Am 20. Februar fand in Mühlhausen das jährliche Treffen der Arbeitsgruppe „Schwarzwildproblematik rund um den Hainich“ statt. Diese wird vom Schwarzwild-Kompetenzzentrum koordiniert und verfolgt das Ziel die hohen Schwarzwildbestände im Bereich des Hainichs zu reduzieren und so die hohen Wildschäden zu verringern. Auch aufgrund der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest ist eine Absenkung der Schwarzwildbestände zwingend nötig.
Neben den ortsansässigen Kreisbauernverbänden und Kreisjägerschaften nahmen außerdem Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, des Nationalparks Hainich, des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber des Landesjagdverbandes sowie von ThüringenForst teil.
Zunächst gab Dr. Jochen Schaub, Sachgebietsleiter Management und Infrastruktur im Nationalpark Hainich, einen Überblick über die Jagstrategien und die Streckenergebnisse im Nationalpark. Unter anderem durch den Einsatz von Saufängen und Nachtzieltechnik konnten die Streckenergebnisse beim Schwarzwild auf dem Gebiet des Nationalparks deutlich gesteigert werden. Dies führte auch zu einer Verringerung der Wildschäden in den umliegenden Bereichen im vergangenen Jahr. Die aktuelle Jagdstrategie des Nationalparks wird von allen Beteiligten als sehr positiv wahrgenommen.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung gab Peggy Käferle von der Thüringer Landgesellschaft einen Einblick in die Möglichkeiten der Vermarktung von Schwarzwild aus der Region. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Problemen der Jägerschaft bei der Vermarktung der erlegten Wildschweine. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, die die Schwarzwildvermarktung verbessern sollen, wie zum Beispiel die Etablierung einer regionalen Marke.
Zum Abschluss des Treffens wurde noch einmal verdeutlicht, dass das Erreichen der angestrebten Ziele nur in Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort möglich ist.
Am 02. April startet die diesjährige Sammelantragstellung, dabei ist auch die Antragstellung für die KULAP-Maßnahmen inbegriffen. Damit sich die Antragsteller entsprechend frühzeitig auf die Bedingungen und Optionen einstellen können, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft folgende Inhalte veröffentlicht:
1. KULAP2014
Betriebe, die noch laufende Verpflichtungen des KULAP2014 -hier ausschließlich Ökolandbau- haben, können sowohl für die Einführungsförderung als auch für die Beibehaltungsförderung des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.
2. KULAP2022
Grundlage für die Antragstellung bilden die Förderrichtlinie KULAP2022 und der Entwurf der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP2022.
Im Rahmen des KULAP2022 können Betriebe mit laufenden Verpflichtungen für die Maßnahmen Einführungs- (ÖL1) und Beibehaltungsförderung (ÖL2) des Ökologischen Landbaus sowie die Maßnahme Schlagteilung, Anträge auf Ausdehnung stellen.
- Anträge auf Maßnahmenwechsel: Maßnahme K1 – Artenreiches Grünland (6 Kennarten) in die Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau
- Anträge auf Rotation für die Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA), Schonstreifen (ST), Maßnahmen F1 und F3 des Feldhamsterschutzes
- Anträge auf Änderung der Leistungsparameter
- Anträge auf Wechsel der Managementauflagen bei den Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA) und Feldhamsterschutz Stoppelbrache (F1)
- Einführung Ökologischer Landbau (neu ÖL3; 2 Jahre Laufzeit)
- Beibehaltungsförderung Ökologischer Landbau (4 Jahre Laufzeit)
- Schlagteilung (4 Jahre Laufzeit)
- Ackerrandstreifen (4 Jahre Laufzeit)
- Schonstreifen (4 Jahre Laufzeit)
- Rotmilanschutz (4 Jahre Laufzeit)
- Maßnahmen des Feldhamsterschutzes (5 Jahre Laufzeit)
- Streuobstpflege (5 Jahre Laufzeit)
Es gibt neue Maßnahmen für den Grünland-Biotopschutz die inhaltlich identisch zu den Maßnahmen M*, W* und H* sind und wegen der Finanzierung außerhalb des ELER separat umgesetzt werden müssen. In der Sache ändert sich für den Antragsteller nichts Wesentliches.
- Mahd (neu MG; 5 Jahre Laufzeit)
- Weide (neu WG; 5 Jahre Laufzeit)
- Hüteschafhaltung (neu HG; 5 Jahre Laufzeit)
Anträge für diese drei Maßnahmen sind ausschließlich auf Kulissenflächen bis zur Prioritätsstufe 4 zugelassen!
- Ganzjahresbeweidung (neu GG; 5 Jahre Laufzeit)
- Erschwernisstufe (neu BEG; 5 Jahre Laufzeit)
Am 9. März haben Landwirte, Imker sowie Interessierte wieder die Gelegenheit sich im Rahmen der Oßmannstedter Gespräche über aktuelle Themen aus Imkerei & Landwirtschaft zu informieren und gemeinsam auszutauschen.
Die Dialogveranstaltung findet wie gewohnt im Oßmannstedter Pfarrhaus statt und bietet in diesem Jahr Einblicke in die Zielsetzung und den Umsetzungsstand des BfN-Projektes „InsektA“ (Integrativer Insektenschutz – Aktionsnetzwerk Mitteldeutschland). Zuvor sind zwei Fachvorträge zum Thema „Bestäubungsgebühren: Wird Europa ähnliche Entwicklungen erleben, wie der Agrarsektor in den USA?“ und „Landwirtschaft und Artensterben – (k)ein Thema für Agrarpolitik und landwirtschaftliche Praxis?“ geplant.
Im Anschluss daran berichten Susanne Frenzel und Johannes Beleites, Mitarbeitende im Projekt „Thüringer Landwirte und Imker im Dialog“, über den Fortgang des LFE-Projektes.
Abgerundet wird die Veranstaltung mit der traditionellen Ehrung von Ferdinand Gerstung an seinem Gedenkstein und Grab.
Die „Thüringer Arbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft“ (ThAGIL), der Förderverein des Deutschen Bienenmuseums Weimar und der Thüringer Bauernverband laden hierzu alle Interessierten recht herzlich ein.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49(0)163 631 68 16 bis zum 2. März 2024 möglich.
Den Einladungsflyer zur Veranstaltung finden Sie hier.
Die Hochschule Anhalt gibt den Start für den neuen Masterstudiengang Landwirtschaft zum Sommersemester 2024: Der Master of Science Landwirtschaft richtet sich an Studierende, die anspruchsvolle Leitungs- und Führungspositionen in der Landwirtschaft übernehmen und ihre bereits vorhandenen Managementkenntnisse in drei Semestern vertiefen möchten.
Ziel des neuen Masterstudiengangs ist es, die Studierenden optimal für die vielfältigen Berufswege in der Landwirtschaft zu qualifizieren. Die Studierenden werden darauf vorbereitet, ihre Kompetenzen in der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen weiterzuentwickeln oder komplexe Aufgaben im öffentlichen Dienst oder in landwirtschaftlichen Fachverbänden zu übernehmen.
Der Masterstudiengang Landwirtschaft ist auf drei Semester angelegt und kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Die Schwerpunkte des Studiums reichen von der Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte über das Management landwirtschaftlicher Unternehmen und Kommunikationskompetenz bis hin zu Agrarökologie und Nachhaltigkeit. Diese breite Palette ermöglicht es, individuelle Interessen und berufliche Ziele der Studierenden zu verfolgen. Studienfachberater Professor Heiko Scholz erklärt die Zielsetzung des Masterstudiengang Landwirtschaft: "Mit dem Master Landwirtschaft sollen diejenigen Absolventen angesprochen werden, die sich für eine Leitungs- und Führungsposition in der Landwirtschaft oder den direkt angrenzenden Bereichen des Agribusiness qualifizieren wollen."
Neben der Managementkompetenz erhalten die Studierenden die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten in der angewandten Forschung zu vertiefen und damit einen Bezug zu einer zukunftsorientierten Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte herzustellen. Die projekt- und anwendungsorientierte Lehre fördert innovative Problemlösungskompetenz und unternehmerisches Denken.
Der Master Landwirtschaft ergänzt letztlich das mit dem Bachelor Landwirtschaft, dem Master Food and Agribusiness und dem Master Agrarmanagement bereits bestehende landwirtschaftliche Studienangebot an der Hochschule am Standort Bernburg.
Bewerbungen für den Masterstudiengang Landwirtschaft am Hochschule Anhalt für das Sommersemester 2024 sind bis zum 15. März möglich.
Ansprechpartnerin:
Stephanie Eckstein
Dekanat Fachbereich Landwirtschaft/Ökotrophologie/Landschaftsentwicklung
Tel.: +49 (0)3471 355 12 77
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hochschule Anhalt
Strenzfelder Allee 28
06406 Bernburg
Internet: www.hs-anhalt.de
Foto: Hochschule Anhalt
Am 15. Februar hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten veröffentlicht. Hintergrund ist das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in der Version vom 21. Dezember 2022, nach welchem die Tierhalter halbjährlich ihren durchschnittlichen Tierbestand in HIT-TAM melden müssen. Gleichzeitig sind die Tierärzte dazu verpflichtet, jede Antibiotikagabe am Tier zu melden. Mithilfe dieser Daten ergibt sich für jeden Betrieb eine eigene Therapiehäufigkeit, die anschließend mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 (= Referenzdaten) verglichen wird.
In diesem Jahr wurden die bundesweiten Kennzahlen der halbjährlich ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten erstmalig auf Basis des gesamten Kalenderjahres 2023 bestimmt und können ab sofort mit den betriebseigenen Therapiehäufigkeiten des zweiten Halbjahres 2023 verglichen werden. Sollten Betriebe eine oder beide Kennzahlen überschreiten, sind sie zum eigenständigen handeln aufgefordert.
Bei Überschreitung der Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit dem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Einsatz von Antibiotika ermitteln und gegebenenfalls Schritte zur Reduzierung dieser ergreifen. Bei Überschreitung der Kennzahl 2 muss der Tierhalter mit Hilfe einer tierärztlichen Beratung einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes erstellen und ihn der zuständigen Behörde vorlegen.
Ziel des TAMG ist es, die Anwendung von Antibiotika auf ein therapeutisches Minimum zu reduzieren.
Die bundesweiten Kennzahlen für das Jahr 2023 sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
Vom BVL veröffentlichte Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit. Quelle: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere.
Das Innovationsprojekt „Vollmobile Schlachtung in Thüringen“ wurde am 31. Januar 2024 erfolgreich abgeschlossen.
Ergebnis des Projektes ist eine Konstruktionszeichnung eines mobilen Schlachthofes für mehrere Tierarten. Nach intensiven Recherchen ist der Bedarf für eine vollmobile Schlachtung in Thüringen gegeben, während die teilmobile Schlachtung ausbaufähig, aber aufgrund fehlender Schlachtstätten, nicht überall in Thüringen möglich ist.
Eine der großen Herausforderungen für die vollmobile Schlachtung ist die Verfügbarkeit von amtlichem Personal und die zu erwartenden hohen Gebühren. Die im Projekt entwickelte Konstruktionszeichnung inkludiert erstmalig mehrere Tierarten und setzt somit neue Maßstäbe, die auf guter Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen, Behörden und Akteuren fußen.
Projektträger ist das Ingenieurbüro Robby Tulke und präsentiert die Kooperation nach außen.
Der Thüringer Bauernverband e.V. unterstützt das Projekt als Partner der Kooperation mit der Tätigkeit von Yvonne Küntzer als Leiterin der Projektkoordination und des Controllings sowie von Luise Unger (Koordination und inhaltliche Unterstützung).
Das Projekt wird gefördert durch:
Am 1. Januar 2024 ist das geförderte Projekt „Fit für den Handel“ gestartet. Das Projekt verfolgt das Ziel, Betriebe der Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft inklusive Direktvermarktung bei der Absatzförderung von Handelsstandards nach Maßgabe der Lebensmittelinformations-Verordnung durch die Beratung und Ableitung von Handlungsempfehlungen sowie durch die Unterstützung bei der Platzierung in lokalen Märkten zu fördern.
Das öffentlichkeitswirksame Begleiten innerhalb des Projektes soll zudem bei der Bevölkerung das Bewusstsein für regionale Erzeugnisse und kurze Lieferketten steigern.
Die Beratungen zu den geltenden Anforderungen in Sachen Lebensmittelsicherheit und Darstellung, stehen im Projekt klar im Vordergrund. Durch das Begleiten von „Best Practice“-Beispielen soll eine Checkliste und ein Handbuch erstellt werden, welche den Unternehmen als Fundament für den Einstieg in den Handel dienen sollen.
Projektträger ist der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. und vertritt die Kooperation nach außen.
Der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) ist Partner der Kooperation und wird vertreten durch Yvonne Küntzer (Projektkoordination und Controlling) und Luise Unger (inhaltliche Ausgestaltung, Austausch und Betreuung von Mitgliedern des TBV).
Das Projekt wird gefördert durch:
Wie oft wurde schon über das Thema Bürokratieabbau gesprochen? Immer waren es nur Lippenbekenntnisse und es kam eher zu einem weiteren Aufbau statt zu einem Abbau.
Im Untersuchungsbericht der Bundesregierung zum Thema "Hofarbeit statt Schreibtischzeit" von 2021 wurde die finanzielle Gesamtbelastung der Landwirtschaft durch Bürokratie mit 620 Millionen Euro jährlich angegeben. Davon entfallen rund 220 Millionen Euro auf den Bereich Düngung/ Pflanzenschutz, 217 Millionen Euro auf Tiergesundheit/ Tierarzneimittel und 101 Millionen Euro auf Tierkennzeichnung/ Tierbestände. Dies hat sich in den letzten Jahren mit Sicherheit weiter erhöht.
Mit den Bauernprotesten hat die Bundesregierung das Thema mal wieder konkret auf die Tagesordnung gesetzt. Die Ministerien, egal ob auf Bundes- oder Landesebene, sind nun gefragt, Vereinfachungen zusammenzutragen und endlich mit dem Bürokratieabbau loszulegen.
Auch der Thüringer Bauernverband (TBV) wurde vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) angefragt für eine Meldung an den Bund zu unterstützen. Die Anmerkungen des TBV wurden an das TMIL übergeben. Die Übersicht des TBV zum Bürokratieabbau auf Bundesebene enthält die dringendsten Anliegen, kann aber gern ergänzt werden. Schreiben Sie dazu Ihre Anregungen gern an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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In Brüssel wird zum Thema Ausnahmemöglichkeit zur GLÖZ8 Pflichtbrache kräftig diskutiert, eigentlich sollte eine finale Abstimmung über die notwendige EU-VO am 9. Februar im zuständigen Verwaltungsausschuss erfolgen.
Mitte der Woche legte die Generaldirektion Landwirtschaft (GD AGRI) der EU einen neuen Vorschlag vor:
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Am 6. März 2024 sind Mitarbeitende, vorzugsweise in schweinehaltenden Betrieben, herzlich eingeladen, an der Weiterbildungsveranstaltung zum Thema „Tiergesundheit/Tierwohl – jeder Mitarbeiter zählt“ teilzunehmen. Durch ihre motivierte sowie sach- und fachgerechte Betreuung üben Mitarbeiter einen großen Einfluss auf das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit der Tiere aus. Dabei müssen alle Haltungsabschnitte und Arbeitsprozesse berücksichtigt werden.
Eine Teilnahme ist sowohl vor Ort in der Fachschule für Agrarwirtschaft „Friedrich Gottlob Schulze“ in Stadtroda als auch online möglich.
Inhaltlich fokussiert sich das Seminar auf die Früherkennung von Atemwegserkrankungen in der Aufzucht und Mast sowie auf die praktische Umsetzung der Impfung gegen Ebergeruch.
Die Weiterbildungsveranstaltung wird gemeinsam organisiert von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen (IGS), dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR), dem Netzwerk Fokus Tierwohl und der Landvolkbildung Thüringen e.V.
Weitere Informationen sowie Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier.
Am 28. Februar 2024 findet von 10:00 bis 11:15 Uhr im Rahmen des Netzwerk Fokus Tierwohl ein Online-Seminar zur Nachweisführung einer N/P-reduzierten Fütterung statt. Konkret wird es dabei um die Vorstellung des bayrischen Stallbilanzierungsprogramms „Stallbilanz (Schwein/Geflügel) zur Plausibilisierung der Best verfügbaren Technik (BVT)“ gehen. In Thüringen wird dieses Programm als Nachweis anerkannt.
Das Online-Seminar bietet Praktikern die Möglichkeit das Programm kennenzulernen, um es dann auch optimal nutzen zu können.
Alle weiteren Informationen sowie Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier.
Jährlich am 1. Februar wird der Zuschnitt der Referenzparzellen/Feldblöcke aktualisiert, welcher bis zum darauffolgenden 31. Januar seine Gültigkeit behält. Änderungen können dabei bspw. durch Straßenbaumaßnahmen, Flurbereinigungen oder Korrekturen
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In der vergangenen Woche standen weitere Aktionen im Rahmen der seit 18. Dezember anhaltenden Bauernproteste seitens des Thüringer Bauernverbandes (TBV) mit seinen Kreisbauernverbänden (KBV) im Mittelpunkt.
Ausgehend von einer Initiative von Landwirten aus dem Saale-Orla-Kreis für die A9 von München nach Berlin wurden dann thüringenweit am Mittwoch, dem 31. Januar die Autobahnauffahrten blockiert. An allen Auffahrten kam es in den Morgenstunden bis in den Nachmittag zu massiven Einschränkungen für den Verkehr. Die Blockaden sind, wie auch schon in den vergangenen Wochen, friedlich verlaufen. Den Anweisungen der jeweiligen Ordnungsbehörden vor Ort wurde Folge geleistet. Die Landwirtinnen und Landwirte, die sich an den Blockaden beteiligten, waren zudem dazu angehalten, Rettungsgassen während der gesamten Blockadezeit freizuhalten, Krankentransporte und medizinisches sowie Pflegepersonal die Durchfahrt zu gewähren. All das wurde seitens der Teilnehmenden eingehalten – dafür gilt allen Beteiligten ein herzlicher Dank.
Die Blockaden am vergangenen Mittwoch untermauerten die bestehenden Forderungen des Berufsstandes:
o gegen die Agrardieselkürzung
o Steuerbefreiung für Biokraftstoffe
o für eine steuerliche Entlastungen durch Risikoausgleichsrücklage und nicht nur Gewinnglättung
o Auflagenmoratorium/Programm zur Wiederherstellung von Wettbewerbsfähigkeit (zukünftig keine neuen Auflagen/Auflagen abbauen)
o für Bürokratieabbau
Um den Forderungen nach Bürokratieabbau mehr Druck und Gewicht zu verleihen, war der TBV mit seinen Landwirtinnen, Landwirten und Unterstützern von Mittwoch, 31. Januar bis Freitag, 2. Februar am Thüringer Landtag mit einem „Landwirte-Camp“ präsent. An diesen drei Tagen fanden Plenarsitzungen statt, an denen die Thüringer Abgeordneten sowie Regierungsvertreter teilnahmen. Durch vorab vereinbarte Gesprächstermine mit den Politikern oder auch spontane Besuche dieser am „Camp“ konnten sich die anwesenden Landwirtinnen und Landwirte und Verbandsvertreter intensiv und immer kritisch zu den bestehende Forderung, allen voran den Bürokratieabbau, äußern. In einem Buch wurden ergänzend Bürokratieabbau-Forderungen gesammelt. Dieses wird bei weiteren Aktionen in dieser Woche ergänzt und zeitnahe den zuständigen Politikern übergeben.
Nach drei Tagen „Landwirte-Camp“ kann ein durchaus positives Fazit gezogen werden – zahlreiche Gespräche mit Landespolitikern aller Fraktionen, konstruktiver Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und zahlreiche Menschen, die vorbeikamen, um ihre Solidarität und Unterstützung auszudrücken, oftmals auch in Form von belegten Brötchen, gebackenen Kuchen u.v.m.
Diesen Schwung nehmen wir mit und bleiben dran. Weitere Informationen zu weiteren Aktionen gibt es in einer exklusiven Mitgliederinformation.
Wir danken allen, die sich an unseren angemeldeten Aktionen in der vergangenen Woche beteiligt haben und hoffen weiter auf die Unterstützung und die Solidarität aus der Gesellschaft.
Aufgrund der Berechnungen des Thüringer Bauernverbandes, wieviel Einkommen den Landwirten je Landkreis zukünftig verloren geht und dem Bewußtsein, dass das auch langfristig im Landkreis spürbar sein wird, haben sich die SPD-zugehörigen Landräte mit einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt. Sie stellen sich darin an die Seite der Landwirte, konkret heißt es im Brief:
"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, wir fordern Sie auf, die geplanten Kürzungen kritisch zu überprüfen und Alternativen zu suchen. Die Entscheidung zur Streichung der Agrardieselrückerstattung darf nicht getroffen werden, bis konkrete Erleichterungen für die Landwirte – z.B. die Risikorücklage, der Bürokratieabbau, etc. – feststehen.
Wir fordern eine klare Perspektive für die Landwirtschaft, damit Planungssicherheit für die Branche besteht. Grundlage für diesen Prozess sollte ein wertschätzender Dialog auf Augenhöhe sein. Die Landwirtschaft ist von wesentlicher Bedeutung, gerade für das ländlich geprägte Thüringen. Dem muss auf allen politischen Ebenen Rechnung getragen werden. "
Vom 27. bis 28. Februar 2024 bieten Landvolkbildung Thüringen für Führungskräfte einen zweitätigen Kurs zum Ausbauen der individuellen Führungskompetenzen an.
Das Training richtet sich nicht nur an junge Führungskräfte, auch „alte Hasen“ können im Umgang mit Mitarbeitern noch den ein oder anderen Blickpunkt verändern.
Der Kurs nimmt den Generationswechsel in den Betrieben mit auf, vor dem einige noch stehen oder erst kürzlich davon betroffen waren. Der Fokus wird auf Tipps und Tricks zur Gesprächsführung und die Mitarbeitergewinnung gelegt. Nähere Informationen finden Sie unter hier.
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Der Thüringer Bauernverband hat vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Eilmeldung bezüglich einer möglichen Ausbringung von Gülle-, Gärrest und Silosickersaft erhalten.
Damit haben Betriebe die Möglichkeit
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Am 30. Januar fand vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eine Schulung zur KULAP-Maßnahme E1 und E2 statt. Hintergrund sind die vielen eingegangenen Fragen zur Maßnahme selbst, aber auch zum Umgang des Erosionstools im Antragsportal PORTIA.
Mehr als 140 Teilnehmer, von Betrieben aber auch aus der Agrarverwaltung, sind den Ausführungen von Dr. Marcus Schindewolf und Karin Marschall gefolgt. Vorgestellt wurden zum einen die Inhalte und Zuwendungsvoraussetzungen der KULAP-Maßnahmen E1/E2 sowie die Unterschiede zur Vorgängermaßnahme A3. Im zweiten Teil gingen die beiden Referenten auf den Maßnahmenplaner im PORTIA ein und erläuterten seine Anwendung, die Berechnungen sowie mögliche Fallstricke. Zum Abschluss wurden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Wer nicht an der Online-Schulung teilnehmen konnte, kann sich nun auf der Webinar-Plattform Edudip die Aufzeichnung der Schulungs-Veranstaltung anschauen. Hierzu muss nach dem Link-Aufruf die Email-Adresse angegeben werden. Zur Aufzeichnung geht es hier. Die Schulung beginnt ab 14:42 min und dauert ca. 1,5 Stunden.
Die gezeigte Power-Point-Präsentation wird zusätzlich auf die PORTIA-Seite unter Dokumente eingestellt.
In dieser Woche sind weitere Aktionen im Rahmen der seit 18. Dezember anhaltenden Bauernproteste seitens des Thüringer Bauernverbandes (TBV) mit seinen Kreisbauernverbänden (KBV) geplant.
So werden thüringenweit am Mittwoch, den 31. Januar die Autobahnauffahrten in Thüringen blockiert. Wir danken bereits jetzt allen, die uns dabei unterstützen. Wir bitten darum, dass die Blockaden, wie auch schon in den vergangenen Wochen, friedlich verlaufen und den Anweisungen der jeweiligen Ordnungsbehörden vor Ort Folge geleistet wird.
Zudem wird der TBV mit seinen Landwirtinnen, Landwirten und Unterstützern von Mittwoch, 31. Januar bis Freitag, 2. Februar am Thüringer Landtag mit einem „Landwirte-Camp“ präsent sein. Es finden an diesen drei Tagen Plenarsitzungen statt: Mittwoch ab 14 Uhr, Donnerstag und Freitag ab 9 Uhr. Alle drei Tage sollen genutzt werden, um auf unsere bestehende Forderung, der Streichung der Agrardieselrückerstattung sowie weitere Forderungen nach Bürokratieabbau aufmerksam zu machen und mit den Thüringer Abgeordneten in einen konstruktiven Dialog zu treten. Wir rufen alle Landwirte auf, uns dabei zu unterstützen und mit oder ohne Schlepper dabei zu sein. Nutzt die Chance, kommt vorbei!
Am Donnerstag, den 1. Februar begleiten wir einen niedersächsischen Landwirt, der sich auf einer 3.000 km-langen „Staffeldemo“ durch Deutschland befindet. Mit einem Traktorkorso wird er von Thüringer Landwirten aus Richtung Sachsen über Thüringen nach Bayern begleitet. Von der sächsischen Grenze aus führt der Weg nach Erfurt an den Landtag. Hier werden unsere Forderungen nochmals übergeben. Anschließend begleiten wir den Landwirt zur bayrischen Grenze, wo er seine „Staffeldemo“ fortsetzt.
Wer Fragen zu den geplanten Aktionen in dieser Woche hat, meldet sich bitte bei den zuständigen Kreisbauernverbänden oder in der Landesgeschäftsstelle des TBV.
Wer sich beteiligen möchte, an den Blockaden am Mittwoch, an der Begleitung der "Staffeldemo" oder am Thüringer Landtag, an allen drei Tagen oder auch nur für einige Stunden, meldet sich bitte ebenfalls bei seinem zuständigen Kreisbauernverband, so dass wir das den Ordnungsbehörden melden können.
Bereits vorab „Danke“ für eure Unterstützung.
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In der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse Agrarstruktur und Nebenerwerb am 23. Januar in Berlin standen die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe (GAK), der Endspurt im Investitionsprogramm Landwirtschaft und der Start des Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung im Mittelpunkt.
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Das Steuerrecht wird immer komplizierter. Zudem sind spezielle Kenntnisse für den Bereich "Landwirtschaft" erforderlich. Nicht jeder Steuerberater ist über die neuesten Entscheidungen im landwirtschaftlichen Steuerrecht auf dem Laufenden. Der Steuerinformationsdienst des Deutschen Bauernverbandes informiert sie laufend über aktuelle Entscheidungen und Probleme des Steuerrechts und gibt Hinweise zu deren Handhabung. Der Steuerinformationsdienst erscheint zweimal monatlich und geht Ihnen per E-Mail zu. Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes können den Steuerinformationsdienst für eine jährliche Kostenvereinbarung abonnieren. Nähere Informationen gibt es telefonisch unter +49 (0)361 262 532 08.
In der Präsidiumssitzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) am 20. Januar 2024 war Michael Niejahr, Direktor der Generaldirektion Landwirtschaft und ländlichen Raum (DG Agri) zu Gast, um über die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2027 zu sprechen.
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Am 18. Januar hat der Thüringer Agrarausschuss im Rahmen einer auswärtigen Sitzung in Berlin zur Internationalen Grünen Woche eine Beschlussempfehlung zur Zukunft der Schweinehaltung in Thüringen verabschiedet. Das entsprechende Dokument
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Im Rahmen der 88. Grünen Woche in Berlin fand am 10. Januar eine Anhörung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten des Thüringer Landtages mit dem Beratungsgegenstand "Thüringer Produkte: Erzeugung – Verarbeitung – Vermarktung" statt. Der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) und fünf weitere Akteure aus der Praxis waren eingeladen, ihre Vorstellungen für die Zukunft des Agrarmarketings in Thüringen darzulegen. Dr. Wolfgang Peter (Ziegenhof Peter) präsentierte die Stellungnahme des TBV.
Es ist deutlich geworden, dass ein modernes Agrarmarketing den Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette Leistungen bereitstellen muss und zu einem messbaren Mehrwert für die Vermarktung und damit zu Einkommenssteigerung führt.
Die Anhörung wird nun von den Abgeordneten des Thüringer Landtages ausgewertet. Wir hoffen, dass kluge Entscheidungen für die Zukunft des Agrarmarketings in Thüringen getroffen werden.
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Sauenhalterinnen und -halter, die nach 2026 noch weiterhin Sauen halten möchten, müssen bis zum 9. Februar 2024 bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen!
Grundlage hierfür ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNutztV), in der die Anforderungen an das Halten von Sauen im Deckzentrum Anfang 2021 geändert wurden. Demnach dürfen Jungsauen und Sauen im Deckzentrum künftig nur noch in der Gruppe gehalten werden und pro Sau muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mind. 5 m² zur Verfügung gestellt werden. Bestandteil der neuen Vorschriften ist auch, den Sauen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten und sie nur noch kurzzeitig, im Rahmen der Rauschekontrolle und des Besamungsvorganges sowie für medizinische Behandlungen, zu fixieren.
Sollten Sie allerdings planen, Ihre Sauenhaltung demnächst einzustellen, dann müssen Sie hierfür bis zum 9. Februar 2024 eine verbindliche Erklärung zur Aufgabe der Sauenhaltung abgeben. In diesem Fall haben Sauenhalter dann bis spätestens 9. Februar 2026 Zeit aus der Sauenhaltung auszusteigen.
WICHTIG!!!
Wer bis zum 9. Februar 2024 weder ein Umbaukonzept noch eine Aufgabeerklärung abgibt, MUSS ab 10. Februar 2024 die neuen Anforderungen im Deckzentrum (also die 5m²/Sau etc.) erfüllen! Wir empfehlen daher allen Schweinehaltern (die weiter machen wollen) dringend ein Umbaukonzept bis zum 9. Februar bei Ihrem zuständigen Veterinäramt einzureichen.
In der TSchNutztV ist nicht festgelegt, dass das vorgelegte Umbaukonzept auch 1:1 im Jahr 2029 umgesetzt werden muss. Falls sich also während des Zeitraumes von 2024 bis 2029 die Betriebsbedingungen, beispielsweise durch eine neue betriebliche Entwicklung, ändern sollten, dann kann das Betriebs- und Umbaukonzept im Nachhinein immer noch abgeändert werden.
Die erforderlichen Dokumente sind nachfolgend aufgelistet. Darunter ein Beispiel für ein ausgefülltes Umbaukonzept, welches von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstellt und bereitgestellt wurde.
Formblatt Betriebs- und Umbaukonzept Deckzentrum
Formblatt Betriebs- und Umbaukonzept Deckzentrum Beispiel
Formblatt Umbau Deckzentrum Aufgabe Sauenhaltung
Zum weiteren Fahrplan:
Frist für Abgabe Betriebs- und Umbaukonzept „Deckzentrum“: 9. Februar 2024
Frist für Abgabe Baugenehmigungsantrag „Deckzentrum“: 9. Februar 2026
Frist für Fertigstellung Umbau „Deckzentrum“: 9. Februar 2029
Frist für Abgabe Baugenehmigungsantrag „Abferkelbucht“: 9. Februar 2033
Frist für Fertigstellung Umbau „Abferkelbucht“: 9. Februar 2036
Die Demonstration am Montag in Berlin war ein starkes Zeichen des Berufsstandes, vieler anderer Berufsgruppen und auch aus der Bevölkerung. Davor haben wir gemeinsam eine Aktionswoche veranstaltet, mit der wir Präsenz gezeigt haben, vor allem auch in den Medien.
Vielen Dank an alle die mitgemacht haben!
Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass das nicht ewig so andauern und auch die Bevölkerung Ermüdungserscheinungen zeigen wird. Darauf müssen wir unser weiteres Agieren ausrichten, aber: Wir machen weiter!
Die Reaktion der Bundesregierung – besser gesagt: die Nichtreaktion der Bundesregierung – ist bisher enttäuschend. Für diese Woche ist die Vorlage eines Maßnahmenpakets angekündigt, das bis zum Sommer umgesetzt wird.
Das Präsidium hat folgenden Fahrplan beschlossen:
Hintergrund:
Parlamentarisches Verfahren zum Haushalt
Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist am 18.01. Die Sitzung ist für die 2./3. Beratung im Bundestag nötig. Voraussichtlich wird diese Endberatung am 01.02. sein. Danach geht es fristverkürzt in den Bundesrat zum Finale am 02.02.
+++Beratung und Abstimmung im Bundestag+++
Die Beratung im Bundestag umfasst drei Lesungen. In der ersten Lesung erläutert der Finanzminister den Haushaltsplan. Nach mehrtägiger Debatte wird der Haushaltsentwurf dann an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Dort geschieht die eigentliche Arbeit. Die jeweiligen Berichterstatter des Ausschusses gehen jeden einzelnen Ausgabeposten durch, hinterfragen diesen in den Ministerien und geben ihre Empfehlungen an den Haushaltsausschuss.
Diese Empfehlungen werden dann in so genannten Einzelplanberatungen besprochen. Am Ende legt der Ausschuss dem Bundestag einen mehr oder weniger stark veränderten Haushaltsentwurf vor.
Es folgt die zweite Lesung, in der es erneut zu Debatten zwischen Regierung und Opposition kommt. Dabei wird über jeden Einzelplan abgestimmt. In der dritten Lesung steht das gesamte Werk mit allen Änderungen zur Schlussabstimmung.
+++Abstimmung im Bundesrat+++
Anschließend wird der im Bundestag beschlossene Haushaltsplan erneut dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt dieser sofort zu, wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hat der Bundesrat Bedenken, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Schlägt der Ausschuss Änderungen vor, muss der Bundestag erneut darüber abstimmen.
Werden die Änderungen von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, kann der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann jedoch abschließend vom Bundestag überstimmt werden. Das Verfahren ist damit beendet. Das Gesetz kann unterschrieben und veröffentlicht werden.
Dies in Sachen Verfahrensablauf - es handelt sich beim Haushalt um ein Einspruchsgesetz. Das heißt der Bundesrat darf maximal den Vermittlungsausschuss anrufen. Daraus folgende Entscheidungen können jedoch vom Bundestag final überstimmt werden. Daher ist die Kraft der Länder beim Bundeshaushalt im Prozess überschaubar.
Am 9. Januar haben sich Eigentümer- und Nutzerverbände des ländlichen Raums in Thüringen, die sogenannte LEUCHTENBURGER RUNDE, bei einem Neujahrstreffen in Seitenroda für die weitere intensive Zusammenarbeit im Jahr 2024 ausgesprochen.
Ziel der LEUCHTENBURGER RUNDE ist es, die gemeinsamen Positionen aller Land- und Wassernutzenden in Thüringen verstärkt an die Politik und die Bevölkerung heranzutragen. Anlass ist die zunehmende Gefährdung der naturverträglichen Land- und Gewässernutzung in Thüringen durch falsch verstandenen Umweltschutz, der jede Nutzung natürlicher Ressourcen drastisch erschwert. Insbesondere die stetig fortschreitende Ausweitung immer weiterer Schutzgebiete und eine Zunahme an Vorschriften von EU, Bund und Land engen eine naturverträgliche Nutzung von Land, Wald und Wasser ein, obwohl viele Arten und deren Lebensräume erst durch diese Nutzung entstehen. Auch die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer werden durch die neuen Regelungen kaum noch berücksichtigt, deren Rechte immer weiter ausgehöhlt, was Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zunehmend gefährdet.
Schwerpunktthemen zum Neujahrstreffen der LEUCHTENBURGER RUNDE waren die seit 18. Dezember anhaltenden Bauernproteste. Während der Präsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner die Gründe für den Protest erläuterte, bekräftigen die anwesenden Vertreter der Eigentümer- und Nutzerverbände ihren Rückhalt und die Unterstützung dafür. Auch sie sind von geplanten Haushaltskürzungen der Bundesregierung betroffen und sprechen sich geschlossen gegen diese aus. Auf der Tagesordnung standen des Weiteren Themen, wie Umgang mit dem Spitzenprädatoren Wolf und dem Umweltgestalter Biber, der Entwurf des Bundeswaldgesetzes und die Inanspruchnahme wertvoller Acker- und Waldböden durch Ausbau von Photovoltaik und Windenergie. Auch hierzu wurden gemeinsame Positionierungen und Absprachen getroffen.
Alle Nutzerverbände kritisieren die derzeitige Rechtslage zu streng geschützten Tierarten, wie Wolf, Biber, Luchs, Kormoran und Fischotter, die besonders die nachhaltige Bewirtschaftung in der Kulturlandschaft erheblich erschweren. Eine Art darf im Naturschutz nicht durch eine andere ausgespielt werden. Der funktionelle Naturschutz in den Lebensräumen darf nicht einzelnen Arten untergeordnet werden. Diese Politik und Verfahrensweise wird den Erhalt einer artenreichen Kulturlandschaft zerstören. Auch Nutztiere wie Schafe und Ziegen haben wesentliche ökologische Funktionen für Flora und Fauna.
Weiterhin haben sich die Verbände verständigt, gemeinsame Veranstaltungen und Foren zum bevorstehenden Superwahljahr im Freistaat Thüringen für ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit zu organisieren.
Hintergrund
In der LEUCHTENBURGER RUNDE haben sich im Januar vergangenen Jahres Eigentümer- und Nutzerverbände zusammengefunden: Waldbesitzerverband für Thüringen, Landesjagdverband Thüringen, Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen, Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber, Landesanglerverband Thüringen der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur, Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen sowie der Thüringer Bauernverband.
Gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen und regelmäßiger Austausch intensiveren die Zusammenarbeit und bringen die Anliegen der Verbände und ihrer Mitglieder in die Gesellschaft und auf politischen Entscheidungswegen ein.
Zusammen haben die Verbände rund 50.000 Mitglieder und repräsentieren in ihrer Vielfalt den ländlichen Raum Thüringens.
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Fax: +49 (0)361 262 532 25
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