Das Geschehen rund um das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) hat sich seit 7. August in den Osten von Deutschland verlagert. Nachdem bereits die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Bremen infolge gemeldeter BTV-Fälle ihren Freiheitsstatus verloren haben, kommen jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hinzu.
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Am 2. August hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan formell eingereicht. Sollten Bundesrat und EU-Kommission zustimmen, würden die Änderungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Förderfähigkeit von Agri-PV in der GAP soll erweitert werden. So könnten Landwirte
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission förmlich eingereicht. Zuvor hatte sich das BMEL bereits informell mit der Europäischen Kommission verständigt. Mit Pressemeldung vom 5. August hat das BMEL Details veröffentlicht und der Deutsche Bauernverband für uns in gekürzter Form zusammengefasst.
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Das BTV-3 Geschehen nimmt immer mehr Fahrt auf. Seit Anfang Juli konnten über 400 BTV-3-Ausbrüche bei Schafen und 295 Ausbrüche bei Kühen festgestellt werden (Stand: 26. Juli 2024). Als Ursache für den gewaltigen Anstieg ist vor allem die witterungsbedingt hohe Aktivität der Gnitzen, die das Virus übertragen, zu nennen. Das Virus breitet sich seit dem 12. Oktober 2023 vor allem von der niederländischen Grenze nach Osten aus und wütet derzeit in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Bremen.
Aufgrund des starken Anstiegs an BTV-3-Ausbüchen ist zu erwarten, dass die Blauzungenkrankheit in den nächsten Wochen auch Thüringen erreicht. Zum derzeitigen Stand ist Thüringen noch „frei von BTV“.
Eine Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung. Hierbei werden in Deutschland ausschließlich inaktivierte Impfstoffe eingesetzt. Bisher wurde die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 im Rahmen einer bundesweit gültigen Eilverordnung gestattet. Entsprechend den Gebrauchsinformationen schützen die drei Impfstoffe vor Todesfällen nach Infektion mit dem BTV-3 Virus und reduzieren die klinischen Erscheinungen sowie die Virämie.
Auch wenn der Impfschutz nicht vollständig ist, wird die Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 durch die StIKo Vet dringend empfohlen!
Im Folgenden haben wir Ihnen wichtige Informationen zusammengestellt:
Foto: Blauzungenkrankheit, Fotos von Krankheitssymptomen bei Rindern und Schafen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Stand: 17.06.2024
Die Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von stationären und fahrbaren Maschinen war schon immer hoch und nimmt ebenso wie deren Komplexität kontinuierlich zu. Verschiedene Szenarien führen dazu, dass die defekten Maschinen repariert oder bei einem Totalausfall ersetzt werden müssen. Dies führt u.a. auch Inflationsgetrieben zu höheren Material-, Lohn- und Wiederbeschaffungskosten. Um die wirtschaftlichen Folgen auffangen zu können, stellt die Maschinenversicherung für stationäre, fahrbare und transportable Maschinen eine individuell anpassbare Lösung dar.
Was könnte alles passieren?
Was ist versichert?
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden, insbesondere verursacht durch:
Wie auch bei Kraftfahrzeugen können Sie Ihre fahrbaren landwirtschaftlichen Maschinen individuell nach Ihren Bedürfnissen als Vollversicherung oder Kasko- bzw. Teilkasko versichern.
Die Maschinenversicherung stationärer Maschinen kann optional ergänzt werden durch eine Maschinen-BU, um den entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten bei Maschinenstillstand abzudecken.
Highlights auf einen Blick:
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 538 01.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden – Landwirtschaft – AgrarPolice – Technische Versicherung.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert weiter in Südhessen und Rheinland-Pfalz. Inzwischen sind in Hessen bereits 83 und in Rheinland-Pfalz 25 Wildschweine auf das ASP-Virus positiv beprobt worden. In Hessen sind mit Groß-Gerau, Bergstraße und Darmstadt-Dieburg derzeit drei Landkreise von der ASP betroffen. In Rheinland-Pfalz wurde das Virus bislang in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen bestätigt. Die ältesten der aufgefundenen Kadaver waren bereits
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„Die Summe der beschriebenen Probleme war für jeden Agrarbetrieb eine Zumutung“, fasste der Ministerpräsident Bodo Ramelow bei seinem Besuch in der Agrargenossenschaft Hörseltal e.G. Burla am vergangenen Freitag die Probleme bei der digitalen Antragstellung zusammen. Der Vorstandsvorsitzende der Agrargenossenschaft Florian Andersek stellte die Situation dar und machte gleichzeitig die Forderung auf, in Zukunft nur ausgereifte und funktionierende Plattformen zur Anwendung freizugeben. Die Landwirte seien nicht gegen Digitalisierung, aber das System müsse auch funktionieren, so Anderesek weiter.
Der ebenfalls anwesende Staatssekretär Torsten Weil erklärte, dass noch nicht entschieden sei, ob das Flächenregister im nächsten Jahr flächendeckend umgesetzt wird. Man arbeite derzeit auch eng mit den Softwareanbietern zusammen, um entsprechende Schnittstellen zu schaffen.
Ein weiteres Thema waren die Sorgen und Nöte der Direktvermarkter in Thüringen, die Andersek am Beispiel seines Unternehmens praxisnah darstellen konnte. Hier wurde eine Unterstützung der Direktvermarktung über finanzielle Förderung durch das Land Thüringen sowie die Schaffung von Investitions- und Rechtssicherheit bei der Tierhaltung diskutiert und eingefordert.
Weitere aktuelle Themen standen auf der Agenda. Bleibt abzuwarten inwiefern die Diskussion zu zählbaren positiven Ergebnissen führt.
Am Freitag trafen sich der Vorsitzende und der Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Unstrut-Hainich mit dem neuen Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises zu einem ersten Arbeitsgespräch.
Die begonnen Aktivitäten zum Bürokratieabbau auf Kreisebene sollen weiter fortgeführt werden. So soll ein Treffen mit den Verantwortlichen des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Unstrut/Notter auf den Weg gebracht werden, um die Probleme der Pflege an Gräben und Feldrändern zu besprechen. Hier sind die Verantwortlichkeiten zwischen Gewässerunterhaltungsverbänden, Landkreis und Nutzern abzuklären, um u.a. dem wachsenden Druck invasiver Pflanzen auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen einzudämmen.
Zudem wurde das bevorstehende Landeserntedankfest am 6.Oktober im Bratwurstmuseum in Mühlhausen thematisiert.
Der regelmäßiger Austausch zur Landwirtschaft im Kreis soll weiter fortgeführt und verstetigt werden.
Am 14. Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Staaten der Europäischen Union (EU) die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann (C-55/18-CCOO). Das Gericht verweist dabei auf die Grundrechte der Beschäftigten auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die in Artikel 31 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbürgt und in der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiter präzisiert werden.
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In Folge der Bestrebungen der Bürokratievereinfachung wird die Konditionalitäts-Regelung zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) ab 2025 einfacher und flexibler für die Betriebe und die Verwaltung. Wie vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu erfahren war, wurde der ursprüngliche Vereinfachungsvorschlag aus der Agrarministerkonferenz von der EU-Kommission
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Das Alperstedter Ried ist eines der letzten existierenden Kalkflachmoore im Thüringer Becken mit herausragender Bedeutung für die regionale Artenvielfalt. Zum Schutz dieses Landschaftsraums und seiner Arten wurde das Ried seit 2015 wiedervernässt und zusammen mit 37 Hektar zusätzlicher Ackerflächen ein insgesamt 115 Hektar umfassendes Naturschutzgebiet mit extensiver Ganzjahresbeweidung mit Exmoor-Ponys, Karpatenbüffeln und Rotem Höhenvieh sowie Mahdgutübertragung aus den artenreichen Kernflächen etabliert. In wenigen Jahren konnte das Projekt beweisen, dass eine extensive ganzjährige Beweidung auch auf bereits sehr artenreichen Flächen, die Biodiversität nicht nur zu erhalten vermag, sondern sie sogar noch arten- und strukturreicher machen kann.
Die Auszeichnung „Weidelandschaft des Jahres 2024“ mit der sich das Alperstedter Ried nun schmücken kann, wird vom europaweit tätigen Verein „Weidewelt – Verein für naturschutzkonforme Landnutzung durch Beweidung“ vergeben. Auch wenn die Auszeichnungen bisher in Deutschlang geblieben sind, wurden schon vielfältigste Weidelandtypen, wie z.B. die Almen der Chiemgauer Alpen, die Oranienbaumer Heide, das Stiftungsland Schäferhaus an der dänischen Grenze oder das Naturentwicklungsgebiet Lippeaue ausgezeichnet.
Der Verein vergibt diese Auszeichnung seit 2015 jährlich, um auf die Bedeutung von Viehweiden für die biologische Vielfalt, den Klimaschutz, und zahlreiche Ökosystemdienstleistungen, aber auch als Erholungsraum für die Bevölkerung hinzuweisen und die Eigenart und Schönheit verschiedener Weideprojekte in den Fokus zu rücken.
Das Alperstedter Ried ist seit Jahren ein herausragendes Beispiel für die Zusammenarbeit von Naturschutz, Landwirtschaft und Region im Sinne der Kulturlandschaftspflege und Biodiversität. Getragen von der Stiftung Naturschutz Thüringen und beweidet durch die ARUA Agrar GmbH (einen Zusammenschluss der beiden ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe Universal-Agrar GmbH Mittelhausen und Amberg & Rothe Agrarhof GmbH) wurde das Projekt in enger Kooperation mit der Gemeinde Alperstedt, der Flurneuordnung, des Landkreises und weiterer Beteiligter etabliert und erfährt große Rückendeckung aus der Bevölkerung. Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer unterstützen die Umweltbildungsarbeit der Stiftung, so dass zahlreiche Veranstaltungen angeboten werden können.
Der Rapserdfloh stellt eine der größten Herausforderungen für den Rapsanbau dar. Bislang fehlt der politische Wille beim Pflanzenschutz nachzukommen.
Ein Fachartikel der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) widmet sich diesem Thema.
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Seit ungefähr 10 Jahren entwickelt sich die Ausbreitung der Giftpflanze Jakobskreuzkraut zu einem immer größeren Problem im Bereich der Weidebewirtschaftung, Grünland und Brachflächen. Zu beobachten ist dies oftmals durch eine verringerte Weidewirtschaft innerhalb von KULAP-Programmen oder Stilllegungsflächen. Zum anderen aber auch auf genutzten Weideflächen an den befindlichen Wegrändern, die von den Kommunen oder Eigentümern nur selten gemäht werden.
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Am heutigen Montag fand die jährliche Flurfahrt des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in Begleitung von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij statt. Dieses Jahr führte die Flurfahrt, die dazu dient, aktuelle Themen des Berufsstandes zu besprechen, durch den Kreis Saalfeld-Rudolstadt.
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Am Donnerstag, den 18. Juli traf sich der Vorstand des Kreisbauernverbandes Eisenach/Bad Salzungen mit dem neuen Landrat des Wartburgkreises, Dr. Michael Brodführer zum traditionellen Erntegespräch.
Der Vorsitzende Florian Anderseck gab einen kurzen Überblick über den Start der Ernte und die Entwicklung der Landwirtschaft in der Region seit der letzten Ernte.
Gastgeber war in diesem Jahr die Agrargenossenschaft Rhönperle e.G. Bremen in der Rhön.
Deren Vorsitzender Thomas Fischer stellte die beeindruckende Entwicklung und den Stand des Landwirtschaftsunternehmens vor. Er machte an Hand der aktuellen Problemstellungen des Unternehmens die allgemeinen Handlungsfelder in der Landwirtschaft deutlich.
Von der Funktionalität der FAN App und Portia, Einführung Flächenregister, Stoffstrombilanz, HIT Meldung- 7 Tage Regelung bis zur Grundsteuerzahlung ab 2025 mutet alles wie ein einziges Versuchsobjekt zulasten der Bauern an.
Die Forderung nach einfacheren praxisbezogenen Regelungen und Bürokratieabbau auf allen Ebenen unterstrich Landrat Dr. Brodführer mit den Worten: „Alles muss wieder einfacher werden“.Darin will er uns im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.
Die geplante Erweiterung der Pflegezone im Biosphärenreservat Rhön war ein weiteres Diskussionsthema. Für die Agrargenossenschaft Rhönperle e.G. in Bremen würde das z.B. eine massive Einschränkung der Bewirtschaftung auf ca. 16% landwirtschaftlicher Nutzfläche bedeuten.
Weitere Landwirtschaftsbetriebe in der Rhön wären ebenfalls betroffen.
Der Kreisbauernverband hat in einem Brief den Thüringer Umweltminister Stengele aufgefordert, die Verordnungsänderung nicht durchzuführen. Die Vorgaben der UNESCO sind in dem Projekt länderübergreifend erfüllt und bedürfen daher für Thüringen keiner Erweiterung!
Im Anschluss an die rege Diskussion konnte sich Landrat Dr. Brodführer vom Erntefortschritt in der Agrargenossenschaft Rhönperle e.G. vor Ort überzeugen. Ein guter Start der Zusammenarbeit mit dem neuen Landrat!
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Am 16. Juli traf sich das Präsidium des Thüringer Landseniorenverbandes mit den Kreisvorsitzenden zu einer Klausurtagung in der Geratal Agrar Andisleben. Da es immer schwieriger wird, engagierte Personen für die Funktionen im Verband zu gewinnen, sind diese Treffen notwendig. Inzwischen ist der regelmäßige Austausch in diesem Gremium auch zur Tradition geworden.
Präsident Schmidt analysierte die Arbeit mit all ihren guten Seiten und Problemen. Er zeigte auf, dass die Landsenioren als starker Akteur in den ländlichen Regionen wahrgenommen werden müssen und dafür auch Partner benötigen.
Anschließend nahmen sich die Anwesenden Zeit, um mit den Verantwortlichen der einzelnen Kreise zu diskutieren. Dabei nutzten alle die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen, Probleme und auch die positiven Entwicklungen zu berichten.
Die Veranstaltung stärkte die Arbeit der Kreise für die künftige Zeit.
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Die neuste Ausgabe finden Sie hier.
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Was hat die Afrikanische Schweinepest mit Ackerbau zu tun? Das ist für viele unklar. Trotzdem besteht ein Zusammenhang – genauso wie bei Vogelgrippe und Geflügelhaltung oder Dürre und Ackerbau.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochinfektiöse anzeigepflichtige Tierseuche und breitet sich innerhalb und außerhalb der EU aus. Ausgehend von osteuropäischen Nachbarstaaten wie Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn treten stetig Neuinfektionen auf. Derzeit sind vor allem Fälle in Südhessen und Rheinland-Pfalz in den Schlagzeilen. Für Menschen stellt die Seuche keine Gefahr dar, aber für Schweine endet sie meistens tödlich. Einen Impfstoff gibt es bisher noch nicht.
Bereits der ASP-Ausbruch im Herbst 2018 in Belgien hat gezeigt, dass der befürchtete Sprung über große Entfernungen jederzeit möglich ist. Die aktuellen Seuchenfälle verdeutlichen, dass menschliches Fehlverhalten die Einschleppung der Seuche massiv beeinflussen kann. Ein Problem sind beispielsweise fleischhaltige Speiseresten, die in der Natur weggeworfen werden.
ASP und Ackerbau – wie passt das zusammen?
ASP und Schweine – dass es hier Auswirkungen gibt, ist naheliegend. Inzwischen zeigt die Erfahrung aber, dass auch Ackerbaubetriebe massiv durch das Auftreten der ASP in Wildschweinbeständen betroffen sein können. Denn bei einem ASP-Ausbruch liegt das primäre Ziel der Seuchenbekämpfung darin, potenziell infizierte Wildschweine in ihren Habitaten zu halten und daher Störungen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.
Um das sicherzustellen, richten die Behörden beim Fund eines verdächtigen oder infizierten Wildschweins Restriktionszonen ein. In diesen Gebieten können auch Jagdverbote, Begehungsverbote und für bestimmte Flächen vor allem auch Ernte- und Bearbeitungsverbote verhängt werden. Der Radius einer Restriktionszone wird in Abhängigkeit geografischer Besonderheiten (z.B. Autobahnen; Flüsse; zusammenhängende Waldgebiet) individuell festgelegt (ca. 15 km um den positiven Wildschweinefund). Für einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet das im ungünstigsten Fall, dass große Teile oder sogar die gesamte Nutzfläche nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden dürfen.
Auswirkungen auf die betroffenen Landwirte
Was bedeutet das für die betroffenen Ackerbaukulturen? Die Flächen dürfen nur unter Bedingungen bestellt, bearbeitet oder abgeerntet werden. Daraus können erhebliche wirtschaftliche Nachteile durch Mindererträge entstehen, weil Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht wie erforderlich durchgeführt werden können oder die Feldfrüchte nicht geerntet werden dürfen. Darüber hinaus können sich die behördlichen Restriktionen auch mittelfristig auswirken, wenn beispielsweise die Fruchtfolge verändert werden muss.
Für derartige Wirtschaftsbeschränkungen haben Landwirte grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung durch die verfügenden Kreise. Bisherige Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass dadurch nicht immer alle im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsauflagen entstandenen Schäden vollständig kompensiert wurden. Zudem kann die Auszahlung der Entschädigung lange auf sich warten lassen und es entsteht ein Liquiditätsengpass.
Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem Verbot, geerntetes Getreide aus ASP-Sperrzonen unbehandelt an Schweine zu verfüttern. Das bedeutet, dass der Landhandel dieses Getreide separat erfassen und verarbeiten muss, damit es nur noch als Futter für andere Tiere verwendet wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass einige Getreidehändler für Erzeugnisse aus den Kerngebieten einen niedrigeren Preis zahlen. Solche Wertminderungen sind in der ASP-Ernteversicherung der R+V bis zu 10% des zum Vermarktungszeitpunktes geltenden Markt- bzw. Kontraktpreises beitragsfrei abgedeckt.
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Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde die Verpflichtung zur E-Rechnung beschlossen.
Die Einführung der E-Rechnung erfolgt stufenweise ab dem 01. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt ist es weiterhin möglich, Papier- oder PDF-Rechnungen zu versenden. Der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen sind jedoch verpflichtend.
Elektronische Rechnungen müssen in einem vorgeschriebenen Datenformat (z.B. XML) erstellt und in dieser Form an die Geschäftspartner übermittelt werden. Es handelt sich dabei um einen fortlaufenden elektronischen Datensatz, der von bestimmten Programmen ausgelesen werden kann und nicht um die bekannten Papier- oder PDF-Rechnungen.
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Heute erfolgte die Übergabe der handschriftlichen Unterschriften zur Petition „Verschiebung der Einführung des Flächenregister für Landwirtschaftliche Betriebe“ durch Astrid Hatzel, Vorstandsvorsitzende der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) des Thüringer Bauernverbandes (TBV). Zahlreiche Mitglieder des TBV aber auch von befreundeten Verbänden sowie Nachbarn, Bekannte und bürokratiegeplagte Mitbürger haben sich an der Petition beteiligt. Insgesamt konnten knapp 3.000 Unterschriften gesammelt werden. Damit sich der Petitionsausschuss dem Anliegen annimmt, sind 1.500 Unterschriften notwendig. Wie geht es nun weiter? Aktuell werden die Unterschriftenlisten auf Richtigkeit geprüft und dann entschieden, ob der Petitionsausschuss das Anliegen in einer Sitzung öffentlich anhört. Bei der vorgenannten Unterschriftenzahl ist davon auszugehen. Da in diesem Jahr Wahlen sind, wird eine solche mögliche Sitzung voraussichtlich aber erst im November stattfinden.
In Anbetracht der kürzlichen Informationsschreiben des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum an alle Landwirtinnen und Landwirte zu den aktuellen Herausforderungen mit dem Flächenregister sowie die Abfrage der Dokumentation händisch, in Excel oder per Schlagkartei zeigt sich einmal mehr, dass eine genaue Prüfung der Sinnhaftigkeit der aktuellen Einführung wichtig ist.
Im Hinblick auf den laufenden Prozess und die Stellungnahme des Bundesrates möchten wir Sie noch einmal auf die Unterschriftenaktion gegen die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes hinweisen, die der Deutschen Bauernverband (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden gestartet hat. Ihre Teilnahme ist von großer Bedeutung! Infos und die Möglichkeit zur Unterzeichnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht
Am vergangenen Freitag (5. Juli) fand die erste Lesung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat statt. Aus den Bundesländern kamen insgesamt 85 Änderungsempfehlungen zum Regierungsentwurf. Änderungen mahnten die Bundesländer unter anderem in den Bereichen Kupierverzicht bei Schweinen und Lämmern, Enthornung, Tierschutzindikatoren, Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, Zucht und VTN-Betrieben an. In der Abstimmung erhielten 47 Empfehlungen die Zustimmung der Länder. Im nächsten Schritt erfolgt nun eine Gegenäußerung der Bundesregierung zu dieser Stellungnahme des Bundesrates, bevor der Vorgang im September in den Bundestag geht.
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Am 10. & 11. Juli tagte der Fachausschuss Milch des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf Einladung des Thüringer Bauernverbandes (TBV) im Landkreis Hildburghausen. Im Rahmen dieser Exkursion besuchte der Ausschuss am Mittwoch den Milchviehbetrieb von Silvio Reimann, Vorsitzender des Fachausschusses Milch im TBV und stellv. Vorstandsvorsitzender der Milchwerke Oberfranken West e.G.
An zwei Standorten des Betriebs wurden lehrreiche Einblicke in die Herausforderungen von landwirtschaftlichen Großbetrieben und die Bewirtschaftung von extensiven Grünlandstandorten geboten. Sehr deutlich wurden die betriebswirtschaftlichen Einschnitte durch den anstehenden Wegfall der Agrardieselsteuererstattung für einen Betrieb mit rund 4.700 ha Landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Auf der Tagesordnung der nachfolgenden Sitzung standen die Themen Taxonomie und CSRD-Berichterstattung, QM-Milch, Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Haltungsformkennzeichnung, Tierschutzgesetz und Tierseuchen im Rinderbereich. Zum Thema Taxonomie und CSRD-Berichterstattung wurde die Sorge der Fachausschussmitglieder bzgl. vermehrter Bürokratie, Datenhoheit und Anlastungsrisiken deutlich. Unter dem Tagesordnungspunkt QM-Milch wurden u.a. die Revision des Standards, das geplante Tierwohlmodul QM+++, das privatwirtschaftliche Antibiotikamonitoring und die Ergebnisse des Innovationsprozesses zum QM-Milch – Nachhaltigkeitsmodul diskutiert.
Leonie Langeneck, DBV-Referatsleiterin Milch, erläuterte den Sachstand zur Kriterienanpassung in den LEH-Haltungsformstufen durch den LEH und die Einflussmöglichkeiten des DBV auf diesen Prozess. Zudem wurde der aktuelle Stand der Änderungen zum Tierschutzgesetz vorgestellt und die Landesbauernverbände für den Austausch mit Bundestagsabgeordneten in ihren Regionen in Vorbereitung auf das anstehende parlamentarische Verfahren sensibilisiert.
Abschließend wurden unter dem Punkt Tierseuchen die Themen Vogelgrippe in US-Milchviehherden, Blauzunge und BHV-1 angesprochen.
Der Fachausschuss Milch plant für die Sommermonate 2025 eine erneute Fachexkursion in Verbindung mit seiner Sommersitzung.
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Der Bundesrat hat vergangenen Freitag die Novelle des Düngegesetzes gestoppt, für das die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Vorausgegangen war ein vergeblicher Versuch der Bundesregierung, mit einer Protokollerklärung die Außerkraftsetzung der Stoffstrombilanz-VO anzukündigen, das Gesetz selbst (mitsamt der vorgesehenen Ermächtigung für eine solche Regelung) aber unverändert zu lassen. Die Kritik des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit seinen Landesverbänden bezog sich u.a. auf die weitgehenden Ermächtigungen, auf die fehlende Berücksichtigung des Verursacherprinzips und auf die weiter steigende Bürokratie. Mit dem Düngegesetz sollte auch das Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung umgesetzt werden obwohl noch nicht mal ein Entwurf des Monitorings vorliegt. In der Presse verbreitete Meldungen über angeblich drohende Strafzahlungen sind maßlos übertrieben bzw. unzutreffend. Gegenüber Politik und Medien gilt es angesichts des Beschlusses zu betonen, dass die EU-KOM nie eine Stoffstrombilanz gefordert hat und nur das Wirkungsmonitoring Bestandteil der Verhandlungen zwischen Bundesregierung und EU-KOM im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens war und dieses vom Grundsatz her unumstritten ist. Die Initiative aus Thüringen zur Streichung der Stoffstrombilanz fand damals keine Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, die Stoffstrombilanz möglichst komplett zu streichen. Der DBV mit seinen Landesverbänden hat immer wieder auf die Sinnlosigkeit dieser Verordnung gegenüber der Politik hingewiesen. Zuletzt mit einem Schreiben an die Staatskanzleien der Länder. Die Entscheidung des Bundesrates kann als ein Erfolg für die Verbandsarbeit gewertet werden auch wenn die Stoffstrombilanz noch nicht vom Tisch ist.
Rukwied: Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen
Aus Sicht des Präsidenten des DBV, Joachim Rukwied, zeigt die Ablehnung des Düngegesetzes durch den Bundesrat, dass nach wie vor erheblicher Korrekturbedarf bei diesem Gesetzesvorhaben besteht. „Es ist richtig, dieses Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit, zumal die von der EU-Kommission geforderten Punkte im Wesentlichen unstrittig sind. Die Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens werden damit erfüllt. Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission. Für unsere Bauern ist jedoch entscheidend, dass ein fachlich praktikables und unbürokratisches Gesetz auf den Weg gebracht wird.“ Die Landwirtschaft sieht sich beim Gewässerschutz auf dem richtigen Weg. Der jüngste Nitratbericht 2024 von BMUV und BMEL zeigt, dass die Entwicklung der Wasserqualität positiv ist und die Anstrengungen der Landwirte im Bereich effizienterer Düngung und emissionsmindernder Ausbringungstechnik Wirkung zeigen.
Der hier angesprochene Nitratbericht des BMUV und des BMEL wurde gestern veröffentlicht und ist hier abrufbar.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen dem Thüringer Bauernverband (TBV) und der Thüringer Energie erhalten TBV-Mitglieder einen Bonus auf ausgewählte Produkte beim Strom-und Erdgasbezug über TEAG - Thüringer Energie. Mitglieder des TBV, die Kunden der TEAG - Thüringer Energie sind, erhalten im Jahr 2024 unter Angabe des Aktionscode bei Vertragsabschluss zusätzlich 2 % Bonus auf den Nettoverbrauchspreis.
Zum Erhalt des Rabattes ist es notwendig, dass das Mitglied sich telefonisch oder online bei dem Servicecenter der Thüringer Energie über Angebote informiert und den Aktionscode der auf dem Infoblatt vermerkt ist, mit nennt. ALTVERTRÄGE bleiben mit den alten Rabatten bestehen. Weitere Informationen sind im Infoblattsowie auf der Homepage eingestellt.
Dieser Tage veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erste Zahlen zur Beantragung der Ökoregelungen in diesem Jahr. Bis auf die Öko-Regelung 1c (Blühstreifen auf Dauerkulturen) gibt es in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr wohl ein Plus bei
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Die Verhandlungen des EU-Kommissionsvorschlags für eine Deregulierung der neuen Züchtungstechniken (NGTs) im Europäischen Rat werden unter der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft ab 1. Juli 2024 weitergeführt. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte – ähnlich wie die spanische zuvor – versucht, einen Kompromiss zu erzielen. Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Patenten, der Rückerverfolgbarkeit und der Koexistenz erwiesen sich jedoch weiterhin als blockierende Hindernisse in den Verhandlungen. Nach derzeitigem Stand ist es nicht die Ambition der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft, bis Ende des Jahres eine Ratsposition zur Abstimmung zu bringen. Damit bleibt das Thema weiterhin auf der Strecke. Die heimischen Züchter laufen somit den weltweiten Fortschritt hinterher.
Als nachhaltige und effiziente Methode der Bodenbearbeitung, die sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bringt, wird das Strip-Till-Verfahren zusammenfassend definiert. Bereits seit mehreren Jahren werden insbesondere in der Fachpresse Artikel zu dieser Form der Bodenbearbeitung veröffentlicht. Auch der Thüringer Bauernverband (TBV) „beackert“ das Thema schon seit geraumer Zeit. Vor gut vier Jahren wurde eine Kooperation aus aktuell zwölf Mitgliedern gegründet. Mit dabei sind acht Landwirtschaftsbetriebe, verteilt in ganz Thüringen, wissenschaftlich betreut von der Umwelt- und Agrarstudien GmbH Jena (U.A.S.), die verschiedene agronomische und agrarökologische Fragestellungen analysiert. Untersucht und bewertet werden u.a. das Auflaufverhalten und die Entwicklung der unterschiedlichen Kulturen und Unkräuter, die Biomasseentwicklung, die Ertragspotenziale, der Düngebedarf, das Wasserhaltevermögen, die Erosionsminderung der Böden, die Humusentwicklung und auch die Effizienz des Unkraut-Managements.
Da das Projekt "Strip Till-Kooperation Thüringen" sich zum Ziel gesetzt hat, die Erfahrungen und Kenntnisse dieser Verfahrensweise innerhalb Thüringens mit den zum Teil deutlich unterschiedlichen ackerbaulichen und klimatischen Voraussetzungen nicht nur zu sammeln, sondern auch den Landwirten zur Verfügung zu stellen, nahm der Vorstand des Kreisverbandes dies zum Anlass, das Verfahren zur diesjährigen Flurfahrt stärker in den Fokus zu rücken. So fanden sich die Interessierten am 19. Juni im Klostergut Bonnrode ein. Hier referierten der Ackerbaureferent des TBV und Projektassistent Andre Rathgeber und Britt Pagels von der U.A.S. über die Projektarbeit und die bereits gewonnenen praktischen und wissenschaftlichen Zwischenergebnisse. Die Landwirte Kai Steinacker und Matthias Joest, die bereits seit einigen Jahren die Flächen ihrer Unternehmen in Oberbösa und Bilzingsleben nach diesem Verfahren bewirtschaften, berichteten im Anschluss über ihre gesammelten Erfahrungen. Sie bestätigten an einigen Beispielen die mit der Streifenbearbeitung benannten Verbesserungen wie Erosionsminderung, bessere Bodenstruktur, bessere Wurzeldurchdringung und Bodenfruchtbarkeit, eine präzisere Nährstoffversorgung und auch eine verringerte Wasserverdunstung. Da der Boden nicht flächendeckend mit mehreren Arbeitsschritten, sondern lediglich einmal in einem schmalen Streifen bearbeitet und die Saat eingebracht wird, sind insgesamt Arbeitszeit- und Kostenaufwand erheblich verringert.
Ihr Resümee: „Bei Anwendung des Strip-Till-Verfahrens muss man sich völlig neu in die Bodenbearbeitung und Technik hineindenken, wobei die optimalen Bodenverhältnisse zum Aussaatzeitpunkt bereits wesentlich über den Ernteerfolg entscheiden. Die Kenntnisse der Bodenstruktur sowie der biologischen Abläufe im Boden sind von grundsätzlicher Bedeutung.“
Nach den interessanten Vorträgen wurden die nach dem Strip-Till-Verfahren bewirtschafteten Kulturen des Landwirtschaftsbetriebes Steinacker besichtigt, wobei seitens der Teilnehmer noch einige Fragen gestellt wurden.
Seit 2018 kürt das Kompetenzzentrum Natura 2000-Stationen den oder die „Natura 2000-Landwirt*innen“ für besonderes Engagement im Naturschutz. In Kooperation mit der Stiftung Naturschutz Thüringen bewertete dazu auch diesmal eine Fachjury, bestehend aus den Trägerverbänden des Kompetenzzentrums, dem BUND Thüringen, dem NABU Thüringen und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege, gemeinsam mit dem Thüringer Bauernverband, dem Thüringer Ökoherz und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft die Vorschläge.
In diesem Jahr standen der Feldhamster und somit die hamsterfreundliche Flächenbewirtschaftung im Fokus. Zur Auszeichnungsveranstaltung am 3. Juli begrüßte Anna Swiatloch vom Kompetenzzentrum Natura 2000-Stationen auf dem Gelände des Gartenbaubetriebes Rose Saatzucht Erfurt die Teilnehmenden und machte bereits in der Eröffnungsansprache auf die besondere Rolle Thüringens als dem größten zusammenhängenden Vorkommensgebiet des Feldhamsters in Deutschland aufmerksam. Die Auswahl der Preisträger mache deutlich, dass Hamsterschutz keine Frage der Betriebsgröße sei. Udo Große, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes, versicherte, dass die Landwirte Willens und in der Lage sind, Leistungen im Naturschutz zu erbringen. Dafür sei es aber notwendig, die ökonomischen und ökologischen Kennzahlen gleichermaßen im Blick zu behalten. Große schlug den Bogen zur aktuellen Agrarpolitik und appellierte an die Politik, die Tierhaltung, auch aufgrund ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt insbesondere in den Grünlandgebieten, weiter zu fördern.
„Artenvielfalt ist kein Luxus, sondern sichert unser aller Überleben“, betonte Umweltminister Bernhard Stengele in seinem Grußwort. Alles, was es den Landwirten schwer mache, ihre Aufgaben zu erfüllen, gehöre auf den Prüfstand, denn die Landwirte müssten in die Lage versetzt werden, sowohl ihrer Arbeit als auch den Naturschutzanforderungen gerecht zu werden. Der Staatssekretär des TMIL, Torsten Weil, stellte die Unterstützung seitens der Politik bei der Umsetzung gemeinsamer Projekte von Landwirtschaft und Naturschutz und den fairen Interessensausgleich in den Mittelpunkt seiner Ausführungen.
Ausgezeichnet für ihre Leistungen im Hamsterschutz wurden die Betriebe:
Landwirtschaftsbetrieb Birnbaum
Landwirt Christof Birnbaum bewirtschaftet mit der Familie knapp 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Erfurt-Schmira. Mit den Maßnahmen Stoppelruhe und Streifenanbau ist es gelungen, seit 2018 eine konstante Population mit 3,5 Hamsterbauen pro Hektar aufzubauen.
Geratal Agrar GmbH & Co.KG Andisleben
Der Agrarbetrieb zeichnet sich nicht nur durch ein breites Anbauspektrum mit 18 Fruchtarten in der Fruchtfolge aus, sondern vor allem durch eine große Vielfalt an Naturschutzmaßnahmen zur Förderung der Biodiversität und dem Erhalt von Lebensräumen. Der Agrarbetrieb bewirtschaftet 95 Prozent der Fläche pfluglos. Die Auszeichnung nahm Pflanzanbauleiter René Döring stellvertretend für den gesamten Betrieb in Empfang.
Rose Saatzucht Erfurt
Seit 2019 engagiert sich der Betrieb im Feldhamsterschutz. Auf engstem Raum werden über 200 verschiedene Pflanzenarten zur Saatgutgewinnung angebaut, die vom zeitigen Frühjahr bis in den späten Herbst hinein eine große Vielfalt bieten – auch für den Hamster.
Bevor Annegret Rose zum Betriebsrundgang einlud, schickte sie noch einen dringenden Appell an die Politik und verwies darauf, dass es in Deutschland nur ganz wenig so gute Standorte mit Schwarzerdeböden wie hier um Erfurt gebe, die sich zur Saatgutproduktion eignen. Diese Böden müssen als Kulturgut wahrgenommen und geschützt werden.
Foto: Die Preisträger (v.l.) Christof Birnbaum, Annegret Rose und René Döring
Vom 2. bis 3. Juli 2024 fand in Fulda die 32. Jahrestagung der Deutschen Landsenioren statt. Aus Thüringen nahmen neun Vertreter an dieser Veranstaltung teil. Im Parkhotel (Kolpinghaus Fulda) eröffnete Präsident Armin Müller die Veranstaltung mit insgesamt 110 Teilnehmern.
Als Gäste begrüßte er Carsten Schmal, den Vizepräsidenten des Deutschen Bauernverbandes und Herrn Ruhl aus dem hessischen Landwirtschaftsministerium. Sie berichteten zu aktuellen Landwirtschaftsproblemen und dankten den Senioren für ihr Engagement im ländlichen Raum.
Weiterhin standen die Themen Absicherung durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie der Umgang mit der Erkrankung an Demenz im Mittelpunkt der Referate.
Der zweite Veranstaltungstag war geprägt von einer Stadtführung durch das historische Fulda.
Mit Kloster, Dom und diversen alten Kirchen hat die Stadt einiges zu bieten.
Der Gesetzgeber wird nicht müde, neue Vorschriften in seinen Augen natürlich bessere Nachweisführung und Nachvollziehbarkeit zu schaffen. In den Bewertungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden sind es aber ein weiterer Aufbau von Bürokratie.
Neuestes Bürokratiemonster was auf die Branche zukommt, ist die
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In der vergangenen Woche fand der Deutsche Bauerntag in Cottbus statt. Mit starken Ergebnissen wurde der Vorstand des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gewählt und mit großer Wucht den politisch Verantwortlichen deutlich gemacht, das sich unser Berufstand nicht mit einem „Lichtjahre von echten Entlastungen entfernten Päckchen“ abspeisen lässt.
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Die von der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) des Thüringer Bauernverbandes (TBV) gestartete Petition zur „Verschiebung der Einführung des Flächenregister für Landwirtschaftliche Betriebe“ ist auf der Zielgeraden und braucht EURE UNTERSTÜTZUNG.
Bis 10. Juli brauchen wir mindestens 1.500 Unterschriften, um die Einführung des Flächenregisters in seiner jetzigen Form zu stoppen.
Mit der Petition fordert die IG BENA, das Flächenregister erst einzuführen, wenn: vollumfängliche Funktionalität besteht, keine Doppeleingaben im Betrieb entstehen, fehlerfreie Datenübernahme aus gängigen Schlagkarteien sowie Synchronisierungsmöglichkeit geschaffen werden.
Alle reden von Bürokratieabbau, einfachen Systemen und Digitalisierung - das wollen die Landwirtinnen und Landwirte auch. Doch mit dem Flächenregister wird ein Bürokratiemonster aufgebaut, das sich in einem unberechenbaren Zustand befindet. Deshalb darf es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verpflichtende Einführung geben.
Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt
Gemäß dem Tierarzneimittelgesetz sind Tierhalter der unten aufgeführten Nutzungsarten dazu verpflichtet, am Antibiotika-Monitoring teilzunehmen. Hierzu ist es erforderlich zweimal im Kalenderjahr entsprechende Daten zu Tierbestandszahlen zu melden, oder eine Nullmeldung abzugeben, wenn keine antibiotische Behandlung im Betrieb vorgenommen wurde. Die elektronische Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier). Tierhalter haben bis zum 14. Juli 2024 Zeit, Anfangsbestand, Bestandsveränderungen (auch verendete und getötete Tiere) oder Nullmeldungen der ersten sechs Monate des Jahres 2024 in der HIT-TAM-Datenbank zu melden.
Die Meldung muss taggenau, aber nicht tagesaktuell sein.
Alle weiteren Informationen können Sie unter https://www1.hi-tier.de/infoTA.html abrufen.
Nutzungsart |
Bestandsuntergrenze |
Zugegangene Kälber < 12 Monate |
25 |
Milchkühe |
25 |
Saugferkel |
85* |
Zuchtschweine |
85 |
Absatzferkel bis 30 kg |
250 |
Mastschweine über 30 kg |
250 |
Masthühner |
10.000 |
Legehennen |
4.000 |
Junghennen |
1.000 |
Mastputen |
1.000 |
Die Bestandsuntergrenzen sind für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.
*Die Bestandsuntergrenze für Saugferkel ergibt sich aus der Bestandsuntergrenze für Muttersauen bzw. Zuchtschweine.
In Südhessen wurde Mitte Juni ein verendetes Wildschein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Inzwischen konnte das Virus bei sechs weiteren Wildschweinen nachgewiesen werden. Aufgrund der geografischen Nähe
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Ab Juli wird das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs ausgeweitet. Bisher können Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Nun wird diese Vorsorgeuntersuchung auch für Frauen von 70 bis 75 alle zwei Jahre möglich. Voraussetzung: Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss mindestens 22 Monate zurückliegen. Neu-anspruchsberechtigte Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung, können aber voraussichtlich ab dem 1. Juli selber einen Termin vereinbaren.
Infos dazu gibt es unter https://mammo-programm.de/de/termin.
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) rät dazu, die kostenlosen Vorsorgeangebote zu nutzen.
Bei Fragen zu Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können sich Versicherte und alle Interessierte gern an die Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband wenden.
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Cornelia Müller
Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen auch die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und Berufsgenossenschaft zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Zudem werden die Renten in Ostdeutschland vollständig an das Niveau in Westdeutschland angepasst. In der Alterssicherung der Landwirte steigt der allgemeine Rentenwert von 17,36 Euro (West) bzw. 17,33 Euro (Ost) auf bundeseinheitlich 18,15 Euro. Die Renten in Ostdeutschland werden somit zum 1. Juli vollständig an das Niveau in Westdeutschland angepasst sein.
Der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Renten der Unfallversicherung verändern sich entsprechend dem Vomhundertsatz, um den sich die Renten der Deutschen Rentenversicherung erhöhen.
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten steigen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen. Nach dem neuen Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz können sich Erwerbsminderungsrenten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, neben der normalen Rentensteigerung von 4,57 Prozent um einen Zuschlag erhöhen.
Auch alle Renten, die auf die oben genannten Renten direkt folgen, zum Beispiel Altersrenten und Witwenrenten, werden entsprechend erhöht. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, bei denen kein vorheriger Rentenbezug des bzw. der Verstorbenen vorlag und die in diesem Zeitraum begonnen haben. Diese zusätzliche Steigerung beträgt für die genannten Renten, die bis zum 30. Juni 2014 begonnen haben, bis zu 7,5 Prozent und für die danach beginnenden bis zu 4,5 Prozent.
Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch ab Juli 2024. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Alle Rentenbezieher werden durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Rentenanpassung informiert.
Bei Fragen zu Beiträgen und Leistungen der SVLFG können sich Versicherte und alle Interessierte gern an die Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband wenden.
Kontakt
Cornelia Müller
Die Flurfahrt des Regionalbauernverbandes Südthüringen fand Ende Juni auf dem Betriebsgelände der Landwirtschafts-Produktions-GmbH Schleusingen & Co. Vermögens KG in Rappelsdorf statt.
Zu Gast war Landrat Thomas Müller, der sich die Sorgen der anwesenden Landwirte aufmerksam anhörte: Punkte wie die Sperrung der B89 Ortsdurchfahrt zum Betriebsgelände der Firma Suegmi, die die Ernte gefährden könnte und die Probleme, die es mit der Schweinepest und den bürokratischen Vorgaben gibt.
Andrea Hammer, Geschäftsführerin in Rappelsdorf, stellte ihr Unternehmen vor, zu den Betriebszweigen gehören die Milchviehhaltung, Ackerbau und Energiegewinnung.
Bei der anschließenden Besichtigung der hochmodernen Melkanlage und des neuen Milchviehstalls erklärte Hammer, welche Anstrengung das Unternehmen zur Modernisierung vorgenommen hat. Das Tierwohl nimmt hier im Betrieb eine besondere Stellung ein.
Ende Juni fand die letzte der drei Flurfahrten des Regionalbauernverbandes Südthüringen statt. Veranstaltungsort war die AGH Agrargesellschaft Herpf mbH. Zu Gast waren die Landrätin Peggy Greiser, Dr. Charlotte Marien vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum und Heiko Ender vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Johannes Schmidt, Geschäftsführer der AGH, stellte seinen landwirtschaftlichen Betrieb allen Besuchern vor und erläuterte ausführlich die strukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen sein Betrieb zur Zeit steht. Themenschwerpunkte in der sich anschließnenden Diskussion waren Bürokratieabbau, Tierbestandsabbau und Energiegewinnung auf landwirtschaftlichen Flächen.
Zur Flurfahrt ging es mit Landrätin Greiser auch raus auf´s Feld, wo Schmidt den Teilnehmenden einen Schlag mit Wickroggen zeigte, der Trassenverlauf wo später der SuedLink auf den landwirtschaftlichen Flächen verlaufen soll, wurde begutachtet und Sebastian Selter, von Kupfer Copper Germany, stellte einen Bohrplatz für Bohrungen auf der Suche nach Kupfer vor.
„Der diesmal für die Flurfahrt ausgewählte Nordkreis hält eine Menge Wissenswertes für die Landwirte bereit“, erklärte der Regionalreferent des Thüringer Bauernverbandes, Hans-Otto Sulze, zu Beginn der Flurfahrt des Kreisbauernverbandes im Weimarer Land. Von den 49 Plätzen im gecharterten Bus blieb kaum einer frei. Die Teilnehmenden, vom kleinen Einzelbetrieb bis zu den Chefs der großen Genossenschaften sowie Gästen aus Bundes-, Landes- und Regionalpolitik, wollten die Tour durch den Norden des Landkreises miterleben.
Alltagsthemen beherrschten die Gespräche und das Programm während der Fahrt. Es wurde sich ausgetauscht zum Stand der Kulturen, Anbaumethoden, Sorten, Bodenbearbeitung, Düngung, Pflanzenschutz und Standorte der Tierproduktion „Schaf“. Prognosen zur Ernte im Kreis deuten auf „durchschnittlich bis gut“ hin, so die Flurfahrtteilnehmenden.
Erste Station der Flurfahrt war die EZG Weimar-Kromsdorf. Hier gab es einen Eindruck über die Feldflur und ein zweijähriges Feldrainprojekt. Dieses Projekt dient nicht nur der Fauna und Flora, sondern macht auch optisch eine Menge her.
Im Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut, Station zwei der Flurfahrt, gab es umfangreiches Wissen zur Schafzucht, Schäferausbildung und neue Methoden der mechanischen Unkrautbekämpfung. Zudem befindet sich hier auch der größte und erfolgreichste Feldhamster-Schutzstandort im Freistaat.
Wie Erfolg im ländlichen Raum gelingen kann, wurde während der Frühstückspause hautnah vorgelebt. Celestina Brandt, Bäckerin des Jahres 2023 in Deutschland, Brotsommelier und Innungsmeisterin, stellt das Familienunternehmen, die Buttstädter Vollkornbäckerei vor.
Nach dem Frühstück ging es weiter zur Lysimeterstation. Dr. Steffi Knoblauch erläuterte den Sinn und die Arbeitsweise dieser. Immer trockenere Sommer gefährden den Wasserhaushalt unserer Böden, so Knoblauch. Dass eine Maispflanze selbst in 2,50 Metern Tiefe noch nach Wasser sucht, war nicht allen Landwirten klar.
Für die Mittagspause bot sich die Thüringer Kloßwelt des Feinfrostherstellers ABLIG in Heichelheim geradezu an. Geschäftsführer Fritjof Hahn führte durch den Komplex von Kloß-, Speiseeis- und Fahrzeugmuseum.
Nächste Station – die EG Neumark: Der Vorstandsvorsitzende und Kreisvorsitzender Steffen Steinbrück bekam für den Anblick nur so prahlender Zuckerrübenbestände anerkennende Blicke, bleibt aber vorsichtig. „Was am Ende unten dranhängt und letztendlich vergütet wird, zeigt erst der Herbst“, so Steinbrück. Ein weiteres Vorzeige-Objekt der EG Neumark ist die Milchvieh-Anlage Berlstedt mit 1.600 Tieren, wo zudem ausschließlich aus Gülle (ohne Maiszugabe) Energie produziert wird.
Zurück in Kromsdorf erläuterte Geschäftsführer Florian Grobe die Besonderheit des landwirtschaftlichen Arbeitens in Nachbarschaft zur Kulturstadt Weimar. Unter anderem in der Erntezeit führt der Weg mit schwerer Technik zuweilen auch nachts durch das Stadtgebiet.
Eine abwechslungsreiche Flurfahrt endete damit in Kromsdorf. Die geweckten Erwartungen, dass eine Menge Wissenswertes für die Landwirte auf dieser Flurfahrt sei, wurden eindeutig erfüllt.
Allen Teilnehmenden und Gastgebern sei herzlichst gedankt.
Mitte Juni fand traditionsgemäß eine Flurfahrt des Regionalbauernverbandes Südthüringen im Landkreis Sonneberg statt. Veranstaltungsort war die Agrargenossenschaft Schalkau e.G.
Zu Gast war Robert Sesselmann, Landrat im Landkreis Sonneberg, Dr. Charlotte Marien vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum und Andrea Ritzmann von der DKB. Mit den anwesenden Landwirten wurden Themen wie die TA Luft, Tierwohl, regionale Schlachtung, Biber, reduzierte Tierbestände und der Bürokratieabbau diskutiert.
Kai Zerrenner, Vorstandsvorsitzender der Agrargenossenschaft Schalkau, stellte seinen landwirtschaftlichen Betrieb vor und erläuterte ausführlich die strukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen die Landwirte zur Zeit stehen. Besichtigt wurde dabei die moderne Stall- und Melkanlage und das Freilaufgelände für die Milchkühe. Durch den hohen Anteil an Grünland in der Agrargenossenschaft und Flächen, die wirtschaftlich mit Maschinen nicht bearbeitet werden können, wird mit Rindern abgeweidet.
Zum Abschluss konnte auf dem Betriebsgelände noch die Geburt von Drillingen bestaunt werden. Die drei männlichen Kälbchen und die Mutterkuh sind vollauf.
Im Rahmen der Ausschusssitzungen in der vergangenen Woche hat sich der Bundesrat zu dem vom Bundestag geänderten Entwurf des Düngegesetzes positioniert. Der mitberatende Umweltausschuss empfiehlt mit klarer Mehrheit die Zustimmung zum Gesetz, bekräftigt in einer Entschließung aber die Notwendigkeit für mehr Verursachergerechtigkeit. Der federführende Agrarausschuss fordert jedoch mit klarer Mehrheit, dem Gesetz nicht zustimmen. Die Begründungen decken sich in wichtigen Bereich auch mit der Kritik des Berufsstandes. Wenn der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmt, ist entweder das Gesetzgebungsvorhaben gescheitert oder die Bundesregierung versucht, im Vermittlungsausschuss eine Lösung zu finden.
Von Seiten der Ausschüsse wurde bisher jedoch noch kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wird sich in der kommenden Woche im Vorlauf der Plenarsitzung am 5. Juli an die Staatskanzleien der Länder für die Unterstützung des Votums des Agrarausschusses aussprechen und die bekannten Kritikpunkte bekräftigen. Von Seiten der Landesbauernverbände wird noch einmal Kontakt mit den Landesregierungen aufgenommen und die Position des Agrarausschusses unterstützt.
Am 18. Juni haben sich die Mitglieder des Fachausschusses Schweinefleisch des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unter der Leitung von Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier per Videokonferenz über aktuelle Themen in der Schweinebranche ausgetauscht. Hauptgesprächspunkt war der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierschutzgesetzes.
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Nach dem vorläufigen Ergebnis der Bestandserhebung des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) sind in Thüringens Schweinebeständen durchaus positive Entwicklungen zu beziffern. Zum 3. Mai wurden in Thüringen 646.500 Schweine gehalten, wie aus der
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