringer Aufbaubank (TAB) informierte bereits darüber, dass der Antragsstichtag für Maßnahmen im Bereich Investitionsförderung in Landwirtschaftliche Unternehmen (ILU 2023) für Teil A, B, C und D auf den 31. März 2025 verschoben wurde. Hintergrund waren die Berücksichtigung anstehender Anpassungen in der Fördergrundlagen (GAK-Rahmenplan und Richtlinie ILU 2023).
Laut TAB sollte die Anlage 3 "Förderung von spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK) der Förderrichtlinie ILU 2023" angepasst werden. Die wesentlichsten Änderungen bestehen darin, dass Emissionsminderungsmaßnahmen bei flüssigen Wirtschaftsdünger- und Festmistlagerstätten unabhängig von Stallbauten förderfähig sind. Auch können Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft gemäß Anlage 3A wieder bezuschusst werden. Einschränkend ist dabei jedoch, dass die Ziffern 2.1-2.4 zur Förderung von besonders umweltschonender Pflanzenschutztechnik derzeit noch nicht möglich ist, da eine entsprechende Liste förderfähiger Geräte des Julius-Kühn-Instituts noch aussteht. Ab sofort stehen nun die fortgeschriebene Positivliste für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für die Teile Teil B und C unter Downloads zur Verfügung.
Die Antragstellung erfolgt über das TAB-Förderportal. Dort finden sich auch alle notwendigen Antragsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden sich im Merkblatt zum Antrag.
Die Veröffentlichung des überarbeiteten Leitfadens zur Förderrichtlinie steht noch aus.
Landwirtschaftliche Betriebe sind die Schlüsselakteure für den Erhalt und die Wiederherstellung von Artenvielfalt, intakten Ökosystemen und vielfältigen Landschaften. Doch wie kann die EU-Agrarförderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Landwirtschaft besser in dieser Rolle unterstützen? Wie lassen sich die Anforderungen von Betrieben und Natur besser miteinander in Einklang bringen? Genau diese Fragestellungen galt es in dem Projekt CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften zu klären.
Zur Abschlussveranstaltung am 12. März wurde Bilanz gezogen. Dr. Wolfgang Peter kam sowohl als Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes mit einem Grußwort als auch als aktiver Teilnehmer dieses Projektes zu Wort. Dr. Peter stellte klar, dass in einer Zeit, in der der Verlust der Artenvielfalt und der Klimawandel zu den größten Herausforderungen zählen, es entscheidend ist, dass die GAP nicht nur die landwirtschaftliche Produktion fördert, sondern auch ökologische Ziele integriert. Das Projekt CAP4GI hat gezeigt, dass attraktive Vergütungen, Spielraum für regionale Anpassungen und die Umsetzung innovativer Fördermodelle Wege sind, um diese Ziele zu erreichen. Die durchgeführten Runden waren sicher gute Formate, um unterschiedliche Perspektiven zu diskutieren. Allerdings betonte er auch, dass die Beteiligung seitens der Landwirte überschaubar war. Verwunderlich ist das nicht, die betrieblichen Abläufe stehen zunehmend vor Herausforderungen und der steigende bürokratische Aufwand bindet wertvolle Zeit im Betrieb. Es braucht dringend Vereinfachungen, damit Landwirte sich nicht nur an solchen Prozessen beteiligen können, sondern auch die Zeit und den Raum haben, nachhaltige Maßnahmen umzusetzen. Klar ist, solche Diskussionsrunden müssen auch konkrete Ergebnisse liefern.
Die Ergebnisdarstellung aus den Workshops sowie Berichte aus der Praxis zur Umsetzung von umweltfördernden Maßnahmen und ihre Probleme zeigten sehr deutlich, wo die Hemmnisse liegen: Vergütungshöhe, Bürokratie, unzureichende Flexibilität, Menge an Kontrollen und Sanktionen sowie mangelnde Informationen. Diese Probleme sind eigentlich schon seit Jahren bekannt und zeigen den Handlungsstau, welche endlich abgebaut werden muss, um Lebensräume wieder attraktiver zu gestalten.
Einkommenswirksame Vergütungssätze können ein Lösungsansatz für mehr Akzeptanz sein. Das Projekt sieht aber auch die Punkte Toleranzspielräume nutzen innovative Umsetzungsmöglichkeiten über ergebnisorientierte Maßnahmen oder Kooperationen als Ansatz sowie behördliche Beratung in einem partnerschaftlichen System statt Sanktionierung. Auch die Idee einer Bonus-Malus-Regelung, also Bonuspunkte als Gegengewicht zu drohenden Sanktionen, ist es wert geprüft zu werden.
Laut der Informationsschreiben des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zur Antragstellung 2025, welche aktuell an alle Antragsteller versendet werden, startet die Antragstellung im PORTIA am 18. März.
Leider macht das Bundesministerium für Inneres (BMI) da einen Strich durch die Rechnung. Wie das BMI dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum mitgeteilt hat, wird es am 18. und 19. März jeweils zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ein Wartungsfenster der BundID geben. Demnach soll am 19. März zwischen 08:00 und 12:00 Uhr die BundID sogar gänzlich abgeschaltet werden. In diesem Zeitraum ist die Anmeldung in PORTIA nicht möglich. Für den 18. März werden bis auf kurze Unterbrechungen keine Auswirkungen auf die Produktivumgebung vom TLLLR erwartet. Die Terminierung von Wartungsfenstern der BundID erfolgt kurzfristig und kann laut Aussage vom TLLLR nicht beeinflusst werden.
Was kann die Land- bzw. Erzeugerwirtschaft für den Tourismus tun und umgekehrt? Welche Initiativen zur touristischen Vermarktung von Regionalerzeugnissen gibt es und wie finde ich als Anbieter Anschluss?
Wie kann ich mit meinem Produkt Gäste gezielt ansprechen? All diese Fragen werden im neuen Veranstaltungsformat der Landvolkbildung Thüringen und der Thüringer Tourismus GmbH diskutiert.
Bei der ab 2025 erstmals stattfindenden Veranstaltungsreihe „Landwirtschaft trifft Tourismus-kulinarisches Thüringen“ stehen das gegenseitige Kennenlernen mit Vertretern und Ansprechpartnern der Thüringer Tourismus GmbH und der Austausch im Mittelpunkt. Die Vernetzung und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und der Thüringer Tourismus GmbH sollen zukünftig mehr Sichtbarkeit und mehr Absatz für Thüringer Direkterzeugnisse und Qualitätsprodukte in Thüringen bringen.
Als Referenten begrüßt werden: Michaela Friedel, Themenkoordination Gastgewerbe & Kulinarik, und Sebastian Pohl, Unternehmenskommunikation & Kooperationsmarketing, der Thüringer Tourismus GmbH.
Termine:
01. April 2025
15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Landvolkbildung Thüringen in Stadtroda
Am Burgblick 1a
28. April 2025
15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Landvolkbildung Thüringen in Erfurt
Im Haus der Grünen Verbände
Alfred- Hess- Str. 8
Weitere Informationen gibt es hier.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt eine beschränkte Ausschreibung durch, die auf den Abschluss von Verträgen für die Lagerung von 15.000 t Weizen für die Bundesreserve gerichtet ist.
Neben dem Lagerraum werden das Lagergeld pro Tonne und Monat sowie die Ein- und Auslagerungskosten ausgeschrieben.
Die Wareneinlagerung ist voraussichtlich unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel und der Marktsituation ab dem 1. Dezember 2025 vorgesehen.
Eine Garantie für eine Einlagerung, eine bestimmte Lagermenge, des Einlagerungszeitraumes und für die Einhaltung einer bestimmten Lagerdauer übernimmt die BLE nicht (die durchschnittliche Lagerdauer betrug in der Vergangenheit ca. 10 Jahre).
Nähere Informationen sind in den folgenden Dokumenten zu finden:
Am 5. März jährte sich der Todestag des großen Thüringer Bienenvaters Dr. phil. h.c. Ferdinand Gerstung zum 100. Mal. Gerstung fasste das Bienenvolk erstmals als einen Organismus höherer Ordnung auf. Diese so genannte organizistische Betrachtungsweise des „Bien“ erklärte die Lebensvorgänge der Bienen auf eine grundlegend neue Weise und brachte Gerstung im Jahr 1920 die Ehrendoktorwürde Dr. phil. h. c. durch die Universität Jena ein. Er hat die bisherigen Vorstellungen vom „Bienenstaat“ auf revolutionäre Weise verändert und das von ihm verfasste Lehrbuch „Der Bien und seine Zucht“ vermittelt noch heute dem Imker Theorie und Praxis einer am Bien orientierten, artgemäßen Bienenhaltung.
1893 gründete er die Zeitschrift “Deutsche Bienenzucht in Theorie und Praxis“, später rief er gemeinsam mit August Ludwig, dem Gründer des Jenaer Universitätsbienenstandes, den “Deutschen Reichsverein für Bienenzucht“ ins Leben, aus dem im Jahre 1907 der Deutsche Imkerbund hervorging. Auf Gerstungs Anregung wurde 1910 mit dem „Deutschen Reichs-Bienenzuchtmuseum“ das erste Museum dieser Art in Weimar gegründet, aus dem das jetzige „Deutsche Bienenmuseum Weimar“ hervorgegangen ist.
Vor diesem Hintergrund war die Jubiläumsveranstaltung der 11. Oßmannstedter Gespräche, eine jährlichen Tradition der „Thüringer Arbeitsgemeinschaft Imker und Landwirte“ kurz ThAGIL, die am 7. und 8. März in eben diesem Bienenmuseum in Weimar stattfand, sehr vom Rückblick auf Ferdinand Gerstung und sein Wirken gerichtet.
Mehrere renommierte Fachreferenten, wie Thomas Radetzki (Aurelia Stiftung) oder Andreas Pintka beschrieben Gerstungs bedeutendes Wirken, Werk und seine Wirkungen bis zum heutigen Tag.
Ganz im Geiste des Bienenvaters auf ein Zusammenwirken verschiedenster Verbände und in der Landschaft Aktiver standen die Gespräche, neben dem Rückblick auf den Bienenvater, auch im Zeichen des fachlichen Austausches. Falk Böttcher (Deutscher Wetterdienst) beschrieb auf eindrucksvolle Weise die klimatischen Veränderungen sowie die Auswirkungen einer längere Vegetationsperiode oder Trockenphase auf die Landwirtschaft & Imkerei. Dr. Christian Schmid-Egger präsentierte praktische Wege zur Aufwertung der Agrarlandschaft für Bienen und andere Insekten.
Übergreifend über alle Vorträge und Gespräche zog sich der rote Faden, dass alle Akteure gemeinsam handeln müssen und wollen, um die Lebensräume für Bienen weiter zu verbessern. Denn Bienen, wie auch andere Insekten, sind zunehmenden Einflüssen wie Versiegelung, Vergrasung bzw. abnehmender Biodiversität in der Landschaft (mit weniger Futterpflanzen), Lichtverschmutzung, neuen invasiven Fressfeinden und Konkurrenten sowie moderner Landnutzung ausgesetzt.
„Ökologie & Ökonomie und Naturschutz & Naturnutz, verbunden im Miteinander von Imkern, Landwirten & Naturschutz“, wie es Torsten Ellmann (Präsidenten des DIB) in seinem Grußwort zusammenfasste, sind daher der Weg der Zukunft, ein Ansatz der sicher auch Gerstung entsprochen hätte.
Umrahmt wurde die Ehrenveranstaltung mit der Pflanzung des „Baumes des Jahres 2025“, der Roteiche zu seinem 100. Todestag auf dem Oßmannstedter Friedhof und der feierlichen Enthüllung einer Gedenktafel im Eingangsbereich des Bienenmuseums durch den Präsidenten des DIB, Torsten Ellmann, gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Thüringer Imker e.V., Fabian Liesch und dem Thüringer Umweltminister Tilo Kummer. Darüber hinaus gab es eine Vorstellung der Ergebnisse des LFE-Projektes „Landwirte und Imker im Dialog“ sowie der durch den Imker Richard Graf überarbeiteten Version des Buches „Der Bien und seine Zucht“.
In Ungarn ist am 6. März erstmalig seit über 50 Jahren das MKS-Virus nachgewiesen worden. Betroffen ist ein größerer Milchviehbestand mit 1.400 Rindern in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze der Slowakei. Die Tiere zeigten typische MKS-Symptome und wurden daraufhin vollständig gekeult. In und um den Ausbruchsbetrieb werden derzeit alle erforderlichen Maßnahmen gemäß ungarischem und EU-Recht umgesetzt. Dazu gehören auch Rückverfolgungsermittlungen von transportierten Tieren und weitere epidemiologische Untersuchungen.
Wie uns das Thüringer Sozialministerium mitteilte, wurden seit Jahresbeginn keine direkten Zugänge von empfänglichen Tieren (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) aus Ungarn in der HIT-Datenbank nach Thüringen gemeldet. Auf eine offizielle Rückmeldung der ungarischen Behörden zu möglichen Verbringungen nach Deutschland wird derzeit noch gewartet.
In Deutschland gibt es derweil Fortschritte bei der Exportmarkteröffnung nach dem MKS-Fall in Brandenburg vor 2 Monaten. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nimmt China wieder Milch und Milcherzeugnissen aus Deutschland an. Hierzu wurden neue Veterinärbescheinigungen ausgehandelt, welche auf dem Regionalisierungsprinzip beruhen. China gehört neben dem Vereinigten Königreich zu den wichtigsten Importeuren von deutschen Milcherzeugnissen.
Eine Übersicht über die Drittländer, die gegenüber Erzeugnissen aus Deutschland Exportsperren verhängt haben finden Sie hier.
Die 10-Kilometer-Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb in Hönow konnte, dank dem Ausbleiben weiterer MKS-Fälle, am 25. Februar aufgehoben werden. Da es jedoch, vor dem Hintergrund der Wiedererlangung des MKS-Freiheitsstatus bei der WOAH (wichtig für Export in Drittländer), auf und um den Ausbruchsbetrieb weiterer behördlicher Maßnahmen und Untersuchungen bis mindestens zum 11. April bedarf, wurde nun um den Ausbruchsbestand eine Containment Zone mit einem Radius von 6 Kilometern errichtet.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Märkisch-Oderland finden Sie hier.
Nachdem neue Infektionen mit dem MKS-Virus weiter ausbleiben und auch die seuchenrechtlichen Maßnahmen schnell und konsequent in den betroffenen Gebieten umgesetzt wurden, konnte das Land Brandenburg erste Lockerungen vornehmen. Wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium berichtet, wurde die Schutzzone (3 km Radius um die Ausbruchsstelle) am 11. Februar aufgehoben und in eine Überwachungszone (10 km Radius) umgewandelt. Die gesamte Überwachungszone bleibt vorerst bis frühestens 25. Februar bestehen. Dies bedeutet für die betroffenen Betriebe neben einer Lockerung des Kontrollregimes weiterhin ein Verbot des Transportes von Klauentieren aus oder in diese Zone.
Um letztendlich auch den internationalen Seuchenfreiheitsstatus für MKS wiederzuerlangen, kündigte der brandenburgische Landesveterinär Dr. Stephan Nickisch an, dass bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen rund um den Ausbruchsbetrieb in verkleinerter Form noch bis zum 11. April fortgeführt werden. Ob und inwieweit Deutschland seinen MKS-Freiheitsstatus wiedererlangen kann, entscheidet die internationale Tiergesundheitsorganisation (WOAH - World Organisation for Animal Health).
Auch wenn bisher keine weiteren Verdachtsfälle oder Infektionen mit dem MKS-Virus festgestellt wurden, bleibt die Lage in den betroffenen Gebieten angespannt. Die (Nutz-)Tierbestände in den Restriktionszonen werden weiter engmaschig überwacht und auch im umliegenden Wildtierbestand werden Proben entnommen. Auf dem Ausbruchsbetrieb haben die Einsatzkräfte am 22. Januar rund 100 Heuballen kontrolliert verbrannt und potentiell kontaminierte Gegenstände entsorgt. Für die von MKS betroffenen Landwirtschaftsbetriebe werden aktuell verschiedene Hilfsmaßnahmen auf ihre rechtssichere Durchführbarkeit geprüft.
Das Land Brandenburg hat zudem als Vorsorgemaßnahme, in Abstimmung mit den Bundesländern, die Aktivierung der MKS-Impfstoffbank beantragt, um im Falle einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche entsprechend reagieren zu können. Auch wenn die Anwendung des Impfstoffes in Brandenburg, laut dem Brandenburgischem Landwirtschaftsministerium, derzeit nicht vorgesehen ist, bietet die Herstellung eines passenden Impfstoffes die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu ergreifen. Zunächst ist innerhalb von sechs Tagen geplant, 750.000 Impfdosen herzustellen. Diese wären laut dem FLI dann 18 Monate haltbar. Die Kosten für die Aktivierung werden gemäß dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt.
Am 3. und 4. Februar findet jeweils ein Online-Seminar des Netzwerk Fokus Tierwohl zum Thema Maul- und Klauenseuche statt. Die Anmeldung und Tagesordnung finden Sie über die beigefügten Dokumente:
Für große Aufregung sorgte am 16. Januar die Information, dass im Nachbarlandkreis Barnim ein weiterer Verdachtsfall der Maul- und Klauenseuche geprüft wird. In einem kleinen Ziegenbestand, 10 km nordöstlich von Hönow, zeigten vier Tieren entsprechende Symptome und wurden vorsorglich gekeult. Nachdem eine erste Untersuchung der entnommenen Proben keinen eindeutigen Befund ergeben hat, wurden die Proben zur weiteren Abklärung an das FLI geschickt. Inzwischen ist bekannt, dass sich der Verdacht auf einen weiteren MKS-Fall nicht bestätigt hat. Somit gibt es keinen weiteren Ausbruch der MKS und auch keine weitere Ausbreitung dieser Tierseuche, wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium in einer Presseinformation mitteilt.
Infolgedessen wurde das in Brandenburg auferlegte Transportverbot für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle fristgerecht aufgehoben. Die eingerichteten Sperrzonen um den Ausbruchsort und die damit verbundenen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen bleiben weiterhin bestehen.
Der Hinweis zur höchsten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf Rinder, Schweine, Schaf und Ziegen haltenden Betrieben bleibt auch in Thüringen weiterhin bestehen! Nachfolgend haben wir Ihnen deshalb einige Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Reinigung und Desinfektion bereitgestellt:
Da die Analysen der in den Restriktionszonen entnommenen Proben noch nicht abgeschlossen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entwarnung gegeben werden. Das Bundesland Brandenburg hat in diesem Zusammenhang am 15. Januar sein Transportverbot für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle um weitere 48 Stunden verlängert. Dieses gilt somit bis einschließlich 17. Januar. Es wird davon ausgegangen, dass an diesem Tag alle Untersuchungsergebnisse vorliegen werden. Sollten hierbei ausschließlich negative Befundergebnisse vorliegen, ist es wahrscheinlich, dass keine weitere Verlängerung des Transportverbotes innerhalb Brandenburgs vorgenommen wird. Demnach würden dann nur noch die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen in den Sperrzonen gelten.
Nach Südkorea hat nun auch Großbritannien, als nennenswertes Drittland für deutsche Handelsbeziehungen, die Einfuhr von MKS-empfänglichen Tieren, frischem Fleisch und Milch aus Deutschland ausgesetzt. Weitere Drittländer, die ein Importstopp für deutsche Waren verhängt haben, sind Kanada, Mexiko, Singapur, Argentinien, Japan, Marokko, Paraguay, Uruguay, Russland, Südafrika, Ukraine und die USA.
Oberstes Ziel ist nun, diese auferlegten Handelsbeschränkungen wieder abzubauen. Ein erster wichtiger Schritt in dieser Sache wurde durch die Europäische Kommission am 13. Januar vorgenommen. In einem Durchführungsbeschluss hat die Europäische Kommission die um den Ausbruch herum eingerichtete Schutz- und Überwachungszone bestätigt und damit die Grundlage für eine Regionalisierung auf EU-Ebene (und Drittland-Ebene) geschaffen. Der Durchführungsbeschluss und die ausgewiesenen Sperrzonen gelten zunächst bis 11. Februar.
Die Untersuchungen zur Eintragsursache und dem -weg in den Tierbestand laufen weiter. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem MKS-Fall in der Wasserbüffelherde in Hönow (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg) um ein lokales Geschehen. Eine Ausbreitung auf andere Tierbestände wurde bislang nicht festgestellt. Trotzdem wurde vorsorglich die Keulung von empfänglichen Tieren aus benachbarten Betrieben angeordnet bzw. bereits durchgeführt, darunter 170 Schweine und 55 Schafe und Ziegen sowie drei Rinder.
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 11. Januar mitteilte, haben sich die verendeten Wasserbüffel mit einem MKS-Virus vom Serotyp O infiziert. Nah verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Aussagen zum Eintragsursprung und dem Eintragsweg in den Tierbestand getroffen werden. Grundsätzlich ist eine Impfung gegen MKS in der EU seit 1991 verboten. Eine Notimpfung ist nur im Seuchenfall bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Für diesen Zweck wurden EU-weit MKS-Antigenbanken eingerichtet, in denen Impfstoffe gegen MKS-Viren gelagert werden. Laut FLI könnte die deutsche MKS-Antigenbank nach Aktivierung durch die Bundesländer einen für den Serotyp passenden Impfstoff innerhalb weniger Tage herstellen. Für MKS ist ein genau abgestimmter Impfstoff wichtig, da Impfstoffe gegen andere Serotypen die Tiere nicht schützen. Abgesehen davon sei erwähnt, dass sich mit der Impfung allein ein MKS-Ausbruch nicht wirksam bekämpfen lässt.
Die Untersuchungen an den Wasserbüffeln im Ausbruchsbestand ergaben, dass diese bereits seit 3 Wochen mit dem MKS-Virus infiziert waren. Die Tiere wiesen einige abgeheilte Entzündungen im Maulbereich auf, die für eine längere Infektionszeit sprechen, so das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des betroffenen Landkreises. Auffälligkeiten im Klauenbereich wurden nicht gefunden. Unter Mithilfe der Feuerwehr wurde die Weidefläche, auf der die infizierten Tiere gehalten wurden, zunächst mit einem Bauzaun eingezäunt, um eine Verschleppung des Virus in den Wildbestand zu verhindern.
Wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, wurde der über das vergangene Wochenende verhängte 72 Stunden Transportstopp für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle um weitere 48 Stunden verlängert und gilt damit bis zum 15. Januar. Schlachtbetriebe und der Einzelhandel sind davon nicht betroffen.
MKS gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Seuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, da die Bekämpfung mit drastischen Handelsbeschränkungen für Tiere und tierische Produkte verbunden ist, was zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führt.
Der Ausbruch der MKS in Brandenburg zieht bereits Konsequenzen am Exportmarkt mit sich. Da Deutschland seinen MKS-Freiheitsstatus verloren hat, sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Demnach ist damit zu rechnen, dass der Export von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen, Samen und Blutprodukten sowie empfänglichen Tieren kaum mehr möglich ist. Erste Länder, wie Südkorea und die Niederlande haben im Zuge des MKS-Ausbruchs in Deutschland Maßnahmen ergriffen. Südkorea hat ab sofort alle Schweinefleischimporte aus Deutschland verboten, damit fällt ein wichtiger Absatzmarkt im asiatischen Raum weg. Die Niederlande haben ein landesweites Transportverbot für deutsche Kälber verhängt. Transporte zur Schlachtung bleiben erlaubt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) rechnet damit, dass weitere Drittländer den Import von empfänglichen Tieren aus Deutschland (und deren Erzeugnissen) vorerst aussetzen werden und Sperren für Waren aus Deutschland verhängen. Eine Abschätzung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen kann das Bundeslandwirtschaftsministerium zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben.
Der Handel aus MKS-freien Gebieten in Deutschland ist laut BMEL im EU-Binnenmarkt weiterhin möglich. Dies geht auf das Regionalisierungsprinzip zurück, bei dem lediglich der Handel mit den Gebieten eines Landes unterbrochen wird, die von tierseuchenrechtlichen Beschränkungen betroffen sind. Exporte aus übrigen, seuchenfreien Gebieten sind weiterhin möglich.
Auf der Grünen Woche werden aufgrund der aktuellen Situation keine Klauentiere ausgestellt.
Die anzeigepflichtige Maul- und Klauenseuche (MKS) ist im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg in einem Wasserbüffelbestand ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die hochansteckende Viruserkrankung heute, am 10. Januar, offiziell bestätigt. Der Erreger konnte bei drei verendeten Wasserbüffeln in einem kleinen Weidebetrieb in Hönow nachgewiesen werden.
Vor Ort läuft derzeit die Aufarbeitung. Der Landkreis ist hierzu mit Behörden und Fachleuten, darunter dem FLI, im Austausch. Ein Krisenstab wird am 11. Januar zusammentreten, bei dem auch der Brandenburgische Landesbauernverband teilnehmen wird.
Um den betroffenen Betrieb wurden zwei Sperrkreise mit einem Radius von drei und zehn Kilometern eingerichtet, die auch die Landkreise Barnim, Oder-Spree sowie die Stadt Berlin betreffen. Innerhalb dieser Sperrzonen werden alle vorgesehenen Maßnahmen durch das zuständige Veterinäramt angeordnet, darunter die ordnungsgemäße Keulung der restlichen Wasserbüffel des Bestandes, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Wie dem Thüringer Bauernverband (TBV) vom Thüringer Sozialministerium mitgeteilt wurde, wird für das gesamte Land Brandenburg ab morgen der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden untersagt. Gleiches gilt auch für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierteilen und Gülle. Diese strenge Maßnahme ist notwendig aufgrund der hohen Kontagiosität des MKS-Virus und der dadurch möglichen schnellen Ausbreitung.
Die Ursache für den Erregereintrag ist bislang noch nicht bekannt. Im und um den Ausbruchsbestand sind alle notwendigen epidemiologischen Ermittlungen eingeleitet. Thüringen ist nach derzeitigem Kenntnisstand bisher nicht betroffen.
Das Thüringer Sozialministerium und der TBV rufen alle Betriebe, die empfängliche Tierarten halten, um höchste Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. Alle Erkrankungen, die auf Blauzungenkrankheit oder MKS hindeuten sollten schnellstmöglich vom Tierarzt/Veterinäramt abgeklärt werden. Zudem wird darum gebeten, Veranstaltungen, Märkte, Auktionen o. Ä. in nächster Zeit nicht zu besuchen bzw. abzuhalten. Das Thüringer Sozialministerium weist zudem darauf hin, dass auch wenn ein Auftrieb derzeit von der zuständigen Veterinärbehörde noch nicht untersagt wird, es jederzeit zu einer Bestandssperre kommen kann, so dass Ausstellungstiere evtl. nicht mehr abgetrieben werden dürfen.
Hintergrund zur MKS (Quelle: FLI)
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Deutschland und die EU sind amtlich anerkannt frei von MKS; die letzten Fälle in Deutschland traten 1988 auf. MKS kommt jedoch in Teilen der Türkei sowie in vielen Ländern Afrikas und Asiens nach wie vor endemisch vor. Illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern stellen eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar. Das Verfüttern von Speiseabfällen ist streng verboten. Die Missachtung dieses Verbots führte im Jahr 2001 zu einem verheerenden Seuchenzug in Großbritannien mit Folgeausbrüchen in anderen europäischen Ländern.
Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch bestünde jedoch auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland keine Gefahr.
Für erkrankte Tiere gibt es keine Behandlungsmöglichkeit. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Auch Klauentiere in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung des Seuchenbetriebes müssen zumeist getötet werden. Ställe, Fahrzeuge und Geräte müssen gründlich desinfiziert werden. Eine Notimpfung gefährdeter Tierbestände ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Seit dem 7. März 2025 gilt offiziell die Herabstufung des Wolfes von "streng geschützt" zu "geschützt" in der Berner Konvention. Daraus folgend muss auch die FFH-Richtlinie entsprechend angepasst werden.
Mit dieser Forderung und weiteren Schritten auch in Richtung der neuen Bundesregierung hat sich der Deutsche Bauernverband mit einer Pressemeldung zu Wort gemeldet.
Ein Vorschlag zur FFH-Richtlinie wird im Laufe des Monats März erwartet.
Am 6. März fand im Haus der Grünen Verbände der Fachausschuss Ökologischer Landbau nach langer Pause wieder statt. Als Referenten waren Anja Nußbaum die zur aktuellen Agrarpolitik referierte und Wolfram Dienel, Referent für Ökolandbau beim Deutschen Bauernverband dabei.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat sein Merkblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ überarbeitet.
Die Befreiung der Betriebe bis 10 Hektar wird noch einmal klargestellt, da Fachrecht als auch KULAP und die soziale Konditionalität davon nicht ausgenommen sind. Für die einzelnen GLÖZ-Standards werden weiterführende Erläuterungen vorgenommen und auf die Ausnahmeregelungen laut Landesverordnung ThürGAPVO verwiesen.
Am 4. März 2025 fand in Mühlhausen das jährliche Treffen der Arbeitsgruppe „Schwarzwildmanagement rund um den Hainich“ statt.
Diese wird vom Schwarzwild-Kompetenzzentrum koordiniert und verfolgt das Ziel, die Schwarzwildbestände im Bereich des Hainichs weiter zu reduzieren und so die in der Vergangenheit aufgetretenen hohen Wildschäden dauerhaft zu verringern. Auch aufgrund der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest ist eine weitere Absenkung der Schwarzwildbestände zwingend nötig.
Neben den ortsansässigen Kreisbauernverbänden und Kreisjägerschaften nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, des Nationalparks Hainich sowie von ThüringenForst teil.
Zunächst gab Dr. Jochen Schaub, Sachgebietsleiter Management und Infrastruktur im Nationalpark Hainich, einen Überblick über die Jagdstrategien und die Streckenergebnisse im Nationalpark. Unter anderem durch den Einsatz von Saufängen und Nachtzieltechnik konnten die Streckenergebnisse beim Schwarzwild auf dem Gebiet des Nationalparks in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden. Dies führt auch zu einer deutlichen Verringerung der Wildschäden in den umliegenden Bereichen. Die aktuelle Jagdstrategie des Nationalparks wird von allen Beteiligten als sehr positiv wahrgenommen.
Im Anschluss berichtete Dr. Ulrike Bange vom Landesamt für Verbraucher über das aktuelle Seuchengeschehen der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland und Europa. Dabei ist vor allem das Ausbruchsgeschehen in Hessen besonders besorgniserregend. Dort wurden seit dem Seuchenausbruch im Juni 2024 bereits mehr als 1300 ASP-Fälle bestätigt. Erfolgreich konnte aus Brandenburg berichtet werden. Dort wurden die eingerichteten Sperrzonen inzwischen deutlich reduziert.
Zum Abschluss des Treffens resümierten alle Teilnehmer, dass durch die Gründung der Arbeitsgruppe im Jahr 2022 ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden ist und dieser gemeinsame Weg dauerhaft weiter beschritten werden muss.
Am 11. März lädt die Vereinigung der landwirtschaftlichen Direktvermarkter Thüringens e.V. gemeinsam mit der Agrargenossenschaft Bösleben zum Stammtisch der Thüringer Direktvermarkter ein. Die Veranstaltung beginnt um 15:30 Uhr mit einer kurzen Vorstellung der Thüringer Tourismus GmbH als neuer Kooperationspartner der Vereinigung. Anschließend findet eine Betriebsbesichtigung der Agrargenossenschaft statt, welche mit einem Imbiss und Vernetzung abgerundet wird.
Das Programm finden Sie hier.
Interessierte Direktvermarkter melden sich bitte bis zur ersten Märzwoche unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter Tel.: +49 (0)361 262 532 81 an.
Vom 25. bis 27. Februar fand in Sevilla das Kick-off-Meeting zur Erarbeitung der Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock (UCOL) statt, die ein wesentlicher Bestandteil der am 4. August 2024 in Kraft getretenen überarbeiteten Industrieemissionsrichtlinie (IED) sind. Das Treffen stellt den offiziellen Beginn der Entwicklung einheitlicher Betriebsregeln für die intensive Haltung von Schweinen und Geflügel innerhalb der Europäischen Union dar.
Die über 50 Experten vor Ort und die rund 80 online zugeschalteten Teilnehmer setzten sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Industrie, Umwelt-Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und verschiedenen Abteilungen der Europäischen Kommission zusammen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) nahm mit zwei Experten über die Delegation von Copa-Cogeca teil. Ziel des Treffens war es, den Rahmen für die Ausarbeitung der UCOL festzulegen. Diese zielen darauf ab, die Emissionen aus der intensiven Tierhaltung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz zu verbessern. Aus Sicht der Landwirtschaft kommt es bei den weiteren Ausarbeitungen darauf an, auf Machbarkeit, Praktikabilität und Bezahlbarkeit der Maßnahmen zu achten. Das gilt umso mehr, als durch die überarbeitete IED die Größenordnungen der einzubeziehenden Betriebe deutlich herabgesetzt worden sind. Die neuen Betriebsregeln sollen anhängig von der Größe der landwirtschaftlichen Betriebe spätestens zwischen 2030 und 2032 verbindlich werden.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) hat die aktuellen Nmin-Richtwerte für Thüringer Flächen veröffentlicht.
Die Richtwerte des TLLLR sind außerhalb der Nitratkulisse verpflichtend zu verwenden, wenn keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen. Werden eigene Nmin-Proben gezogen und liegen mehrere Untersuchungsergebnisse pro Schlag oder pro Bewirtschaftungseinheit vor, ist der Mittelwert der Untersuchungsergebnisse anzusetzen.
Die Richtwerte sind auf der Homepage des TLLLR zu finden.
Fludioxonil schützt Saatgut vor Pilzkrankheiten wie Schneeschimmel, Fusarium und Septoria. Es sichert die Erträge von Getreide und Raps in der Keimlingsphase. Weil Fludioxonil als „endokriner Disruptor“ eingestuft wurde, steht zu befürchten,
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In den letzten Wochen haben mehrere Agrargenossenschaften und GmbH´s Anhörungsschreiben zur Prüfung der Junglandwirteprämie erhalten. Sie wurden darüber informiert, dass diese in dem letzten Jahr bzw. in den letzten beiden Jahren
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Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum informiert aktuell über die KULAP-Antragstellung 2025. Die Informationsübersicht soll dazu dienen, dass sich die Betriebe bereits jetzt über die möglichen Optionen zur Antragstellung informieren können.
Die Antragstellung für das KULAP beginnt voraussichtlich ab dem 18. März 2025.
Folgende Optionen bestehen in diesem Jahr:
1. KULAP 2014
Betriebe, die 2026 noch laufende Verpflichtungen des KULAP 2014, hier ausschließlich Ökolandbau haben, können für die Einführungsförderung und für die Beibehaltungsförderung des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.
2. KULAP 2022
Die Grundlage für die Antragstellung bilden die Förderrichtlinie KULAP 2022 in Verbindung mit der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des KULAP 2022.
Ausdehnungsanträge
Im Rahmen des KULAP 2022 können Betriebe mit laufenden Verpflichtungen für die Maßnahmen Einführungsförderung (ÖL1, ÖL3) und Beibehaltungsförderung (ÖL2) des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.
Maßnahmenwechsel
Maßnahme K1 – Artenreiches Grünland (6 Kennarten) in die Maßnahmen ÖL1 bzw. ÖL3 – Einführung Ökologischer Landbau oder Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau sofern die Vorgaben nach Anlage 4 der Förderrichtlinie KULAP 2022, insbesondere zu Restlaufzeiten, erfüllt sind.
Rotation bzw. Flächenwechsel
Für die Maßnahmen R – Rotmilanschutz, RA – Ackerrandstreifen,
ST – Schonstreifen/Schonflächen, F1 – Feldhamsterschutz Stoppelbrache und F3 – Feldhamsterschutz – Feldhamsterstreifen
Änderung der Leistungsparameter
Sofern von einem der Beteiligten (UNB, Landwirt) eine erneute Abstimmung gewünscht wird
Neuverpflichtungen im KULAP 2022
Neuanträge für einen ab 2026 beginnenden neuen zweijährigen Verpflichtungszeitraum können für die Maßnahme ÖL3 – Einführung ökologischer Landbau gestellt werden.
Anschlussverpflichtungen im KULAP 2022
Es kann eine Verpflichtung mit einem neuen dreijährigen Verpflichtungszeitraum für die Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau beantragt werden, sofern die damit einzugehende neue Verpflichtung unmittelbar an eine nach regulärem Verpflichtungszeitraum auslaufende Verpflichtung der Förderung des Ökologischen Landbaus aus dem KULAP 2014 anschließt.
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma GIS GmbH eine Rahmenvereinbarung bezüglich einer Software zur einfachen Berechnung der Grundsteuerbeträge geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen beim Programm GIS-Grundsteuer 2025.
Die Reform der Grundsteuer geht nun in die 2. Halbzeit und beschert den Landwirten wieder zusätzliche zeitaufwendige Arbeit im Büro. Die ersten ungeduldigen Verpächter stehen mit ihren Grundsteuerbescheiden vor der Tür und begehren eine zügige Erstattung ihrer Steuerzahlung.
Nun heißt es sich einarbeiten in die Steuerberechnung: Ertragsmesszahl, Messbetrag Hebesatz! Jeder Bescheid, praktisch fast jedes Pachtflurstück müsste geprüft werden. Man möchte nicht zu viel Steuer erstatten und auch seinen Verpächtern gegenüber gerecht sein.
Mit der Software GIS-Grundsteuer 2025 erledigen Sie die Nachberechnung der Steuerbeträge für die Verpächter und die Auszahlung in den kommenden Jahren effektiv und zeitsparend. UND! Sie haben auch ein gutes Gefühl, die Steuerlast der kommenden Jahre minimiert zu haben, da alle Steuermessbeträge überprüft sind.
Das GIS Grundsteuermodul bietet effiziente Funktionen und löst Ihr Problem binnen weniger Arbeitsstunden.
1. Woher bekomme ich die Daten zu den Flächen und der Nutzung?
Alles, was Sie brauchen, erhalten Sie mit den ALKIS-Daten von der TBV-Service und Marketing GmbH. Soweit noch nicht vorhanden, besorgen Sie sich die aktuellen ALKIS-Daten mit Angaben zum Eigentümer, tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung. Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefonnummer +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden.
Die Übernahme zum Verpächter erfolgt per Mausklick. Sie müssen keine einzige Zahl zu den Flurstücken erfassen. Damit vermeiden Sie auch Tippfehler bei Flurstücken, Flächen und der EMZ.
2. Woher bekomme ich die EMZ und die Größe der Teilflächen?
Die EMZ werden aus den ALKIS-Daten flächengenau berechnet. Zusätzlich zeigt Ihnen die Software die EMZ und die Klassifizierung aus dem Grundsteuerviewer. Genau diese EMZ-Werte hat der Eigentümer mit seiner Grundsteuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt und diese sind somit Basis der Grundsteuer-Berechnung geworden.
3. Wie soll ich die ganze Arbeit in der kurzen Zeit bewältigen?
Mit der Software GIS-Grundsteuer 2025 werden Sie die Berechnungen bald meistern können, da alle Daten zu den Flurstücken automatisiert erzeugt werden. Bankdaten werden aus der bestehenden Pachtverwaltung oder einer SEPA-Datei übernommen. Sie müssen praktisch keine Daten erfassen. Sie können pro Stunde ca. 30 bis 50 Flurstücke abarbeiten. Nutzen Sie Ihre knappe Zeit, um die tatsächliche Nutzung und die EMZ bei Problemflächen exakt zu bestimmen und somit Steuern zu sparen, anstatt stundenlang nur Standardfälle einzugeben und nachzurechnen.
4. Wie erfolgt die Erstattung an die Verpächter?
Das funktioniert per SEPA-Datei. Sie können somit alle Zahlungen automatisiert in den folgenden Jahren managen. Aufteilung auf Miteigentümer oder beliebige Zahlungstermine sind einfach einzurichten. Auch Ihre eigenen Grundsteuerzahlungen können Sie so gleich mit organisieren.
5. Wie kann ich das Programm GIS-Grundsteuer sonst nutzen?
Sehr vielseitig! Eigentumsflächen können Sie nach Bedarf erfassen und für Nacherklärungen oder bei Grundstückserwerb an ELSTER senden. Unabhängig davon haben Sie eine gute Aufstellung Ihrer Eigentumsflächen. Die Daten können weiter verwendet werden für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Förderanträge oder für die Bank bei Kreditverhandlungen.
Für weitergehende Informationen steht Michael König, Telefon: +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Ansprechpartner zur Verfügung.
Am 7. und 8. März veranstaltet die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft (ThAGIL) die 11. Oßmannstedter Gespräche. Die Veranstaltung findet anlässlich des 100. Todestages von Ferdinand Gerstung, dem Begründer des Deutschen Bienenmuseums, erstmalig in Weimar und nicht wie gewohnt in Oßmannstedt statt. Auf der zweitägigen Jubiläumsveranstaltung bietet sich die Möglichkeit, tiefe Einblicke in das Leben und Wirken des Bienenforschers zu erhalten und darüber hinaus über aktuelle und brisante Themen aus der Landwirtschaft informiert zu werden.
Am 7. März ist eine spannende Abendveranstaltung geplant, mit Buchvorstellung und -lesung sowie der Eröffnung einer neuen Dauerausstellung zum Thema "Bienen - eine Verbindung von Landwirtschaft und Artenschutz".
Das Hauptevent findet am 8. März statt. Zur Eröffnung wird eine Gedenktafel zu Ehren Ferdinand Gerstungs eingeweiht und Grußworte der Ehrengäste, darunter der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V. Torsten Ellmann, der Thüringer Umweltminister Tilo Kummer und die Vizepräsidentin des Thüringer Bauernverbandes Doreen Rath, an die Anwesenden gerichtet.
Abgerundet wird die Veranstaltung mit Fachvorträgen von renommierten Referenten, wie Falk Böttcher oder Dr. Christian Schmid-Egger.
Zu diesen beiden Veranstaltungen laden wir Sie ganz herzlich ein. Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie im beigefügten Flyer.
Treffpunkt: 7. März 2025 ab 18.00 Uhr im Saal des Deutschen Bienenmuseums in Weimar
Treffpunkt: 8. März 2025 ab 9.00 Uhr im Deutschen Bienenmuseum in Weimar (hier die Tagesordnung)
Neben der erreichten Klarstellung in Sachen Düngung ist auf eine weitere Änderung hinzuweisen, die seit dem 01. Januar 2025 gilt:
Nach § 10 Düngeverordnung (DüV) hat der Betriebsinhaber innerhalb von 14 Tagen (zuvor waren es nur zwei Tage) nach jeder Düngemaßnahme für alle Schläge bzw. alle Bewirtschaftungseinheiten folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:
Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung (nach letzter Weidenutzung auf der Fläche im Kalenderjahr) aufzuzeichnen.
Die entsprechende Fachinformation ist hier.
Nach zahlreichen Gesprächen und Schreiben des Thüringer Bauernverbandes gibt es nun eine Lösung bei der Problematik „Düngeverbot aufgrund des Bodenzustandes“:
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) lässt mit einem Schreiben vom 17. Februar verkünden, dass eine Präzisierung bei der Begrifflichkeit „gefrorener Boden“ im Hinblick der Düngeverordnung bzw. des Verbotes der Aufbringung von Düngemitteln auf gefrorenem Boden vorgenommen wurde. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wurde angewiesen, den entsprechenden Passus in den Fachinformationen und auf seiner Homepage aufzunehmen und in der Fläche anzuwenden.
Im Einzelnen wird folgender Auslegungshinweis ergänzt werden:
Achtung! Es gilt jedoch uneingeschränkt:
Mit dieser Festlegung können unter Einhaltung der düngerechtlichen Vorgaben zur Ausbringung von Düngern gleichzeitig Strukturschäden des Bodens im Sinne des Bodenschutzes vermieden werden, so das TMWLLR weiter.
Das Schreiben ist als PDF-Dokument hier beigefügt.
Die entsprechende Fachinformation des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gibt es hier.
Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde auch für das Jahr 2025 das Flächenregister in PORTIA für die KULAP-Nachweisführung ausgesetzt. Hintergrund ist die unzureichende Programmierung des Nachweistools, notwendige Doppelerfassungen von
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Zu einem sehr kurzfristigen Treffen kam es am Freitag (21. Februar) zwischen dem Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) und Staatssekretär Markus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR). Hintergrund waren die Äußerungen von Ministerin Colette Boos-John zur Regierungsmedienkonferenz zum Flächenregister. Ihre Formulierung zur diesjährigen Nachweisführung im Bereich der KULAP-Maßnahmen mit dem angedachten Flächenregister glich inhaltlich den Formulierungen 2024 und wurde dennoch als Bürokratieabbau deklariert. Zweites großes Thema im Gespräch mit Sts. Malsch war die finanzielle Ausstattung der Ausgleichszulage (AGZ) ab 2026. Für den fachlichen Part waren Thomas Lettau und Dr. Steffi Bunzol vom Landwirtschaftsministerium mit am Tisch.
Astrid Hatzel, Vorsitzende der IG BENA, erläuterte, dass die Formulierungen im deutlichen Widerspruch zum aktuellen Willen der Regierung stehen. Es braucht eine praxistaugliche Lösung. Hatzel betonte, dass die eingereichte Petition auch weiterhin verfolgt und der Anhörungstermin erwartet wird. Klar scheint, dass viel im Hintergrund im Ministerium in Bewegung sei, jedoch kommunikativ Nachholbedarf besteht. Zum Flächenregister als Nachweisinstrument bekräftigt Thomas Lettau, dass dieses auch in diesem Jahr kein Landwirt nutzen muss. Auch für die Folgejahre soll die Freiwilligkeit bestehen. Es sind vielfältige andere Möglichkeiten zur Nachweisführung zugelassen, dennoch arbeite man weiter an dem Tool, um diese Datenplattform als Ausgangspunkt für die vielfältig von der EU- als auch Bundesbehörden geforderten Dokumentationspflichten nachkommen zu können. Als AG Antragstellung und Kontrollen, wo sowohl Vertreter des Thüringer Bauernverbandes als auch der IG BENA vertreten sind, werden wir den Prozess kritisch prüfen, notwendige Praxistauglichkeit einfordern und stetig die Wirtschaftlichkeit für alle Seiten anmahnen.
Zum Thema AGZ waren die Informationen seitens des TMWLLR nicht so positiv. Ab 2026 soll das Jahresvolumen von 20 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro sinken. Rein vom Fördertopf gehe nur eine Finanzierung aus dem ELER heraus. Allgemein bekannt ist, dass der Verteilungsschlüssel seit dieser Förderperiode zuungunsten der neuen Bundesländer sich entwickelt und die Vielfalt an Förderprogrammen, welche bedient werden müssen, zugenommen hat. Um die AGZ auf dem alten Niveau mit ca. 20 Mio. Euro zu halten, ist eine politische Entscheidung notwendig. Als IG BENA haben wir hierzu den Kontakt zum Ministerpräsidenten aufgenommen, steht doch im Koalitionsvertrag eindeutig der Erhalt der AGZ.
Auch in diesem Jahr bietet der Fachbereich 4 des Deutschen Bauernverbandes (DBV) den Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden wieder die Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Informationsrunden zur Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2025 an. Erneut finden die Info-Runden
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Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma Tyczka Energy GmbH die Rahmenvereinbarung verlängert. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes (TBV) besondere Konditionen einzuräumen.
Alle TBV-Mitglieder, die einen Versorgungsvertrag mit der Tyczka Energy GmbH haben, oder zukünftig von Tyczka Energy versorgt werden wollen, genießen Konditionsvorteile beim Bezug von Flüssiggas sowohl im Bereich Brenngas, wie auch beim Treibgas in Flaschen, beispielsweise für Gabelstapler.
Mit der Firma Tyczka Energy GmbH bauen Mitglieder auf einen starken Partner, der sie kompetent und zuverlässig unterstützt. Das Unternehmen ist einer der führenden Flüssiggasversorger Deutschlands und baut auf 100 Jahre Kompetenz und Erfahrung. Die exzellenten Lagerkapazitäten stellen die flächendeckende Versorgung der Mitglieder sicher.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner Herrn Martin Beier, Regionalleiter Thüringen der Tyczka Energy GmbH, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: +49 (0)172 730 49 72
Weitere Informationen:
Im August letzten Jahres wurde in Thüringen der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) festgestellt. Somit hat Thüringen den Status „frei von BTV“ verloren. Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen (Bartmücken) auf Wiederkäuer übertragen. Mit Beginn des Frühjahrs und dem damit verbundenen Beginn der Aktivität der Vektoren wird eine neue BTV-3 Erkrankungswelle in Thüringen erwartet.
Zum Schutz der Tierbestände ist die Impfung gegen BTV-3 seit letztem Jahr möglich. Diese Impfung ist das Mittel der Wahl, um die Tiere vor schwerer Krankheit und Tod zu schützen und die Weiterverbreitung der Seuche einzudämmen.
Im Frühling beginnt die nächste Gnitzensaison. Es wird daher dringend empfohlen, mit der Durchführung der Bestandsimpfungen empfänglicher Tiere bereits jetzt, rechtzeitig vor Beginn des Frühjahres, zu beginnen.
Bei der Durchführung der diesjährigen BTV-3 Impfungen in Thüringen ist jedoch unbedingt folgende neue Entwicklung zu beachten:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat seit Juni 2024 per Verordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet (BTV-3-ImpfgestattungsV). Daher können Impfungen gegen BTV-3 aktuell mit folgenden Impfstoffen vorgenommen werden:
Die BTV-3-ImpfgestattungsV des BMEL wurde bereits vor einer möglichen Zulassung der vorgenannten Impfstoffe erlassen, um eine Immunisierung der Tierbestände vor Ausbruch einer zu erwartenden Infektionswelle zu ermöglichen und die Tierbestände somit wirksam vor den Folgen der Krankheit zu schützen.
BMEL informierte nun die Länder darüber, dass in den nächsten Wochen mit der Zulassung der beiden Impfstoffe Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. und Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. gerechnet werden kann. Sobald die Zulassung eines dieser Impfstoffe erfolgt ist, ist eine Impfung auf Grundlage der BTV-3-ImpfgestattungsV nicht mehr möglich.
Das heißt, sobald ein zugelassener Impfstoff für die Tierärzte verfügbar ist, können alle übrigen in der Verordnung genannten Impfstoffe nicht mehr verwendet werden.
Bereits vor Bekanntmachung einer Zulassung eines Impfstoffes in den Praxen vorhandene Bestände dürfen jedoch aufgebraucht werden und die Eintragung in die HI-Tier-Datenbank wird auch für einen begrenzten Zeitraum weiter möglich sein.
In Bezug auf die Grundimmunisierung empfänglicher Tiere ist Folgendes zu beachten: Besteht die Grundimmunisierung laut Herstellervorgabe aus zwei Applikationen von Impfdosen in einem vorgegebenen Abstand, so kann diese Grundimmunisierung entsprechend der Herstellerangaben abgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass zwischen der Applikation der ersten und der zweiten Dosis ein anderer geeigneter Impfstoff zugelassen wird.
Unabhängig von der Wahl des Impfstoffes wird empfohlen, die BTV-3 Impfung aller empfänglichen Tiere so schnell wie möglich durchzuführen, um die Tierbestände rechtzeitig vor Beginn der Erkrankungssaison zu schützen.
Hintergrundinformationen:
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virale Infektionskrankheit, die insbesondere für Schafe und Rinder gefährlich ist. Der krankheitsauslösende Erreger ist das Blauzungenvirus (engl. "Bluetongue virus", kurz BTV). Das Virus wird durch Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen und tritt daher besonders saisongebunden vom späten Frühling bis in den Herbst auf. Auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer sind für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Von dem Erregervirus wurden bislang 24 sogenannte Serotypen entdeckt. Aktuell ist insbesondere der Serotyp 3 (BTV-3) von Bedeutung.
Die Blauzungenkrankheit, speziell der Serotyp BTV-3, hat sich seit Oktober 2023 in den Niederlanden, Belgien und auch in Deutschland von Nordwesten kommend in Richtung Thüringen ausgebreitet. Derzeit verfügt kein Bundesland mehr über den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24).
Die Krankheit ist in allen EU-Mitgliedsstaaten meldepflichtig. Es handelt sich um eine Seuche der Kategorie C.
Für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit können Tierhaltende eine Beihilfe für die 1. bis 10. Impfung je Betrieb und Jahr von 5 Euro und für jede weitere Impfung von 2 Euro beantragen (die Zahl der insgesamt je Betrieb und Jahr beihilfefähigen Impfungen ist auf das 2fache der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Rinder bzw. Schafe/Ziegen begrenzt).
Wichtige Informationen zur Gewährung der Beihilfe erhalten Sie bei der Thüringer Tierseuchenkasse.
Nach zahlreichen Gesprächen und Schreiben des Thüringer Bauernverbandes gibt es nun eine Lösung bei der Problematik „Düngeverbot aufgrund des Bodenzustandes“:
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) lässt mit einem Schreiben vom 17. Februar verkünden, dass eine Präzisierung bei der Begrifflichkeit „gefrorener Boden“ im Hinblick der Düngeverordnung bzw. des Verbotes der Aufbringung von Düngemitteln auf gefrorenen Boden vorgenommen wurde. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wurde angewiesen, den entsprechenden Passus in den Fachinformationen und auf seiner Homepage aufzunehmen und in der Fläche anzuwenden.
Im Einzelnen wird folgender Auslegungshinweis ergänzt werden:
Achtung! Es gilt jedoch uneingeschränkt:
Mit dieser Festlegung können unter Einhaltung der düngerechtlichen Vorgaben zur Ausbringung von Düngern gleichzeitig Strukturschäden des Bodens im Sinne des Bodenschutzes vermieden werden, so das TMWLLR weiter.
Das Schreiben ist als PDF-Dokument hier beigefügt.
Kontakt
André Rathgeber
Referent für Pflanzenbau, Umwelt und Ökologischer Landbau
Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt
Telefon: +49(0) 361 262 53 206
Mobil: +49(0) 173 180 36 98
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Vorstand des Thüringer Bauernverbandes hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag (13. Februar) zu den Entschädigungsrichtsätzen für das Jahr 2025 diskutiert. In Anbetracht der gestiegenen Kosten wurden die Entschädigungsrichtsätze entsprechend
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Am 14. Februar fand das traditionelle Treffen der drei Vorstände der Bauernverbände Eisenberg/ Jena/ Stadtroda, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt statt.
In diesem Jahr oblag die Organisation des Informations- und Erfahrungsaustausches mit Blick auf Aktivitäten im Jahr 2025 dem Bauernverband Eisenberg/ Jena/ Stadtroda.
Ein konstruktiver Austausch und klare Worte in Richtung Agrarpolitik des Freistaates Thüringen und bundesweit wurden mit der Vizepräsidentin des Thüringer Bauernverbandes, Doreen Rath, gefunden, die der Einladung in die Runde der ostthüringischen Betriebsleiter gefolgt war. U.a. wurden die anvisierte Einführung eines Flächenregisters, die Optimierungsmöglichkeiten der Instrumente der internen Mitgliederinformation im Verband, die Notwendigkeit der flächendeckenden Internetanbindung sowie die Grundsteuerthematik diskutiert.
Vonseiten der eingebundenen Ausbildungsbetriebe wurde die Umsetzung der Aktivitäten der vier Ausbildungsverbünde in den drei Landkreisen sehr positiv gewertet. Diese Arbeit zugunsten der Ausbildungsqualität soll fortgesetzt werden. Für das koordinierend wirkende Kooperationsprojekt über die LEADER-Förderung wird aktuell eine Verlängerung verhandelt.
Zur ersten Biogasfachtagung in diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf dem Thema "Wechsel vom alten in das neue EEG". Aus verschiedenen Blickwinkeln, ob Energieversorger, Projektbüro oder Berater, wird berichtet.
Der Fachverband Biogas wird zu den aktuellen Entscheidungen zum Biomassepaket informieren und sowohl die Firma C.A.R.M.E.N. als auch die GraNott Gas GmbH werden zu Erfahrungen mit verschiedenen Einsatzstoffen berichten.
Die Gemeinschaftstagung des Fachverbandes Biogas e.V. Regionalgruppe Thüringen, des Thüringer Bauernverbandes sowie des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum findet am 27. März im Schützenhaus Stadtroda „Zur Louisenlust“ statt.
Anmeldungen zur Tagung und das Programm finden Sie hier.
Am Rande des Bundesrates haben die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Flächenländer eine grundlegende Reform der europäischen Agrarpolitik gefordert. In einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission fordern die Regierungschefin und die Regierungschefs von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine transparente, unbürokratische und zukunftsfeste Agrarpolitik, die den ländlichen Raum nachhaltig stärkt und gleichzeitig wirtschaftliche Sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe unabhängig ihrer Größe gewährleistet.
„Der ländliche Raum ist von zentraler Bedeutung für ein leistungsfähiges und nachhaltiges Europa. Seine Stärkung ist der Schlüssel für Europas Zukunft“, so Thüringens Ministerpräsident und derzeitiger MPK-Ost-Vorsitzender, Mario Voigt. Die ostdeutschen Flächenländer seien in besonderem Maße geprägt vom ländlichen Raum.
„Diese Regionen laufen nicht ‚unter ferner liefen‘! Sie sichern unsere Lebensgrundlagen und sind darüber hinaus europäische Innovations- und Industrieschwergewichte. Gleichzeitig stehen die Menschen und die Betriebe vor enormen Herausforderungen, denen die zukünftige Agrarpolitik der EU stärker begegnen muss“, betont Mario Voigt.
Die Ministerpräsidenten sowie die Ministerpräsidentin der ostdeutschen Flächenländer skizzieren in ihrem Schreiben konkrete Handlungsoptionen und betonen die Dringlichkeit eines Umsteuerns. „Nur, wenn der ländliche Raum mit seinen Potenzialen ernst genommen wird, kann Europa gestärkt aus den aktuellen Herausforderungen hervorgehen“, so Voigt. „Die Menschen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten – aber unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen neben Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit vor allen Dingen zielführende, wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Kurz gesagt: Mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine angemessene finanzielle Unterstützung!“
Forderungen der ostdeutschen Flächenländer im Überblick:
Das Schreiben an die EU-Kommission stellen wir Ihnen hier in voller Länge zur Verfügung.
Die Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von stationären und fahrbaren Maschinen steigt dauerhaft, ebenso deren Komplexität. Unterschiedliche Situationen erfordern die Reparatur defekter Maschinen oder deren Ersatz bei einem Totalausfall. Inflationsbedingt führt dies zu höheren Material-, Lohn- und Wiederbeschaffungskosten. Um diese wirtschaftlichen Folgen abzufedern, bietet die Maschinenbruchversicherung für stationäre, fahrbare und transportable Maschinen eine individuell anpassbare Lösung.
Was könnte alles passieren?
Was ist versichert?
Die Maschinenbruchversicherung schützt vor unvorhergesehenen Sachschäden durch:
Versichern Sie Ihre fahrbaren landwirtschaftlichen Maschinen individuell nach Ihren Bedürfnissen, wie bei Kraftfahrzeugen. Auf Wunsch ergänzen Sie die Maschinenbruchversicherung stationärer Maschinen durch eine Maschinen-BU, die entgangenen Gewinn und laufende Kosten bei Maschinenstillstand abdeckt.
Highlights auf einen Blick:
Die Maschinenbruchversicherung der R+V stellt eine wesentliche Absicherung für Betriebe dar, die auf moderne Technik und Maschinen angewiesen sind. Durch flexible und individuell gestaltbare Lösungen schützen Sie Ihren Betrieb sicher vor den finanziellen Folgen von Maschinenbruch und Betriebsunterbrechungen.
Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter Firmenkunden – Landwirtschaftliche Versicherungen – AgrarPolice – Technische Versicherung.
Am 13. Februar fand im Bürgerhaus in Apfelstädt die alljährliche Saatbaukonferenz des Saatbauverbandes Sachsen-Thüringen statt. Als Gäste konnten Marcus Malsch, Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum (TMWLLR), Dr. Gerhard Schilling, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsche Saatguterzeuger e.V. (BDS), Sigrun Köhler, verantwortlich für den Bereich Saatgut im TMWLLR, Lutz Rödiger von der Anerkennungsstelle Thüringen sowie Vertreter der Partnerverbände aus Niedersachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt begrüßt werden.
Der Vorsitzende des Saatbauverbandes Sachsen-Thüringen Jens Bauersfeld erläuterte in seinem Geschäftsbericht die Bedeutung der Verbandsarbeit für die Saatguterzeuger, die nach wie vor essentiell ist. Der fortwährende Kontakt zur Politik und zu Mitarbeitern der Ämter sowie der Austausch mit den Partnerverbänden aus dem Bundesgebiet ermöglichen es immer wieder, die Belange der Saatgutwirtschaft an zentraler Stelle anzubringen. Denn davon ist Bauersfeld überzeugt, zertifiziertes Saatgut ist die Grundlage einer erfolgreichen Pflanzenproduktion und Ernährungssicherheit und das muss immer wieder in das Bewusstsein zurückgeholt werden. Passenderweise wurde vom Saatbauverband der neue Staatssekretär für Landwirtschaft in Thüringen, Marcus Malsch eingeladen ein Grußwort zu halten. Wichtig sei ihm der direkte Draht zur Basis. Die überbordende Bürokratie muss endlich angepackt werden, damit Landwirtinnen und Landwirte ihrer eigentlichen Tätigkeit nachkommen können und nicht stundenlang am Schreibtisch sitzen und Formulare ausfüllen müssen, so Malsch weiter. Er nahm sich für den Saatbauverband Zeit und sprach mit Praktikern über die aktuelle Entwicklung in der Saatgut- und Landwirtschaft. Es ist in Planung mit der Thüringer Landwirtschaftsministerin Colette Boss-John, demnächst einen Mitgliedsbetrieb anzusehen. Das Angebot unsererseits aus dem Glückwunschschreiben zu ihrem Amtsantritt nahm Sie damit dankend an. Der Minister für Umwelt und Landwirtschaft Georg-Ludwig von Breitenbuch aus Sachsen erhielt seitens des Saatbauverbandes ebenfalls ein Glückwunschschreiben zum Amtsantritt mit einer Einladung zu einem Betriebsbesuch, welches bisher allerdings unbeantwortet blieb.
Im Anschluss sprach der Vorsitzende des BDS, Dr. Gerhard Schilling zu den Anwesenden. Er ging u.a. darauf ein, dass die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Saatgut mit der Möglichkeit einer Beizung und der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln einhergeht. Doch die derzeitige politische Lage macht ihm diesbezüglich wenig Hoffnung. Er verwies auf die politische Arbeit des BDS auf Bundesebene mit Unterstützung der Landesverbände. Erst kürzlich wurde mit anderen Verbänden auf das Thema Fludioxonil und dessen Bedeutung für die Landwirtschaft hingewiesen.
Im Anschluss daran machte Dr. Christodulos Pringas, Leiter des Bereichs Beize der Syngenta Agro GmbH, Ausführungen zur aktuellen Situation bei den Saatgutbeizen. Ganz klare Aussage von ihm, die Bearbeitungszeit für Zulassungen von Wirkstoffen von durchschnittlich 27 Monaten führt zu extremen Verzögerungen, Doppelarbeit und finanziellen Verlusten bei den Herstellern. Die „Übervorsicht“ in Deutschland führt dazu, dass immer weniger Wirkstoffe zur Verfügung stehen, obwohl es ökonomisch tragfähige und sichere Alternativen gäbe. Auf Anfrage teilt er mit, dass sich deswegen die Syngenta nicht aus dem europäischen Markt zurückzieht.
Darauf folgte Carolin Weimar-Bosse vom Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz, welches am Julius-Kühn-Institut angesiedelt ist. In ihrem Vortrag mit dem Titel „Qualitätssicherung bei der Beizung“ gab sie einen Überblick über die rechtlichen Regelungen sowie Zertifizierungen rund um Beizanlagen und welche Entwicklungen es gibt.
Lutz Rödiger vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum analysierte in Personalunion für die sächsischen Kollegen die Ergebnisse der Feldbesichtigung und Saatgutprüfung des Erntejahres 2024. Erfreulicherweise hat sich die Vermehrungsfläche in Thüringen nach einem jahrelangen Tief bei rund 13.600 ha über die letzten fünf Jahre eingependelt. Ein leichter Flächenrückgang bei den Gräsern ist in beiden Bundesländern zu verzeichnen. Die Anerkennungsrate liegt in Sachsen bei 98,9 Prozent und in Thüringen bei 96,7 Prozent. Die Gründe für Aberkennung lagen beim Getreide, wie auch in den letzten Jahren, beim Auffinden von anderen Getreidearten. Bei der Wintergerste im Speziellen durch den Fund von Flugbrand.
Wir bedanken uns bei den zahlreichen Gästen und freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr, turnusgemäß wieder in Sachsen.
In der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift des Deutschen Bauernverbandes dbk 2/25 erwartet Sie ein umfassender Schwerpunkt zur Milchwirtschaft. Zudem haben wir für die anstehende Bundestagswahl die Parteien mit Fraktion im Deutschen Bundestag zum Programmcheck gebeten,
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Am 12. Februar fand eine Dialogveranstaltung der Kreisbauernverbände Altenburg und Greiz/Gera in Rückersdorf, mit den sieben Bundestagskandidaten der aktuell amtierenden Bundestagsparteien statt. Circa 40 Mitgliedsbetriebe folgten der Einladung. Zusätzlich wurden zwei Gäste willkommen geheißen, die ehemalige Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sowie Kieran Drake, stellvertretender Botschafter der britischen Botschaft. Nach der Begrüßung durch die beiden Vorsitzenden Tom Bauch (Kreisbauernverband Altenburg) und Gerd Halbauer (Kreisbauernverband Gera/Greiz) wurde die Moderation an Landwirtschaftsjournalist Frank Hartmann (Bauernzeitung) übergeben.
Dieser stellte alle Kandidaten nacheinander vor - Stephan Brandner (AfD), Elisabeth Kaiser (SPD), Cornelius Golembiewski (CDU), Frank Tempel (Die Linke), Marco Thiele (FDP), Bernhard Stengele (Bündnis 90/ Die Grünen) und André Polter (BSW).
Die Bundestagsabgeordneten positionierten sich kurz zu Ihrer Parteiphilosophie und beantworteten u.a. Fragen zu den Themenfeldern Entbürokratisierung, Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Mindestlohn, Ländlicher Raum und wirtschaftliche Fragen aus Sicht der Landwirtschaft.
In der ersten Februarwoche tagte das Präsidium der Landsenioren in Erfurt. Vorraniges Thema war die Präzisierung des Arbeitsplanes für 2025. Die neue Thüringer Landesregierung steht und die Zuständigkeiten stehen fest. Darauf sind die Termine und Aktivitäten der Thüringer Landsenioren nun ausgerichtet - neun zentrale Veranstaltungen werden im Jahr 2025 durchgeführt.
Zum 100-Tage-Programm der Regierung positionierten sich die Landsenioren mit einer klaren Meinung - der ländliche Raum bleibt das Problemkind.
Eine weitere Rolle spielt das Jubiläum "500 Jahre Bauernkrieg", zu dem es regionale Aktivitäten der Landsenioren geben wird.
Die Finanzen 2024 wurden abschließend behandelt, sie sind ausgeglichen.
Wichtig ist es, die Landseniorenarbeit flächendeckend für Thüringen zukünftig sicherzustellen. Dazu ist jeder Senior des ländlichen Raumes gern bei uns gesehen.
Die Tätigkeiten und die Termine der Thüringer Landsenioren sind ständig aktuell unter www.landsenioren-th.de abrufbar.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. Januar 2025 zu dem Anspruch einer Gewerkschaft auf digitalen Zugang zum Betrieb entschieden (1 AZR 33/24).
In erster Linie beantragte die Gewerkschaft die Herausgabe der dienstlichen elektronischen Adressen. Dies hat das Gericht
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Zum 1. Januar 2025 ist für die Beitragsberechnung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) das Standardeinkommen die Grundlage, das auf betriebswirtschaftlichen Daten beruht, die das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sowie das Thünen-Institut (TI) jährlich zur Verfügung stellen.
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Der Kurs "Zerlegung von Wild/ Schaf oder Ziege" von Landvolkbildung Thüringen bietet die Zerlegung gemeinsam mit erfahrenen Referenten. Dabei kann jeder sein Wild, Schaf oder Ziege mit Decke zur Zerlegung in unsere vorbereitete Fleischerwerkstatt unter den üblichen Hygienebedingungen mitbringen. Durch Vorführung des richtigen Zuschnitts und der Fleischreifung wird dargestellt, wie man eine größere Fleischausbeute erreichen kann.
Fachkräftemangel im Bereich Fleischerei? Das Angebot der Landvolkbildung Thüringen, in Kooperation mit der Ernst-Benary-Schule Erfurt, stellt den neuen Ausbildungsberuf des Fachpraktikers Fleisch für Thüringen vor.
Fachpraktiker werden in Deutschland Auszubildende genannt, die den theoretischen Anforderungen einer gängigen Berufsausbildung aufgrund einer Behinderung nicht gewachsen sind, so dass fachpraktische Inhalte der Ausbildung stärker gewichtet werden, während die Fachtheorie reduziert wird. Die Vertreter der Ernst-Benary-Schule Erfurt klären interessierte Ausbildungsbetriebe über die Voraussetzungen, Inhalte, den Ablauf und die wirtschaftlichen Vorteile dieses Ausbildungsberufes für fleisch- und wurstverarbeitende Betriebe auf.
Ausbildungsbeginn ist der 01. August 2025.
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Ein neues und kostenfreies Angebot der Landvolkbildung Thüringen gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH wird am 18. Februar, ab 15:30 Uhr in Stadtroda geboten:
Wir klären und diskutieren gemeinsam folgende Themen: Was kann die Land- bzw. Erzeugerwirtschaft für den Tourismus tun und umgekehrt? Welche Initiativen zur (touristischen) Vermarktung von Regionalerzeugnissen gibt es und wie finde ich als Anbieter Anschluss? Wie kann ich mit meinem Produkt Gäste in Thüringen gezielt ansprechen?
In der ab 2025 erstmals stattfindenden Veranstaltungsreihe „Landwirtschaft trifft Tourismus“ stehen das gegenseitige Kennenlernen und der Austausch mit Vertretern der Thüringer Tourismus GmbH auf Augenhöhe im Mittelpunkt.
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Um den Mitgliedern der Initiative Heimische Landwirtschaft noch mehr Vorteile zu bieten, hat die Initiative Heimische Landwirtschaft ihr Dienstleistungsangebot ausgebaut. Im Bereich Werbegestaltung kann von der Erstellung eines neuen Logos oder Briefbögen, bis hin zu Einladungskarten, Wertmarken u.v.m. für Hoffeste oder einer Ausstattung für den Hofladen aus verschiedenen Paketen gewählt werden.
Wer Unterstützung und Beratung bei seinem Auftritt in den sozialen Medien benötigt, kann ebenfalls aus verschiedenen Paketen das passende Angebot wählen. Mitglieder und Fördermitglieder der Initiative Heimische Landwirtschaft profitieren dabei von vergünstigten Konditionen und exklusiven, kostenlosen Angeboten. Buchbar sind die meisten Angebote aber auch für Nicht-Mitglieder.
Eine Übersicht aller Angebote finden Sie hier zum Download.
Für ein individuelles Angebot oder Fragen steht Ihnen Evelyn Zschächner sehr gerne zur Verfügung (per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, per Tel.: +49 (0)361 262 533 30).
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied zur bevorstehenden Bundestagswahl: "Wir benötigen einen echten Politikwechsel mit einem Signal des Aufbruchs für unser Land. Eine Minderheitsregierung wäre sicherlich das Gegenteil.
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Am Donnerstag, den 13. Februar findet im Bürgerhaus Apfelstädt die Saatbaukonferenz des Saatbauverbandes Sachsen-Thüringen statt.
Die Grußworte werden gehalten vom Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum Marcus Malsch und vom Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Saatguterzeuger Dr. Gerhard Schilling. Neben dem Verbandlichen Teil berichtet Dr. Christodoulos Pringas, Syngenta Agro GmbH über die aktuelle Situation im Bereich der Saatgutbeize. Anschließend kommt Carolin Weimar-Bosse vom Julius-Kühn-Institut zur Qualitätssicherung bei der Beizung zu Wort. Die Berichte der Anerkennungsstellen bilden den Abschluss der Konferenz.
Mitglieder des Saatbauverbandes sowie Interessierte sind herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, sich im Vorfeld anzumelden.
Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie hier.
Das Thüringer Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs meldete in der vergangenen Woche ein neues Wolfsterritorium. Fotofallenaufnahmen weisen im Hainich wiederholt zwei Wölfe seit einigen Wochen nach. Damit sind die Voraussetzungen für die Feststellung eines neues Territoriums mit dem Status „Paar“ nach den nationalen Monitoringstandards erfüllt, so das Kompetenzzentrum, welches dem Thüringer Umweltministerium unterstellt ist. Eine genetische Individualisierung, durch welche gegebenenfalls Geschlecht und Herkunft der Tiere festgestellt werden können, steht noch aus, heißt es weiter.
Im Nachbarbundesland Hessen, unweit der Landesgrenze bei Eschwege im Werra-Meißner-Kreis, stießen Spaziergänger auf zwei Wölfe, die sich auf wenige Meter genähert hatten und diese in gedeckter Haltung beobachteten. Ein scheues Verhalten, welches der Wolf nach Angaben von sogenannten Wolfsexperten allgemein aufweisen soll, war augenscheinlich nicht vorhanden.
Am 4. Februar fand in Mihla das traditionelle Neujahrstreffen des Vorstandes des Kreisbauernverbandes Eisenach/Bad Salzungen mit dem Landrat des Wartburgkreises Dr. Michael Brodführer statt. Der Einladung waren ebenso der Amtstierarzt Dr. Silvio Knyrim und Andreas Mensingerals vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gefolgt.
In offener und konstruktiver Gesprächsatmosphäre wurden die aktuellen Themen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen diskutiert. Mit dem Landrat wurde die Teilnahme an der jährlichen Erntepressekonferenz sowie die Ausrichtung des Kreiserntedankfestes vereinbart. Er sicherte außerdem die Unterstützung seiner Kreisverwaltung für die Belange der Landwirtschaft zu - hier steht der Bürokratieabbau im Vordergrund. Zur Diskussionen stand weiterhin die "Änderungsverordnung Biosphärenreservat Rhön".
Der Amtstierarzt gab eine aktuelle Einschätzung zur Maul- und Klauenseuche (MKS) sowie Blauzungenkrankheit und bat die tierhaltenden Landwirte in diesen sensiblen Bereichen um erhöhte Achtsamkeit, auch wenn es momentan keine weiteren bestätigten Fälle von MKS gäbe.
Dem TLLLR gegenüber wurden die aktuellen Rücknahmeankündigungen bestimmter Zahlungen wie z.B. bei der Junglandwirteprämie kritisiert und der aktuelle Stand zum Flächenregister und Portia diskutiert.
Ende Januar wurden Betriebe, welche die Junglandwirteeinkommensstützung im Rahmen der Direktzahlungen beantragt und im Dezember einen positiven Bescheid erhalten hatten, vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) angeschrieben. In dem Brief wird erklärt,
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Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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