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Wochenbericht

Wochenbericht (884)

Unter dem Titel "Von Brüssel nach Breitungen – Wie sieht die Landwirtschaft der Zukunft aus?" lud der Landesverband Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 25. März 2024 in Erfurt Personen der Zivilgesellschaft, Politik, Naturschutz und Landwirtschaft sowie Interessierte ein.

Im Podium diskutierten Maria Noichel, SPD-Europaabgeordnete aus Bayern, Torsten Weil, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Christian Rehmer, Teamleiter Nutztierhaltung bei Agora Agrar, Jochen Dettmer, Landwirt aus Sachsen-Anhalt und Sprecher des BUND Arbeitskreis Landwirtschaft sowie Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes.

Nach den Grußworten stellte Christian Rehmer einige Inhalte aus einer sich in Arbeit befindlichen Studie von Agora Agrar vor.  Agora Agrar bezeichnet sich selbst als Thinktank, als eine Art Denkfabrik für die Transformation zu einer nachhaltigen Ernährung sowie Land- und Forstwirtschaft und ist Teil der Agora Think Tanks GmbH zu der auch Agora Energiewende und Agora Industrie gehört. Im Zeitraum von 2020 bis 2045 ist eine Reduzierung von mehr als 60 Prozent CO2 aus dem Bereich Landwirtschaft möglich. Größter Einflussfaktor, so Christian Rehmer, wird die Ernährung der Gesellschaft sein. Diese wird sich in ihrer Zusammensetzung deutlich ändern. Weniger Fleisch und Milchprodukte, deutlich mehr pflanzliche Nahrungsmittel. Dadurch werden auch die Tierzahlen automatisch abgebaut. Darüber hinaus soll verstärkt auf Weidefütterung und Reststoffverwertung aus der Lebensmittelindustrie im Bereich Milchviehhaltung gesetzt werden. Zusätze sollen den Methanausstoß der Kühe verringern. Im Bereich Ackerbau sollen Kurzumtriebsplantagen und die Wiedervernässung von Mooren bei der Reduzierung von CO2 helfen. Wie diese und weitere Maßnahmen aus der Theorie in die Praxis umgesetzt werden kann, lies Rehmer allerdings offen. Die Studie von Agora Agrar wird im Juni veröffentlicht werden.

In der anschließenden Podiumsdiskussion sprachen sich die Vertreter der Landwirtschaft für ein „Innehalten“ aus. Hohe Standards, verschärfte Kontrollen und stellenweise sich wiedersprechende Regelungen führten gerade in letzter Zeit zu Akzeptanzproblemen und steigenden Unmut innerhalb der Landwirtschaft. Das zeigen auch die anhaltenden Proteste der Landwirtschaft, so Staatssekretär Torsten Weil. Formate wie die Borchert Kommission zeigen wie es gehen kann, allein der politische Wille fehlt in Deutschland, so die Vertreter der Landwirtschaft während der strittigen Diskussion mit der SPD-Europaabgeordneten Maria Noichel.

An der Veranstaltung nahmen rund 30 Personen teil.

 

Am 1. April 2024 trat mit der Förderrichtlinie der laufenden Mehrkosten der zweite Teil des Bundesförderprogramms zum Umbau der Nutztierhaltung in Kraft. Schweinhalterinnen und -halter, welche die entsprechenden Premiumanforderungen an das Tierwohl in ihren Haltungseinrichtungen erfüllen, können mit diesem Förderprogramm finanziell unterstützt werden.

Um eine Förderung der laufenden Mehrkosten zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, dass der landwirtschaftliche Betrieb zuvor von der BLE einmalig als förderfähig anerkannt wurde. Dies setzt voraus, dass der Betrieb entweder Mitglied in einer zuvor anerkannten Organisation ist oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnimmt. Demzufolge wird zunächst ein Anerkennungsverfahren für Organisationen oder Kontrollsysteme durchgeführt. Erst danach können Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen einen Antrag auf Förderfähigkeit stellen.

Am 9. April 2024 von 10 bis 12 Uhr bietet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein kostenfreies Web-Seminar für Erzeugerorganisationen, Einrichtungen für Kontrollsysteme sowie für Interessierte an, um den Einstieg in das Anerkennungsverfahren zu erleichtern.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter hier.

Das Förderprogramm der laufenden Mehrkosten ist vor allem denjenigen schweinehaltenden Betrieben zu empfehlen, welche die vorgeschriebenen Kriterien (Richtlinie laufende Förderung) bereits jetzt erfüllen. Dazu zählen in der Regel alle Biobetriebe sowie Betriebe mit Offenfront- und Auslaufställen, die mit unkupierten Ringelschwänzen klarkommen.

 

 

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