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Wochenbericht

Wochenbericht (731)

Am heutigen Montag fand die jährliche Flurfahrt des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in Begleitung von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij statt. Dieses Jahr führte die Flurfahrt, die dazu dient, aktuelle Themen des Berufsstandes zu besprechen, durch den Kreis Saalfeld-Rudolstadt.

Laut den Regeln zur Konditionalität GLÖZ 8 „Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen“ gilt laut Konditionalitätenverordnung ein Bewirtschaftungsverbot vom 1. April bis 15. August, es darf in diesem Zeitraum der Aufwuchs weder gemäht noch zerkleinert werden oder eine anderweitige Nutzung erfolgen. Ab dem 16. August darf der Aufwuchs zerkleinert oder für Futterzwecke gemäht werden.
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