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Wochenbericht

Wochenbericht (827)

Am vergangenen Mittwoch (26. März) trafen sich die Präsidiumsmitglieder des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes (LuFAGV) in Erfurt. Neben der Auswertung weiterer Beratungsthemen, die in der Mitgliederversammlung des Gesamtarbeitgeberverbandes (GLFA) besprochen wurden, lag der thematische Schwerpunkt beim Mindestlohn, der aktuell in der Bundespolitik auch ein Schwerpunkt der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD ist. Dem gemeinsamen Sondierungspapier war zum einen zu entnehmen, dass die Mindestlohnkommission auch künftig den Mindestlohn festlegen soll. Andererseits wurde seitens einiger SPD-Politiker bereits als Mindestlohnhöhe 15,00 Euro/Stunde für das Jahr 2026 genannt.

Die Mindestlohnkommission wird turnusmäßig im Juli den Mindestlohn für die kommenden zwei Jahre festlegen.

Die Mindestlohnkommission orientiert sich zur Festsetzung des Mindestlohns im Rahmen einer Ge­samtabwägung nachlaufend an der Tarifentwicklung sowie den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttome­dianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Sie berücksichtigt zur Anpassung des Mindestlohns den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Stundenverdienste in den beiden vorhergehenden Jahren sowie den vom Statistischen Bun­desamt aktuell ermittelten Bruttomedianlohn. Hierbei werden Daten der Lohnentwicklung bis zum Zeitpunkt der beschlussfassenden Sitzung der Mindestlohnkommission berücksichtigt.

Von den Kriterien kann die Kommission abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorlie­gen und die Kommission daher im Rahmen der Gesamtabwägung zum Ergebnis kommt, dass die ge­nannten Kriterien in dieser Situation nicht geeignet sind.

Seitens der Arbeitgeberverbände wurde gegenüber der Politik daher nochmals klar gefordert, dass die Mindestlohnhöhe nicht durch die Politik festgelegt werden darf und dies ausschließlich als gesetz­liche Aufgabe der Mindestlohnkommission obliegt.

Mit entsprechenden Schreiben wurden die Mitglieder der Ver­handlungsgruppen Agrar und Ar­beit/ Soziales ange­schrieben. Zudem wurden entspre­chende Gespräche mit den Mitgliedern dieser Verhandlungsgruppe geführt. Gefordert wurden für die Branche die Schaffung angemessener politischer Rahmenbedingungen sowie eine sektorale Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn, ins­besondere bei der Saisonarbeit.

Ein weiterer Beratungspunkt der Präsidiumssitzung betraf die Vorbereitung der anstehenden Mitglie­derversammlung des LuFAGV. Nach aktueller Planung findet diese am 15. Mai in Bösleben statt. In diesem Jahr steht wieder die Neuwahl des Präsidiums an. Wer als Arbeitgeber in diesem Gremium mitarbeiten möchte, kann sich hier auch gern zur Wahl stellen. Interessenten sollten sich bitte im Vor­feld an die Geschäftsstelle wenden.    

Der CERES AWARD – Landwirt des Jahres zeichnet Landwirtinnen und Landwirte aus, die tagtäglich außergewöhnliche Leistungen erbringen. Durch die mediale Aufmerksamkeit trägt die Auszeichnung dazu bei, unsere moderne Landwirtschaft transparenter darzustellen, Akzeptanz zu fördern und das öffentliche Bewusstsein nachhaltig zu stärken. Entscheidend sind dabei nicht Höchstleistungen, sondern innovative und nachhaltige Betriebskonzepte mit Unternehmertugenden wie Mut, Ideenreichtum sowie Verantwortungsbewusstsein für Mitmensch, Tier und Umwelt. Nutzen Sie die einzigartige Chance, herauszustellen, was Sie leisten!

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Hintergrund: 

Im vergangenen Jahr kam die Unternehmerin des Jahres aus Thüringen: Anja Kolbe-Nelde aus Schönewerda überzeugte die Jury des CERES AWARDS und siegte in der Kategorie Unternehmerin.

„Ich bin total überrascht und habe eigentlich gar nicht daran geglaubt, denn jeder von uns hier hat diesen Preis verdient. Für uns ist dieser Preis ganz wichtig, denn Trüffelanbau gehört zur Landwirtschaft dazu und ist in Deutschland mit hohen Erträgen möglich“, sagte Anja Kolbe-Nelde auf der Bühne des CERES AWARDS 2024. Trüffelanbau ist eine Branche der Landwirtschaft und kann einen kleinen Anschub gebrauchen. Der Unternehmerin des Jahres ist es wichtig, ihre Arbeit in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und die Zusammenarbeit mit Landwirten zu stärken. Die Jury überzeugte sie mit ihrem Mut, ihrer Entschlossenheit und großen Expertise im Pilz- und Trüffelanbau. Sie sei ein besonderes Vorbild für die Landwirtschaft.

Anja Kolbe-Nelde gründete 2016 ihr erfolgreiches Unternehmen. Seither baut sie auf 2.000 Quadratmetern parasitisch lebende Pilze wie Austernseitlinge, Rosenseitlinge, Limonenseitlinge und Shiitake so natürlich wie möglich im Freiland an. Im Mittelpunkt ihres Unternehmens steht aber ganz klar der Anbau von Trüffeln. Neben der eigenen Trüffelbaumschule bewirtschaftet die Unternehmerin knapp drei Hektar selbst. Auf dieser Plantage ist ihr vor kurzem eine absolute Sensation gelungen: der Fund der ersten Trüffeln nach 5 Jahren – normalerweise gehen Trüffelplantagen erst nach frühestens sieben Jahren in den Ertrag. Damit die Trüffel erfolgreich wachsen, bietet Anja Kolbe-Nelde neben der Anlage von ganzen Plantagen für Landwirte auch Anbauberatung, Planung und Managementunterstützung nach dem Thüringer Modell an. „Trüffel gelten dabei als Dauerkultur, sodass der Ackerstatus erhalten bleibt“ erklärt die Unternehmerin.

WB 14 Ceres

 
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